…2021 für das jünger, 2008 geborene Kind, Leistungen in Höhe von 500 Zloty monatlich zuerkannt erhielt. Der Bf. erhielt im streitgegenständlichen Zeitraum in Österreich folgende Differenzzahlungen aus dem Titel Familienbeihilfe und Kindergeld: | Jul.19 | DZ | 71,46 | | …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16.6.2014 wies das bezeichnete Finanzamt den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 17.3.2014 auf die Gewährung von Differenzzahlungen (zur Familienbeihilfe) für seine beiden, in AL bei der (ledigen) Kindesmutter…
…ungarischer Staatsbürger, arbeitete als selbständiger Tennislehrer in Österreich und brachte im Juni 2013 einen Antrag auf Gewährung auf Differenzzahlung für den Zeitraum Oktober 2011 bis Dezember 2012 für seinen im Jahr 2008 geborenen Sohn ein. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 28. April…
…1.2017 beim Finanzamt eingelangten, am 18.1.2017 unterfertigten Formblatt Beih 38 beantragte der Beschwerdeführer neuerlich die Gewährung einer Ausgleichszahlung / Differenzzahlung für seinen am XX.6.2014 geborenen Sohn für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2016. In diesem Antrag gab der…
…2019 in gemeinsamen, in Slowenien domizilierten Haushalt wohnhaft. Am 16.3.2017 stellte der Bf. mittels Formular Beih 38 ab dem Jahr 2017 den Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszahlung/Differenzzahlung für die minderjährigen Kinder ***1*** und ***2***, wobei eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteils gemäß § 2a…
…seitens des Bf. im Zuge des Verfahrens außer Streit gestellten- fehlenden Zugehörigkeit der Kinder zu dessen Haushalt.) Differenzzahlungen/Ausgleichszahlungen und Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen und erweist sich somit der angefochtene Rückforderungsbescheid als rechtens. Es war daher wie im Spruch zu befinden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…wurden vom Finanzamt keine Bescheide erlassen (Familienlastenausgleichsgesetz- Datenbank FABIAN). Im Zeitraum "03/2018 11/2019" wurden betreffend beide Kinder Differenzzahlungen ausbezahlt (Familienlastenausgleichsgesetz- Datenbank FABIAN). Im beschwerdegegenständlichen Zeitraum - April bis November 2019 - gelangten folgende Beträge zur Auszahlung (Familienlastenausgleichsgesetz- Datenbank FABIAN): 01.04.2019 165,36 €…
…Adr***, über die Beschwerde vom 30. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Juli 2021 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbeträge, Differenzzahlungen) für das Kind ***1*** geb. ***2*** und ***3***, geb. ***4***, für den Zeitraum Jänner 2019 - März 2021, zu…
…Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Oktober 2017, mit dem der Antrag vom 25.4.2017 auf Gewährung von Differenzzahlungen (Familienbeihilfe) für das Kind ***Stiefsohn*** und für das Kind ***Stieftochter1*** ab Juni 2014 abgewiesen wurde, zu Recht: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…für ihre beiden Kinder ***K*** und ***2***. Über diesen Antrag sprach das Finanzamt nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens mit Bescheid vom 28.9.2017 ab. Dabei wurde der verfahrensgegenständliche Antrag als Antrag auf Gewährung von Ausgleichszahlungen (Differenzzahlungen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 883/2004) gewertet…
…000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Differenzzahlungen bzw. Kinderabsetzbeträgen für das Kind Name ,SVNr. 000* , im Zeitraum v. Jänner 2012 bis Dezember…
…an. Ev. geleistete AG-SV-Beiträge zB. für eine Unfallversicherung zählen nach Meinung des Gerichtes für die Differenzzahlungen des BFs. nicht. Im gegenständlichen Beschwerdefall war daher von bloßen fallweisen (gelegentlichen) Arbeitsleistungen im Rahmen einer mündlichen Vereinbarung aufgrund des persönlichen Naheverhältnisses zw. AG und Bf. auszugehen…
…die Slowakei für die Auszahlung von Familienleistungen vorrangig zuständig ist. In Österreich besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Differenzzahlung. In Anwendung der Verordnung erhalten in Österreich selbständig Erwerbstätige österreichische Familienbeihilfe für die Dauer des Wochengeldbezugs und darüber hinaus, wenn das Gewerbe nicht ruhend gemeldet ist…
…2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 26.07.2016, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe (Gewährung der Differenzzahlung) ab dem 01.10.2013 für die Kinder 1, 2 und 3 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…in Österreich als Personenbetreuerin. Ihr Gatte und die Kinder leben in Rumänien. Die Bf. stellte im Oktober 2010 einen Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum April 2009 bis Juli 2009 und ab 17. August 2010 laufend für ihre beiden mj. Kinder A…
…VNR über die Rückforderung zu Unrecht für das Kind K im Zeitraum von März 2013 bis Oktober 2017 bezogener Beträge an Kinderabsetzbeträgen und Ausgleichszahlungen gemäß Verordnung (EG) 883/2004 (Differenzzahlungen) in Höhe von insgesamt 9.599,28 € zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…Mai 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 16. März 2017 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe, Differenzzahlungen und Kinderabsetzbeträgen für das Kind ***1*** in den Zeiträumen vom 1. Dezember 2012 bis zum 31. August 2015 (FB und KG) sowie vom 1…
…26. 1. 2022, RV/7101391/2021 ausführlich dargestellt. Zur gegenständlichen Rechtsfrage hat das BFG (betreffend einen in Slowenien wohnhaften Pensionsbezieher) unter anderem ausgeführt (siehe dazu Lenneis, Differenzzahlung bei Bezug von zwei Renten aus zwei Mitgliedstaaten, BFGjournal 2022, 60): Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass Personen, für…
…getragen hat. Demzufolge hat er nach Unionsrecht Anspruch aus Ausgleich dieser Kosten (Art 1 lit. z VO 883/2004). Mit anderen Worten wurde im konkreten Fall - via Auszahlung der österreichischen Familienbeihilfe/Differenzzahlung das Unionsziel erreicht, weswegen die Rückforderung als Verstoß gegen Art 60 Abs. 1…
…Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 13. Februar 2017, zu VNR1, betreffend Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für das Kind ****, VNR2, für den Zeitraum ab September 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…