…der, ebenfalls die alische. Staatsbürgerschaft aufweisenden, ledigen und keiner Beschäftigung nachgehenden Kindesmutter in deren Haushalt in AL (EU- bzw. EWR Mitgliedschaft seit 1-20XX bzw. seit 8-20XX) lebenden minderjährigen Kinder. Am 3.6.2011 reiste der seit 1.7.2008 mit EG verheiratete Bf…
…nicht als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a der Bundesabgabenordnung. Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen. (4) Die Einkommensteuer, die auf die Veräußerung von Beteiligungen entfällt, wird im Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung dieser…
…nicht als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a der Bundesabgabenordnung. Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen. (4) Die Einkommensteuer, die auf die Veräußerung von Beteiligungen entfällt, wird im Ausmaß der sonst entstehenden Doppelbelastung dieser…
…Bf. ist seit 2007 im ZMR mit Hauptwohnsitz bei ihm gemeldet. b. Die Bf. hat jahrelang das Formular "EU/EWR Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung" beim Finanzamt Österreich zur Bestätigung eingereicht. Das Finanzamt bestätigte nach dem Willen der Bf. gegenüber der deutschen Steuerverwaltung, dass…
…Zur Berechnung werde mitgeteilt, dass zum Rentenbezug kein wie immer geartetes Einkommen gegeben sei. Dies sei bei der Erstellung der notwendigen Bescheinigungen EU/EWR von 2010 bis 2014 zur Veranlagung in Deutschland angegeben worden. Es sei seit dieser Zeit keine Änderung eingetreten. Zu den Zusatz…
…2003, 2000/15/0204). Dass Kinder im EU/EWR-Raum anderen Regeln unterliegen als Kinder in Drittstaaten, ist aG der Mitgliedschaft der Republik Österreich in der Europäischen Union evident und ergibt sich aus der Übernahme des europäischen Primär- und Sekundärrechts in das nationale Recht, wobei…
…gekommen. Die Abgabe einer Zollanmeldung durch eine andere Form der Willensäußerung sei in diesem Fall nicht vorgesehen. Daran ändere auch die EWR-Mitgliedschaft nichts. Dagegen wurde mit Eingabe vom 30. August 2013 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Ergänzend zu den bisherigen Ausführungen wurde vorgebracht, dass…
…Österreich gewährt wird. Erst wenn positiv über einen Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichs-/ Differenzzahlung) abgesprochen wurde, kann der Familienbonus Plus für ein Kind im EU-EWR-Raum oder der Schweiz berücksichtigt werden. Betreffend Familienbeihilfe/Antrag auf Ausgleichszahlung haben Sie einen Abweisungsbescheid - datiert mit 25. Mai 2021…
…für den Zeitraum 23.05.2017 bis 31.07.2017 iHv EUR 3.735,20 vorgelegen. Laut Aktenvermerk vom 07.02.2018 sei dem Bf eine EU-EWR-Bescheinigung für das Jahr 2017 zugesandt worden. Dieser habe bei der belangten Behörde persönlich vorgesprochen und bekanntgegeben…
…über einen Wohnsitz. Daraus ergibt sich, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ungarn liegt. (vgl. Bescheinigung EU/EWR, E 9, für die Jahre 2013 bis 2015) Die Bf besitzt ebenso wie ihr Ehegatte und ihre acht Kinder die ungarische Staatsangehörigkeit. (vgl. Antrag auf Gewährung…
…BiBuG 2014 sind Berufsberechtigte verpflichtet, einen in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat gelegenen Berufssitz zu haben. Gemäß § 71 Abs. 1 BiBuG 2014 sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz berechtigt, vorübergehend und gelegentlich Dienstleistungen…
…klar, dass § 5 Abs. 3 in Bezug auf EWR/EU-Staatsbürger grundsätzlich nicht gilt. Ein typischer Anwendungsfall ist der eines Versicherten, der in einem Mitgliedstaat (Beschäftigungsland) als Arbeitnehmer oder Selbständiger beschäftigt ist, während seine Familie weiterhin in einem anderen Mitgliedstaat (Wohnsitzland) lebt. Gemäß Art. 67…
…eine derartige gültige Urkunde, sind die Voraussetzungen gegeben (vgl FLAG Kommentar, § 3 Rz 156ff). Für Bürger aus Mitgliedstaaten der EU und des EWR oder für Schweizer Bürger kommen die Aufenthaltstitel nach § 9 NAG in Betracht, soweit ein Aufenthaltstitel überhaupt erforderlich ist, während für Bürger aus…
…EWR)", WUV-Univ. Verlag 1992, (Anm.: Dr. Wolfgang Burtscher war Mitarbeiter der Rechtsabteilung des EFTA-Sekretariats in Genf) wird zu den Grundsätzen und Zielen des EWR ua. Folgendes ausgeführt: Der EWR ist ein Integrationsgebilde als Zwischenstation auf dem Weg zu einer EG (heute EU)-Mitgliedschaft…
…Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union auch ein Gericht der Europäischen Union und daher an die Rsp des EuGH gebunden. Die nach Art. 67 VO 883/2004 iVm. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation im anderen EU…
…Mitgliedschaft Österreichs zur Europäischen Union auch ein Gericht der Europäischen Union und daher an die Rsp des EuGH gebunden. Die nach Art. 67 VO 883/2004 iVm. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation im anderen EU…
…Schilling/Euro Tatsache ist, dass die Beitrittsverhandlungen der EG mit Österreich im Zeitraum vom 01.03.1993 bis 12.04.1994 öffentlichkeitswirksam mit den Zielen "Beitritt Österreichs zur EU" und "Bewerbung um die Teilnahme an der geplanten Gemeinschaftswährung" geführt worden sind, auf die erfolgsbedingt eine…
…2011 und 2012 die Anerkennung von Kosten für Unterhaltsleistungen für Kinder, die sich ständig im Ausland (außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zustehe, jeweils für die Kinder C und D und jeweils für das ganze…
…A. mit Schreiben vom 23.01.2004 (Beweismittel: "B") ihren "Weiterverbleib" zur Versorgungseinrichtung der Landesärztekammer A. schriftlich mitgeteilt hat, hat sie hierdurch den Status ihrer ordentlichen Mitgliedschaft gemäß § 6 der Satzung des Versorgungswerk der Landesärztekammer A. wirksam beibehalten. In der Hauptsatzung der Landesärztekammer A. wird…
…umgesetzt und von der vertraglichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EU-Staatsbürger einzuschränken. In § 32a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) sei normiert, dass die "neuen EU-Bürger" nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger fielen. Sie unterlägen für die Dauer der Anwendung…