IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri*** sowie die Richterin ***Ri2*** und die fachkundigen Laienrichter ***Beis1*** und ***Beis2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ihren Geschäftsführer ***GF***, über die Beschwerden 1) vom 25. Jänner 2019 gegen den Bescheid des…
…2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen Ein Gefährdungsverhalten liegt vor, wenn durch dieses Verhalten Befriedigungsmöglichkeiten des Abgabengläubigers ausgeschlossen oder vermindert werden, etwa wenn Vermögen verschoben wird oder Deckungsmittel dem Zugriff des Abgabengläubigers vorübergehend oder endgültig entzogen werden (BAO: Stoll Kommentar - Digital First, Rzeszut/Tänzer/Unger, zu § 212a…
…Handelswarenvorrates verkauft. Die Verträge wurden sowohl für die Verkäuferin als auch für die Käuferin von derselben Person als Geschäftsführerin beider Gesellschaften abgeschlossen. Das BFG erkannte darin: "Damit wurden objektiv betrachtet Deckungsmittel dem unmittelbaren Zugriff des Abgabengläubigers entzogen und ein typisches Gefährdungsverhalten im Sinne des § 212a…
…belangte Behörde auf Seite 5 des Schreibens vom 31.01.2025 schließlich und endlich vermeint, es sei auf Deckungsmittel verzichtet worden und dabei auf die ***Z*** ***A*** GmbH verweist und anführt, die Beschwerdeführerin habe gemäß der Offenlegung zur Körperschaftsteuer 2021 ihr zustehende höhere Lizenzgebühren nicht…
…Ziele verfolgt, die die Befriedigungsmöglichkeiten des Abgabengläubigers ausschließen oder mindern sollen (etwa wenn die mit der Aussetzung verbundene Vollstreckungshemmung zur Vermögensverschiebung oder auch dazu genützt werden soll, Deckungsmittel dem Zugriff des Abgabengläubigers vorübergehend oder endgültig zu entziehen (vgl. Capek in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO…
…1.2011, 2010/15/0044). Ein Gefährdungsverhalten liegt vor, wenn durch dieses Verhalten Befriedigungsmöglichkeiten des Abgabengläubigers ausgeschlossen oder vermindert werden, etwa wenn Vermögen verschoben wird oder Deckungsmittel dem Zugriff des Abgabengläubigers vorübergehend oder endgültig entzogen werden (BAO: Stoll Kommentar - Digital First, Rzeszut/Tanzer/Unger, zu §…
…keinen Grund zur Annahme eines ungeklärten Vermögenszuwachses gebe, da die Beschwerdeführerin seit 2002 in regelmäßigen Abständen den An- und Verkauf von Immobilienobjekten in ihren Steuererklärungen erklärt habe. Es sei ein Deckungsmittelüberschuss von ca. EUR 498.500,00 ersichtlich, der der Beschwerdeführerin zur freien Disposition gestanden…