…Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen um nichts Anderes handelt, als um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es hingegen nicht an. Damit wird die Durchsetzbarkeit des…
…Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen um nichts anderes handelt, als um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht der Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es hingegen nicht an. Damit wird die Durchsetzbarkeit des…
…Durchsetzbarkeit der nachträglich mit dem bekämpften Bescheid festgesetzten Abgaben gegenüber der Abgabenschuldnerin nicht mehr möglich ist. In der Beschwerde und im Vorlageantrag wurde mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen und auch die durch das Bundesfinanzgericht gestellte Nachfrage beim Finanzamt ergab keine auf eine Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches…
…bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung…
…bei dem eine Einbringung wenig wahrscheinlich bzw. für den Großteil des Abgabenbetrages aussichtslos sei. Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stelle jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung…
…Im gegenständlichen Fall wurde der Nachlass gemäß § 154 AußStrG für überschuldet erklärt und das Nachlassvermögen an Zahlungs Statt an die Mutter des Beschwerdeführers überlassen. Mangels Einantwortung ist im gegenständlichen Fall kein Rechtsnachfolger im Sinne des § 19 BAO vorhanden. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs…
…Einkommen- und dem Umsatzsteuergesetz nicht unzulässig sei, im Falle eines Schuldenregulierungsverfahrens nach der Annahme des Zahlungsplanes Bescheide zu erlassen. Dem Veranlagungsbescheid seien die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Auf die Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches sei nicht abzustellen. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 hat der Bf…
…Damit war eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge gegeben gewesen. Die Vorschreibung an den Bf ist auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerechtfertigt gewesen. Auf Grund des steuerlichen Verhaltens des Bf im Zusammenhang mit der Darlehensgestaltung und der…
…seiner Sanierungsquote nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes mit maximal 20 % des Ausfallbetrages der GmbH (72 %) in Anspruch genommen werden, nicht aber mit dem gesamten Ausfallsbetrag der GmbH. Andernfalls würde gerichtlich strafbare Gläubigerbegünstigung vorliegen. In Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit des vermeintlichen Anspruches wurde darauf hingewiesen…
…und ergo dessen der Tatbestand des § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 erfüllt. Die Einbringung der Kapitalertragsteuer war bei dieser wegen Konkurseröffnung bzw. deren Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht mehr zu erwarten. Damit war eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge…
… 57 Abs. 1 GSp "Ausspielungen … 16% vom Einsatz". Die jeweilige Höhe der Bemessungsgrundlage blieb im gesamten Verfahren unstrittig. Die Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt erweist sich sohin als rechtmäßig. 3. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs. 1 lit. b BAO lautet: Die Abgabenbehörde…
…noch etwaige Nachweise für derartige Angaben vorgelegt wurden, erweist sich die Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt zum Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide als rechtmäßig. 3. Zur Nicht - Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches § 206 Abs. 1 lit. b BAO lautet: Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben…
…Wirtschaftsjahren überwiegend erzielten Verluste nur erschwert durchführbar sei. Die Ermessensentscheidung sei damit im öffentlichen Interesse an der Durchsetzung und Einbringung der Abgabe erfolgt. Damit sei eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge gegeben gewesen. Die Vorschreibung an den Bf ist auch…
…Wirtschaftsjahren überwiegend erzielten Verluste nur erschwert durchführbar sei. Die Ermessensentscheidung sei damit im öffentlichen Interesse an der Durchsetzung und Einbringung der Abgabe erfolgt. Damit sei eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge gegeben gewesen. Die Vorschreibung an den Bf ist auch…
…Wirtschaftsjahren überwiegend erzielten Verluste nur erschwert durchführbar sei. Die Ermessensentscheidung sei damit im öffentlichen Interesse an der Durchsetzung und Einbringung der Abgabe erfolgt. Damit sei eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge gegeben gewesen. Die Vorschreibung an die Bf ist auch…
…2011 nach außen erkennbare Amtshandlungen unternommen hat. Zur Frage der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches: Zu prüfen bleibt, ob es sich bei diesen beiden Handlungen – wie ebenfalls in der zitierten Norm verlangt – um solche handelte, die zur Durchsetzung des Anspruchs unternommen worden sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des …
…1991, AW 91/13/0036). Soweit vom Finanzamt Österreich die Befürchtung geäußert wird, dass sich das Vermögen des Revisionswerbers im Falle der Zuerkennung aufschiebender Wirkung im Laufe der Zeit in einem Ausmaß verringern könnte, das die Durchsetzbarkeit des staatlichen Abgabenanspruches gefährde, wird nicht schlüssig dargelegt…
…Erstattungsansprüche, der bei negativen Abgabenansprüchen (vgl VwGH (zB VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046; 18.12.2008, 20096/15/0155; 20.11.2024, Ra 2024/13/0068 Rn 21: "negative Abgabe der Erstattung") Grundvoraussetzung bzw notwendige Bedingung für deren prozessuale Durchsetzbarkeit gewesen wäre, den…
…Sofortmaßnahme. Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Ob der Abgabenanspruch tatsächlich entstanden ist, ist nicht im Sicherstellungsverfahren…
…1 BAO die Verjährungsfrist durch nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruchs um ein Jahr verlängert wird. Eine solche nach außen hin erkennbare Amtshandlung ist in der im Jahr 2008 stattgefundenen Außenprüfung bei der A GmbH durch das sachlich und örtlich zuständige FA zu…