…mittels E-Mail erfolgten "Anbringen" nicht wirksam eine Berufung (bzw. nunmehr: Beschwerde) eingebracht hat. Dieses "Anbringen" ist unbeachtlich. Die wirksam erstmals postalisch mit 2. Juli 2012 übermittelte Berufung wurde im Verfahren RV/0075-K/13 vom 11. September 2013 als verspätet zurückgewiesen. Im Beschwerdefall hatte…
…des Bundesfinanzgerichtes über die Zurückweisung der (E-Mail-) Beschwerde gegen das Spruchsenatserkenntnis dem Rechtsvertreter zur Ausarbeitung einer außerordentlichen Revision übergab. Dieser Zeitpunkt kann jedoch keinesfalls der Zeitpunkt des Wegfalles des Hindernisses zur Einbringung einer (in der Form zulässigen) Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates sein…
…Juli 2015 zugestellt worden. Die Rechtsmittelfrist habe somit am 21. August 2015 geendet. Die am 9. September 2015 per E-Mail eingebrachte Beschwerde sei daher nicht fristgerecht eingebracht worden und sei nach der zwingenden Vorschrift des § 260 Abs. 1 lit. b BAO in Verbindung mit…
…des Bescheides schriftlich bei der Behörde einzubringen sei. Das Straferkenntnis wurde von der Bf. nachweislich am 6. Oktober 2022 übernommen (ihr zugestellt) und die Übernahme mit ihrer Unterschrift bestätigt (Übernahmebestätigung RSb). Die Bf. erhob gegen das Straferkenntnis am 8. November 2022 mit E-Mail Beschwerde…
…Die Beschwerdefrist endete nach Ablauf der vierwöchigen Beschwerdefrist ab Zustellung des Straferkenntnisses (Hinterlegung am DatumH.), somit am DatumF.. Die Bf. hat keine Zustellmängel geltend gemacht. Vor dem Hintergrund dieser Sach- und Rechtslage erweist sich daher die per E-Mail am DatumB. eingebrachte verfahrensgegenständliche Beschwerde als…
…Adr***, zwar rechtzeitig (E-Mail vom 12. Oktober 2021), jedoch im eigenen Namen (***Bf*** <Mail>) eingebracht. Das B-VG regelt in seinem Art. 132 Abs. 1 unmittelbar die Berechtigung zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht, mit anderen Worten die "Beschwerdelegitimation" (RV 1618 BlgNR 24…
…Postgeschäftsstelle zugestellt. Als Beginn der Abholfrist wurde der 11.12.2014 vermerkt. Da die Strafverfügung nicht behoben wurde, wurde sie am 30.12.2014 an die MA 67 zurückgesendet. Am 15.4.2015 wurde mittels E-Mail Beschwerde erhoben. Die Bf. brachte vor, dass die…
…am 10. September 2014 mittels E-Mail Beschwerde: Er erhebe Beschwerde/Einspruch/Widerspruch und dergleichen in allen Strafverfahren (zB B und dergleichen), welche das von ihm gelenkte Kennzeichen E beträfen. Da er rechtlich nicht versiert sei und derzeit auch arbeitslos, ersuche er auch um Begebung…
…Donnerstag, den 31. August 2023. Die Beschwerde des Bf. langte bei der MA 67 jedoch erst am Donnerstag, den 24. September 2023, mit E-Mail ein und war somit verspätet. Da eine nicht rechtzeitig eingebrachte Beschwerde mit Beschluss zurückzuweisen ist, war es dem Bundesfinanzgericht verwehrt…
…September 2023 mit E-Mail Beschwerde. Die Magistratsabteilung 67 legte die Beschwerde samt Verwaltungsakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (Datum des Einlangens: 4. Oktober 2023). Über die Beschwerde wurde erwogen: Feststellungen: Das im Spruch und im Verfahrensgang näher bezeichnete Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien…
…September 2022 mit E-Mail Beschwerde. Die Magistratsabteilung 67 legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (Datum des Einlangens: 14. September 2022). Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtsgrundlagen: Gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG beträgt die Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid einer…
…Sachverhaltes, was Herr Bf mit E-Mail vom 29. September 2021 beantwortete. Am 12. Oktober 2021 nahm der Magistrat der Stadt Wien folgenden Aktenvermerk zum Akt: "Laut Telefonat … mit Herrn ***Bf1*** sind seine Schreiben anlässlich den Erhalt der Vollstreckungsverfügung als Beschwerde zu sehen. Der…
…Der Bf. erhob am 13. Juli 2023 (E-Mail) Beschwerde und beantragte "bei Bedarf" die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung. Beigefügt wurde der Beschwerde die Fahrtliste des Bf. am Beanstandungstag (entnommen aus dem GPS des gegenständlichen Fahrzeuges). In dieser Liste finden sich ua. die unten…
…hat gegen das Straferkenntnis am 13. September 2022 mit E-Mail Beschwerde eingebracht. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Verwaltungsakt, insbesondere der vom Regierungspräsidium Freiburg übermittelten Zustellungsurkunde Aktenzeichen 123. Aus dieser Zustellungsurkunde ergibt sich eindeutig der Zustellzeitpunkt. Rechtsgrundlagen und rechtliche Beurteilung: Zustellungen sind nach…
…Der Bf. erhob dagegen am 4. April 2016 mit E-Mail Beschwerde, weil er einen elektronischen Parkschein ausgefüllt habe. Das Begehren lautet auf Einstellung des Verfahrens. Vom BFG wurde bei der (rechtlich unverbindlichen) Auskunft der Stadt Wien im Internet eine Kurzparkzone am x-Platz aufgefunden…
…sich insbesondere daran, dass dem Beschwerdeführer im Jahr 2015 angeboten wurde, seine Bücher in der Bibliothek der ***Universität 1*** aufzubewahren (e-mail ***Universität 1*** vom 24. Juni 2015 in Vorhaltsbeantwortung vom 25. Jänner 2016). Diesen Vorschlag lehnte der Beschwerdeführer mit der Begründung ab, dass er…
…was auch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Das bezogene Wasser ist allerdings nicht in den öffentlichen Kanal gelangt. Bereits in der E-Mail vom 7.10.2025 und einige Male danach wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass - sollte sie Zweifel an der Anzeigefähigkeit des amtlichen Wasserzählers…
…den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 als nicht fristgereicht eingebracht zurück. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid erhob der Bf. mit E-Mail vom 28. Juli 2016 Beschwerde und führte darin aus, dass die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung seiner Ansicht nach fristgerecht eingebracht worden sei…
…zu belassen. Wie bereits in dem vorigen E-Mail beschrieben, sehe er sich nicht in der Lage, diese drei Strafen in voller Höhe zu bezahlen, da er als Student über ein nicht großes Einkommen verfüge. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 49 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) 1991 lautet…
…per E-Mail Beschwerde und führte in dieser aus, dass ihm keine Schriftstücke, in welcher Form auch immer, sei es als Rsa/Rsb-Brief oder als Zustellverständigung in den angegebenen Zeiten überbracht worden seien. Daher sei es ihm nicht möglich gewesen ein entsprechendes Rechtsmittel/Beschwerde…