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BFG RV/6100060/2020Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2024

…des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen". Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten "der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps)…

BFG RV/1100211/2016I. Voraussetzungen der Wiederaufnahme; II. Verlustvortrag im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2024

…ob der Markt sich in einem Aufwärts- oder Abwärtstrend befindet, könne durch Long oder Short Positionen immer erfolgreich investiert werden. Nach § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Derivaten der Differenzausgleich, die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung…

BFG RV/6100325/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100051/2017Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100796/2015Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100271/2016Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100568/2015Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100141/2019Zinsen aus einem Privatdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100602/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100635/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100645/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100828/2014Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/7100081/2022Einkünfte aus Edelmetallkonten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2026Teil 1/2

…EStG anzusehen. 1.4 Einkünfte aus Edelmetallkonten iSd § 27 Abs 4 EStG Für die Besteuerung von Einkünften aus Derivaten nach § 27 Abs 4 EStG werden zudem konkrete tatbestandsmäßige Einkünfte (Z 1 Differenzausgleich, Z 2 Stillhalterprämie, Z 3 Einkünfte aus der Veräußerung oder Z 4 Einkünfte…

BFG RV/7100081/2022Einkünfte aus Edelmetallkonten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2026Teil 2/2

…Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich 2. die Stillhalterprämie 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures…

BFG RV/7101270/2019Besteuerung der Erträge aus dem Deckungsstock eines Wertpapierdepots
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.06.2025Teil 4/6

…und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 (einschließlich Nullkuponanleihen) sind. (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen…

BFG RV/7101735/2018Verluste aus Devisentermingeschäften keine Werbungskosten iS § 16 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2024

…4), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des §2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Gemäß Abs. 4 gehören zu den Einkünften aus Derivaten 1. der Differenzausgleich; 2. die Stillhalterprämie; 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung…

BFG RV/7103375/2022Anpassung einer Einkommensteuervorauszahlung iZm einem Optionsgeschäft (fortgesetztes Verfahren)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2022

…2011 und vor dem 1. April 2012 entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung (beispielsweise Glattstellung oder Differenzausgleich) als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 Abs. 1 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl…

BFG RV/3100025/2016Einlagenrückzahlung - nicht steuerneutral
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.07.2022

…Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich, aus der Veräußerung von Derivaten oder die Stillhalterprämie gutschreibt…

BFG RV/7101676/2019Verluste aus nicht verbrieften Derivaten bei ausländischer auszahlender Stelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2022

…Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. [...] (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures…

BFG RV/7103845/2017Verluste aus nicht verbrieften Derivaten, Unionsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2022Teil 1/2

…und sonstigen Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich, 2. die Stillhalterprämie, 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen…