…Dementsprechend steht der Umstand, dass ***Zeuge 2*** das gegenständliche Kfz als Privatmann verkauft hat, dem Vorsteuerabzug des Bf entgegen. Weiters setzt die Unternehmereigenschaft die Erbringung von Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) gegen Entgelt voraus. Seitens des Bf konnten keine Nachweise erbracht werden, dass auf Basis des…
… 4 Abs. 8 lit. a UStG 1994. Ein Umsatz gegen Entgelt setzt voraus, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen und einer tatsächlich vom Steuerpflichtigen empfangenen Gegenleistung besteht. Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und…
…des Gleichheitssatzes verfassungswidrig sei. Ziel der Werbeabgabe sei es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen werde. Es bestünden keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-…
…ist, dass es sich um die Verbreitung einer Werbebotschaft gegen Entgelt handelt. Den Zweck der Werbeabgabe hat der VfGH zu B171/02 wie folgt interpretiert: Ziel der Werbeabgabe ist es [. . .]‚ die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hiebei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen…
…GP, 13). Ziel der Werbeabgabe ist es daher, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen (VfGH 28.9.2001, B171/02). Laut den in den Akten liegenden Rechnungen der Bf. an dritte Unternehmen…
…Gleichheitsgrundsatzes. 2. Ziel der Werbeabgabe ist es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. Es bestehen keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-, Radio- und…
…2. Ziel der Werbeabgabe ist es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. Es bestehen keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-, Radio- und Außenwerbung…
…laufende Beratungstätigkeit anzubieten und in diesem Zusammenhang auch Honorare aus dieser Tätigkeit erzielen können. Mit Ende 2011 konnten bereits für fünf verschiedene Kunden Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden. Dies wurde der Finanzverwaltung mit Beantwortung des Ersuchens um Ergänzung mitgeteilt. Meines Erachtens ist daraus die Unternehmereigenschaft…
…ist, dass es sich um die Verbreitung einer Werbebotschaft gegen Entgelt handelt. Den Zweck der Werbeabgabe hat der VfGH zu B171/02 wie folgt interpretiert: Ziel der Werbeabgabe ist es [. . .], die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hiebei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen…
…die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hiebei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. Dies trifft auch auf Online-Werbung zu. Zu prüfen wäre, ob eine Subsumption von Online-Werbung unter den…
…bzw gemäß § 2 Abs 1 UStG unternehmerisch tätig wird (Klotz, aaO, S. 70), also eine steuerbare Dienstleistung gegen Entgelt gegeben ist (Domes-Hohl, Die steuerliche Behandlung von virtuellen Währungen am Beispiel von Bitcoins, Diplomarbeit Institut für Finanzrecht Graz, Univ-Prof. Kerstin Tina Ehrke-Rabl, 2019…
…dass es Ziel der Werbeabgabe sei, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbrächten, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen werde. Daraus könne geschlossen werden, dass unter Umständen auch dann eine abgabenpflichtige Veröffentlichung vorliege…
…des Art 6 Abs. 2, wenn ein solcher mittelbarer Zusammenhang für sich allein schon verhinderte, die Beförderung auf dieser Strecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen. Eine solche Auslegung ist in den Fällen geboten, in denen der Arbeitnehmer - wie gewöhnlich - die Möglichkeit hat, die Strecke zwischen…
…der Werbeabgabe ist es […]‚ die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hiebei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. 2.3 Gleichheitssatz und Werbeabgabegesetz Gemäß Art. 7 B-VG sind alle Staatsbürger [..]…
…Gleichheitssatzes verfassungswidrig sei. Ziel der Werbeabgabe sei es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen werde. Es bestünden keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-, Radio-…
…Verletzung des Gleichheitssatzes. b.) Ziel der Werbeabgabe sei es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen werde. Es bestünden keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-…
…des Art 6 Abs. 2, wenn ein solcher mittelbarer Zusammenhang für sich allein schon verhinderte, die Beförderung auf dieser Strecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen. Eine solche Auslegung ist in den Fällen geboten, in denen der Arbeitnehmer - wie gewöhnlich - die Möglichkeit hat, die Strecke zwischen…
…als sie wirtschaftliche Betätigungen entfalten, also Lieferungen und Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen und diese Tätigkeit eine gewisse wirtschaftliche Selbstständigkeit aufweist bzw sich von der hoheitlichen Tätigkeit abgrenzt. Erwägungen VIII.) Zum Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlich selbstständigen Einrichtung Die erste Tatbestandsvoraussetzung für einen BgA iSd § 2 KStG ist…
…als Dienstleistung jede Leistung, die keine Lieferung eines Gegenstands im Sinne des Artikels 5 (Richtlinie 77/388/EG) ist. Nach Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie, 77/388/EG, sowie nach Art. 26 Abs. 1 MwStSysRL, 2006/112/EG, werden Dienstleistungen gegen Entgelt…
…eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausgeübt worden wäre, weil insbesondere Gegenstände zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen genutzt und die Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht worden wären (der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit iSd Art 9 MwStSyst-RL erstreckt sich auf einen weiten Bereich; vgl EuGH 12.9.2000…