…Das Vorbringen der Bf, dass sie für ihren Sohn während der Ableistung des Präsenzdienstes die Fahrtkosten in die Kaserne in Eisenstadt übernommen und Aufwendungen für den Lebensunterhalt getätigt habe, kann daher der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. Objektive Erstattungspflicht: Die Rückzahlungspflicht gem § 26 Abs 1…
…hat er daher die Berufsausbildung zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen. Folglich wird gebeten, die Familienbeihilfe für meinen Sohn S. ab März 2016 zuzuerkennen. 3) Zusammenfassung: Die Abweisung der Familienbeihilfe für die Dauer des 6-monatigen Präsenzdienstes wird gem. der Begründung des Schreibens des Finanzamtes BADEN…
…er durch die Ableistung des Präsenzdienstes an deren Fortsetzung gehindert, oder es kann – falls er erst beabsichtigt, eine Ausbildung zu beginnen – zu einer zeitlichen Verzögerung des Ausbildungsbeginnes kommen (vgl UFS 10.01.2008, RV/0869-L/07). Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von –…
…Es soll daher in diesen Fällen die Familienbeihilfe für drei Monate weitergewährt werden, wenn kein sonstiger Ausschließungsgrund vorliegt (zB eigene Einkünfte des Kindes von über 1500 S aus einer sonstigen Erwerbstätigkeit. Tritt das Kind innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Berufsausbildung den Präsenzdienst oder…
…Ansicht des Finanzamtes ist die obige gesetzliche Bestimmung dahingehend auszulegen, dass der durch die Ableistung des Präsenzdienstes eintretenden zeitliche Verlust bei der beruflichen Ausbildung durch eine Verlängerung des Zeitraumes, für den FB beansprucht werden kann, auszugleichen ist. Auf Grund der regulären Dauer des Präsenzdienstes von…
…Es wird daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben.“ Das Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.4.2019 ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Ausbildungsdienst beim Bundesheer ein „freiwilliger Grundwehrdienst" für Frauen sei. Die Ableistung des Grundwehrdienstes als solchen sei nach…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht einmal ansatzweise den Sachverhalt fest, sodass eine rechtliche Überprüfung scheitere. Auch sei dieser Bescheid inhaltlich rechtswidrig. Dies deswegen, weil in Folge die Behörde durch unrichtige Tatsachenfeststellungen nicht in die Lage sei, eine richtige rechtliche Beurteilung zu treffen. Aufgrund dessen sei daher…
…Da in jenem Fall der Sohn der Bf. nach Leistung des Präsenzdienstes nicht sogleich die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hatte, wies der UFS das Berufungsbegehren mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung ab (siehe auch RV/0228-F/08 vom 24.11.2008 und RV/0259-L…
…dar. Daher stand im Zeitraum November 2017 bis Dezember 2018 der Bf für ihren Sohn ***7*** Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht zu. Zeitraum Jänner 2018 bis Juli 2018 Von 8. Jänner 2018 bis 7. Juli 2018 leistete ***7*** ***2*** seinen ordentlichen Präsenzdienst. Die Ableistung des Präsenzdienstes…
…Familienbeihilfe. Ihre Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen." In dem 14.4.2021 datierten Vorlageantrag führte der Bf. unter Bezugnahme auf sein bisheriges Vorbringen ergänzend aus, dass in Ansehung der Tatsache, dass er - laut beigelegter, mit 28.10.2019 datierter Bestätigung des Militärkommandos Wien - in…
…Kurs finde im Jänner 2019 statt. Der Lernstoff umfasse 4.000 bis 5.000 Seiten und sei daher als "Vollbeschäftigung" anzusehen. Das Finanzamt gab diesem Antrag keine Folge und vertrat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Ansicht, dass sich der Sohn ab Oktober…
…auswärtige Berufsausbildung sei dem § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht zu entnehmen. Daher sei sie belanglos und müsse verworfen werden. Andernfalls wäre es Aufgabe des Finanzamtes, vor Entscheidung die entsprechenden Unterlagen anzufordern, aus denen aufgrund der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen müsste, dass im Veranlagungszeitraum die…
…der Sondervertrag gemäß § 36 VBG 1948 für die exekutivdienstliche Ausbildung des Sohnes (Beginn der Grundausbildung am 01.09.2019, Dauer 24 Monate) und die Bestätigung der Ableistung des Präsenzdienstes des Sohnes angefügt. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.11.2019 wurde die Beschwerde abgewiesen. In der Begründung…
…dass der Bf nicht gleich nach Ableistung des Präsenzdienstes die jetzige Berufsausbildung begonnen habe, sodass der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezugs gemäß § 6 Abs 2 lit f FLAG 1967 nicht zur Anwendung gelangen könne und daher die Familienbeihilfe auch für die Zeit der Ergänzungsausbildung nicht…
…die COVID 19 Verlängerung bereits berücksichtigt. Auch der Präsenzdienst und das lange Studium sind bereits in die Berechnung eingeflossen. Eine weitergehende Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher nicht zulässig. Soweit sich die Beschwerde auf eine Verletzung des Gleichheitsgebotes beruft, ist dem damit zu begegnen…
…Daher müsste die Familienbeihilfe für die im Spruch genannten Monate rückgefordert werden. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 16.04.2019 Beschwerde ein. Darin ersucht sie unter Hinweis auf die beigefügten Unterlagen um eine “Neuberechnung des Bescheides“. Der Beschwerde schloss die Beschwerdeführerin…
…Interpretation durch das Finanzamt A nun nicht der Fall wäre. Um durch die Ableistung des Präsenzdienstes eine etwaige Schlechterstellung zu vermeiden, wurde eben § 25 Abs. 1lit g FLAG eingeführt. Meinem Sohn L sollte daher zumindest auch für den Ergänzungslehrgang innerhalb dieser Grundausbildung, welche seit Sept…
…nach Beendigung des Präsenzdienstes (Beginn Wintersemester 2024/25) als ordentliche Studierende das "Bachelorstudium - Philosophie" an der Universität ***3*** (Matrikelnummer ***6***). Die Rückforderung der Familienbeihilfe für Kind im Zeitraum Jän.-Sep.2024 entspricht somit nicht den gesetzlichen Bestimmungen im FLAG 1967 und wird daher entsprechend zu…
…Zeit, innerhalb der der Präsenzdienst geleistet wird, nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht als Zeit der Berufsausbildung (vgl. z.B. 2003/14/0014 vom 18.10.2007). Abschließend ist daher zum anhängigen Verfahren auszuführen, dass unter Berücksichtigung der obenstehenden Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Bf. beim…
…a FLAG 1967 (entspricht § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967) bestand daher für Zeitraum November 2014 bis Februar 2015 nicht. Da es nicht um die Zeit zwischen Abbruch der Ausbildung an der HTL und dem Beginn des Präsenzdienstes geht, kann § 6 Abs. 2 lit…