…1 FLAG nicht zur Abfuhr von Dienstgeberbeiträgen verpflichtet wäre. Zusammenfassende Darstellung der Argumentation des Bf.: Zu unterscheiden seien zwei Rechtsfragen: Erstens die Frage, welche Personen die Dienstgeberbeitragspflicht auslösen (Steuerpflicht dem Grunde nach) und zweitens die Frage, wie hoch die Bemessungsgrundlage ist (Steuerpflicht der Höhe nach)…
…an den wesentlich beteiligten Geschäftsführer … Nach der mit verstärktem Senat geänderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018) wird die Dienstgeberbeitrags-Pflicht seit November 2004 dahingehend ausgelegt, dass für die Beurteilung der Dienstnehmereigenschaft bei wesentlich beteiligten Geschäftsführern ein einziges Merkmal genügt…
…Erwägungen: Strittig ist, ob die vom Geschäftsführer als Einzelunternehmer der Beschwerdeführerin verrechneten, über die als Geschäftsführervergütungen bezeichneten Entgelte hinausgehenden Honorare in Höhe von insgesamt €YX,00 der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass dem Wortlaut des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in…
…Erwägungen: Strittig ist, ob die vom Geschäftsführer als Einzelunternehmer der Beschwerdeführerin verrechneten, über die als Geschäftsführervergütungen bezeichneten Entgelte hinausgehenden Honorare in Höhe von insgesamt € B5 der Dienstgeberbeitragspflicht unterliegen. Dazu ist vorweg festzuhalten, dass dem Wortlaut des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in…
…1967 im Rahmen des Bundesgesetzes BGBl I Nr 103/2007 zur Abschaffung der Selbstträgerschaft Anhaltspunkte dafür, dass es hinsichtlich der BgA zu einem Wegfall der bislang unstrittigen Dienstgeberbeitragspflicht und somit zu Ausgabenersparnissen habe kommen sollen. Der Gesetzgeber sei vielmehr von Mehrausgaben für die Länder ausgegangen…
Zu der Frage, ob unter einem "in den Abgabenvorschriften vorgesehener Antrag (§ 85)" iSd § 209a Abs 2 BAO auch (auf Erlassung eines Abgabenbescheides gerichtete) Anbringen iSd § 201 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 subsumiert werden können, gibt es - soweit erkennbar - keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch ***stV***, ***Adresse stV***, über die Beschwerde vom 4.2.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.12.2015, betreffend Festsetzung des…
… 25 Abs. 1 EStG 1988 vorliegen würden, jedoch würden keine Arbeitslöhne im Sinne des FLAG vorliegen. Zudem liege nach der Judikatur des VwGH eine Dienstgeberbeitragspflicht lediglich dann vor, wenn der Arbeitgeber dieses Entgelt veranlasst habe, die vom FA zitierten Verweise des VwGH auf § 43 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schlager, Freistädter Straße 307, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 4. September 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 7. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf , Ziviltechniker - Ingenieurkonsulent, Adresse1 , vertreten durch Bf-Vertreter , Steuerberater, Adresse2 , gegen die Bescheide des Finanzamtes belBeh je vom 09.06.2009, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB…
"Ein freier Dienstvertrag liegt dann vor, wenn es an den für ein Arbeitsverhältnis wesentlichen persönlichen Abhängigkeit mangelt, die sich durch die Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation, durch die Bindung an Arbeitszeiten, an ein bestimmtes Verhalten bei der Erbringung der Arbeitsleistung und an persönliche Weisungen sowie…
4.2.2. Ist die Dienstleistung bzw. der Arbeitsumfang wie bei einem selbständigen Dienstleisterbetrieb oder selbständigen Handwerker (zB. in Form eines Einpersonenunternehmers) auf einem bestimmten Arbeitserfolg (ein fertiges Leistungsprodukt) ausgerichtet, so spricht dieses Kriterium für ein Werkvertragsverhältnis. Mit einem Werkvertrag wird grundsätzlich die Verpflichtung zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B GmbH, Geschäftsanschrift, vertreten durch C, Kanzleiadresse, über die Beschwerden vom 06.07.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes J vom 02.06.2015 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Gabriele Krafft, die Richterin Dr. Monika Kofler sowie die fachkundigen Laienrichter Carmen Maria Kopal B.Sc. und Dr. Wolfgang Baumann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BFB Steuerberatung KG, Gödelgasse 4 Tür…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache X, AdresseX, als Insolvenzverwalterin der GmbH, AdresseGmbH, über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 04.10.2013, betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Elfriede Murtinger, Gregor Ableidinger und Ing. KomzlR. Hans Eisenkölbl im Beisein der Schriftführerin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch taxsolution steuerberatungs gmbh, Mariahilfer Straße…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lafer + Partner Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Business Park 4, 8200 Gleisdorf, über die Beschwerden vom 28. Jänner 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Patrick Brandstetter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb1***, ***Stb1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. September 2024 gegen die Haftungsbescheide gem. § 82 EStG 1988 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2018 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Dr. Bf, über die Beschwerde vom 6. Juli 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Graz-Stadt vom 17. November 2010, betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…