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104 902 Treffer410 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6173–617720.2.3 Einkünfte aus Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…27 Abs. 4 EStG 1988 liegen nur vor, wenn ein Differenzausgleich erfolgt, eine Stillhalterprämie geleistet wird, das Derivat selbst veräußert wird oder eine sonstige Abwicklung (Glattstellen) erfolgt. Zur Behandlung von Schadenersatz bei Substanzschaden, siehe Rz 6143. Rz 6174a: Die reine Ausübung einer Option bzw. die…

EStR 2000 Rz 617820.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

20.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte Rz 6178: Die tatsächliche Lieferung des Underlyings führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3…

EStR 2000 Rz 6147–614820.2.2.4 Entstrickung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…sind somit nicht nur die Veräußerung selbst, sondern jegliche von den Grundtatbeständen erfassten Realisierungsvorgänge, wie etwa die Liquidation, der Differenzausgleich oder die sonstige Abschichtung. Geht somit hinsichtlich eines der steuerpflichtigen Realisierungsvorgänge das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, gelten die Umstände, die zur Einschränkung geführt haben…

EStR 2000 Rz 6179–618020.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Optionsrecht verbrieft sind, ist gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet. Wickelt die inländische depotführende Stelle die Realisierung des Optionsrechtes (zB Auszahlung des Differenzausgleichs) nicht ab, besteht für sie keine Verpflichtung zum Kapitalertragsteuerabzug.

BFG RV/6100060/2020Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.04.2024

…des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen". Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten "der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps)…

BFG RV/1100211/2016I. Voraussetzungen der Wiederaufnahme; II. Verlustvortrag im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.01.2024

…ob der Markt sich in einem Aufwärts- oder Abwärtstrend befindet, könne durch Long oder Short Positionen immer erfolgreich investiert werden. Nach § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Einkünften aus Derivaten der Differenzausgleich, die Stillhalterprämie, Einkünfte aus der Veräußerung und Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung…

BFG RV/6100325/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100051/2017Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100796/2015Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100271/2016Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100568/2015Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100141/2019Zinsen aus einem Privatdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100602/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

BFG RV/6100635/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100645/2018Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.03.2019

…Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z…

BFG RV/6100828/2014Zinsen aus einem Privatdarlehen unterliegen der Regelbesteuerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2019

…ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3) Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung (Z 4) bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures und Swaps) sowie bei sonstigen derivativen Finanzinstrumenten…

UFSF RV/0085-F/04Wie berechnet sich die Ausgleichszahlung für Familienbeihilfe bei Doppelbezug der ausländischen Kinderzulage?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2004

…gewesen wäre, gebühre. Tatsächlich hätte die Bw bzw ihr Gatte in L Anspruch auf den Differenzausgleich zur s Kinderzulage. Ausgleichszahlung gebühre daher lediglich in Höhe des Restbetrages. Mit Eingabe vom 19. November 2001 berief die Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte hiezu aus, dass…

UFSF RV/0224-F/08Familienbeihilfe für Kinder aus geschiedener Ehe, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten aufgrund überwiegender Kostentragung des geschiedenen in Österreich erwerbstätigen Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2008

…bei. Ich hoffe, mit diesen Angaben und Dokumenten sind die vorhandenen Fragen ausreichend beantwortet." Als Beilagen wurden eine Haushaltsrechnung (Unterhaltsbeitrag) und ein Antrag 2006 angeführt. Betreffend Differenzausgleichszahlung für das Jahr 2006 wurde dem Bw vom Finanzamt c mit Schreiben vom 25. Februar 2008 bekanntgegeben, dass…

BFG RV/7100081/2022Einkünfte aus Edelmetallkonten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2026Teil 1/2

…EStG anzusehen. 1.4 Einkünfte aus Edelmetallkonten iSd § 27 Abs 4 EStG Für die Besteuerung von Einkünften aus Derivaten nach § 27 Abs 4 EStG werden zudem konkrete tatbestandsmäßige Einkünfte (Z 1 Differenzausgleich, Z 2 Stillhalterprämie, Z 3 Einkünfte aus der Veräußerung oder Z 4 Einkünfte…

BFG RV/7100081/2022Einkünfte aus Edelmetallkonten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2026Teil 2/2

…Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. (4) Zu den Einkünften aus Derivaten gehören 1. der Differenzausgleich 2. die Stillhalterprämie 3. Einkünfte aus der Veräußerung und 4. Einkünfte aus der sonstigen Abwicklung bei Termingeschäften (beispielsweise Optionen, Futures…