…er in einem gegen ihn anhängigen Verwaltungsstrafverfahren nach der Rechtsprechung des EGMR unter Verweis auf Art. 6 EMRK das Recht habe zu schweigen und nicht unter Sanktionsandrohung gezwungen werden könne, sich selbst zu beschuldigen und sich als Zulassungsbesitzer selbst als Täter einer Verwaltungsübertretung zu bezeichnen…
…für Wien Nr. 9/2006, für schuldig erkannt, er habe im Zusammenhang mit der Abstellung des mehrspurigen Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-**** am 26.08.2014 um 09:27 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Adresse2, folgende Verwaltungsübertretung begangen: Als Zulassungsbesitzer habe er dem…
…Magistrats der Stadt Wien, MA 67 vom 31.07.2015, zugestellt am 05.08.2015, Geschäftszahl MA 67-PA-910897/5/0 zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das angefochtene Straferkenntnis wird bestätigt. II. Gemäß § 52 Abs 1…
…Oktober 2022, GZ. MA67/Zahl/2022, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde insoweit teilweise stattgegeben, als die von der belangten Behörde mit € 140,00 verhängte Geldstrafe auf € 60,00 und die für den Fall der Uneinbringlichkeit mit 1 Tag…
…3. Gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG iVm § 25a Abs 1 VwGG ist gegen dieses Erkenntnis eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde unzulässig. Entscheidungsgründe 1. zu BFG GZRV/7501027/2016: Verfahren (Vorzahl GZ. YYY) neu: GZ. MA…
…erteilte Auskunft unrichtig gewesen sei. In dem gegen diese Strafverfügung eingebrachten Einspruch ersuchte der Bf. um Info, wieso die Behörde zur Erkennnis gelangt sei, dass seine Angaben unrichtig seien und bot an, gerne bei der Aufklärung der "unrichtigen" Angaben behilflich zu sein. Die Behörde teilte…
… 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 für schuldig erkannt, er habe am 8.5.2015um 14:16 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien 17, Dornbacher Strasse Zi., mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen XX…
…sondern dass ihm auch klar war, dass abgabenrechtliche Verbindlichkeiten der OG möglicherweise nicht fristgerecht bezahlt werden. Mit den in diesen Fällen nach seinem Erkenntnisstand anfallenden Mahnspesen hat er sich nach seinen eigenen Angaben "abgefunden", er sei der Meinung gewesen, dass es einen Grund haben wird…
…ist gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 2 FinStrG dabei auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei die Summe der sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Hinsichtlich der Ausmessung der über den Verband zu verhängenden Geldbuße sind gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG…
…dass seitens der Beschwerdeführerin mit Absicht (!) Steuern hinterzogen worden seien und verlangten Unterlagen betreffend die Beschwerdeführerin heraus. Durch diese Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wurde die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt." Sie stellte die Anträge: "1.die angefochtenen Verwaltungsakte für rechtswidrig erklären, 2. gem. …
…der Beschwerdeführerin, insbesondere das Betreten des Firmensitzes und die Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte (insbesondere des Art. 8 EMRK) ist nicht durch eine vage Vermutung oder schlichtes Unbehagen einzelner Organwalter zu rechtfertigen. Es muss vielmehr ein konkreter dokumentierter Verdacht (tatsächlicher "Grund zur Annahme") vorliegen, woraus sich…
…im Zusammenhang mit den Ermittlungshandlungen nach SBBG durch die einschreitenden Beamten eine Rechtswidrigkeit bei der Betretung der Liegenschaft am 24.2.2022 nicht zu erkennen. Gleiches gilt für die Nachschau der Kontrollorgane am 11.3.2022. Die Maßnahmenbeschwerde hinsichtlich dieses Beschwerdepunktes war daher als unbegründet…
…Befangenheit oder Ausgeschlossenheit iSd § 76 Abs. 1 lit c BAO iVm Art 6 Abs 1 EMRK bedeuten. Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines…
…unzulässig (verfrüht) zurückzuweisen." Dagegen wurde am 25.02.2021 eine außerordentliche Revision erhoben, welche am 26.02.2021 beim Bundesfinanzgericht einging. Im dazu ergangenen Erkenntnis vom 25.05.2022, Ra 2021/15/0035 hat der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Die…
…und des allfälligen Vollzuges zu ersetzen. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz eine ordentliche Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Organ des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 7. Juli 2020, Zahl: AFB…
…Republik Österreich nicht untersucht und ordnungsgemäß bewertet. Und die von mir erklärte Bereitschaft die Verwaltungsordung dieses Staates einzuhalten als auch meine Mitwirkung den Behörden blieben unberücksichtigt. Der Spruchsenat hat bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe ebenso die Tatsache außerachtgelassen, dass ich von meiner Tätigkeit…
…4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, jeweils in der geltenden Fassung, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis ersatzlos aufgehoben und das Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt. Gemäß §…
… 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, jeweils in der geltenden Fassung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis ersatzlos aufgehoben und das Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt…
…Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 24/2012, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, daie angefochtenen Straferkenntnisse ersatzlos aufgehoben und die Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z. 1 VStG eingestellt…
weitere GZ. RM/7100008/2016 ERKENNTNIS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache 1. des Dr.A (Erstbeschwerdeführer) und 2. der B-s.r.o. (Zweitbeschwerdeführerin), beide mit der Anschrift XXX, Tschechische Republik, Zustellvollmacht Dr. Heinz Peter Wachter, Rechtsanwalt, Landstraße…