…ebenso, dass Frau ***GF*** entsprechende Druckmittel zur Durchsetzung ihrer privaten Ansprüche gegen Herrn ***Bf1*** eingesetzt hat." Angesichts ihrer nach wie vor unversöhnlichen Haltung dem Beschwerdeführer gegenüber - das gelte auch für ihren Sohn ***Sohn1*** - sei zu erwarten gewesen, dass ihre Angaben im Sinne von ***Bf1***-feindlich…
…dass Frau ***GF*** entsprechende Druckmittel zur Durchsetzung ihrer privaten Ansprüche gegen Herrn ***Bf1*** eingesetzt hat." Tz 2 Verkauf ***EZ*** ***L3*** und ***L6*** Mit Kaufvertrag vom 11.03.1980 erwarb der Beschwerdeführer die Gesamtliegenschaft der ***Liegenschaft*** mit dem Überlandgrundstück ***523*** KG ***L6*** zu einem Kaufpreis von…
…betreffend Anspruchszinsen 2022 eingebrachte Beschwerde vom 16.01.2025 wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.02.2025 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde folgendes ausgeführt: "Die in § 205 BAO normierten Anspruchszinsen sind weder Sanktionen noch Druckmittel oder Strafe, sondern sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen…
…nicht entrichtete Abgabe zu bezahlen, die nicht spätestens drei Monate nach dem Eintritt ihrer Vollstreckbarkeit beglichen ist. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen, welche eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sind, setzt (lediglich) den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (vgl. VwGH 27…
…am Fälligkeitstag entrichtet, so sind Säumniszuschläge zu entrichten (§ 217 Abs. 1 BAO). Die Festsetzung von Säumniszuschlägen, welche eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sind, setzt (lediglich) den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (vgl. VwGH 27. Februar 2015, 2011/17/0103…
…zu entscheiden, relativ spät erfolgt. Zinsen nach § 205 BAO sind somit weder Sanktion noch Druckmittel oder gar Strafe, sondern Ausgleich für die objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen oder (bei verspätet erfolgten Gutschriften) Zinsnachteilen (VwGH 13.09.2018, Ro 2016/15/0005). 4. Im Beschwerdefall…
…ich sei der Aufforderung von nachzureichenden Unterlagen nicht nachgekommen, da dies nicht den Tatsachen entspricht. Meine entsprechenden Ansuchen um nochmalige Aufrollung wurde von den Firmen nicht entsprochen und stehen mir weder Rechtsmittel noch andere Druckmittel zur Verfügung, diese dazu zu zwingen. Ich habe daher mit…
…auf € 0,00 herabzusetzen. Mit Bescheid vom 1. Juni 2023 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sei (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004…
…wohl des SZ-Bescheides) ersucht. Mit Bescheid vom 19. Juni 2023 wies das Finanzamt den Antrag mit der Begründung ab, dass der Säumniszuschlag eine objektive Säumnisfolge und ein Druckmittel zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht sei (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; 24.2.2004…
…betreffende Säumniszuschläge werden gemäß § 217a Z 2 BAO im Zeitpunkt der Zustellung des sie festsetzenden Bescheides fällig. Der Säumniszuschlag ist eine "Sanktion eigener Art". Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von…
…Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben grundsätzlich unbeachtlich, ebenso wie die Dauer des Verzuges (Ritz, BAO4Tz 2 und 3 mwN). Der Säumniszuschlag ist sohin ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Säumniszuschlagsansprüche setzen allerdings voraus…
…spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217 Abs 1 und 2 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages zu entrichten. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug…
…eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit ist (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134). Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach …
…zB VwGH 18.2.1982, 2034/78; VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein „Druckmittel“ zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155; VwGH 24.2.2004, 98/14/0146; VwGH 15.2.2006…
…6, § 20, Tz. 6). Unter Billigkeit versteht die ständige Rechtsprechung die Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben. Der Verspätungszuschlag ist eine administrative Ungehorsamsfolge und Druckmittel eigener Art (Ritz, BAO 6, § 135, Tz…
…Rechtsvorschriften mit der Begründung abgewiesen, die Festsetzung eines Säumniszuschlages sei eine objektive Rechtsfolge der Nichtentrichtung einer fälligen Abgabenverbindlichkeit (VwGH 16.12.1998, 98/13/0134) und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 15.2.2006, 2002/13/0165). Im Zusammenhang mit der Verhängung…
…2018 betreffend den Zeitraum 01-12/2016 festgesetzte Kapitalertragsteuer in Höhe von € 443.774,22 mit Fälligkeit 9. Dezember 2016 wurde von der Beschwerdeführerin nicht einbehalten und abgeführt. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht. Die Gründe…
…grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag dient dazu, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Der Säumniszuschlag ist daher ein Druckmittel für zeitgerechte Entrichtungen von Abgabenschuldigkeiten. Hinsichtlich des in der Beschwerde vorgebrachten fehlenden groben Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung (§ 217 Abs. 7 BAO) ist folgendes festzustellen: Die Behauptungs…
…Vorschreibung von Säumniszuschlägen eine objektive Säumnisfolge sei. Der Säumniszuschlag diene dazu, die pünktliche Tilgung von Abgabenschulden sicherzustellen. Der Säumniszuschlag sei daher ein Druckmittel für zeitgerechte Entrichtungen von Abgabenschuldigkeiten. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages sei die nicht (rechtzeitig) entrichtete Abgabenschuldigkeit, unabhängig davon, ob die maßgebliche Abgabenvorschreibung rechtskräftig und…
…Fälligkeitstag entrichtet wird. Der Säumniszuschlag ist eine ,Sanktion eigener Art' (zB VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Er ist eine objektive Säumnisfolge und ein ,Druckmittel' zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht (VwGH 16.12.2003, 2000/15/0155 ua). Sein Zweck liegt darin, die pünktliche…