…bestanden. Zur Frage der Versteuerung von Luftfahrtpersonal im internationalen Verkehr und der derzeitigen Auslegung des Artikel 15 Abs. 3 DBA Malta durch das Bundesministerium für Finanzen, werde die im EAS 3448 vom 17.11.2023 vom Bundesministerium für Finanzen ausgeführte Rechtsansicht - welche in der Bescheidbegründung…
…Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Gleichzeitig erfolge damit aber keine Einschränkung des Besteuerungsanspruches Österreichs. Denn nach Art 15 Abs 3 DBA-Malta werde zwar dem Geschäftsleitungsstaat des Luftverkehrsunternehmens das Besteuerungsrecht an den in Frage stehenden Einkünften zugeteilt, allerdings nicht in ausschließlicher Weise, wie dies bei der…
…Ra 2022/15/0076, mwN). 20 Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens…
…im Inland ansässigem und im internationalen Verkehr tätigem Flugpersonal, das bei einer Fluggesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Malta beschäftigt ist, zukommt. Im dortigen Revisionsfall, der unstrittig von Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta erfasst ist, gelangt die Befreiungsmethode zur Anwendung. Festzuhalten ist…
…Ra 2022/15/0076, mwN). 20 Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens…
…iSd § 295a BAO rechtfertigten und wie das diesbezügliche Ermessen geübt worden ist. In der Begründung findet sich lediglich eine unrichtige Darstellung der Rechtslage nach dem DBA Malta. Aus den Angaben im Vorlagebericht vom 12.3.2025 und den vorgelegten Aktenteilen kann geschlossen werden, dass das…
…sind Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Die maßgeblichen Rechtsvorschriften des DBA-Malta lauten: "Artikel 15 Unselbständige Arbeit (1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen…
…in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet." Der Methodenartikel Art 23 DBA Malta sieht zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auszugsweise wie folgt vor: "Artikel 23 Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (1) Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie…
…Musterabkommen, wie auch die englische Sprachfassung des Art. 23 des DBA-Malta eine Entsprechung des in der deutschen Fassung verwendeten Wortes "nur" nicht enthält. Dass damit eine erheblich abweichende Regelung zur englischen Sprachfassung und auch zum als Vorbild dienenden OECD-Musterabkommen hätte getroffen werden sollen…
…innerstaatlichen Steuerrecht eine Steuerpflicht, ist in einem nächsten Schritt zu überprüfen, ob das Besteuerungsrecht durch ein Doppelbesteuerungsrecht eingeschränkt ist. Art 15 und Art 23 Abs 1 DBA-Malta lauten einschließlich Überschrift: "Artikel 15 Unselbständige Arbeit (1) Vorbehaltlich der Artikel 16, 18, 19 und 20 dürfen…
…von der bB in der Beschwerdevorentscheidung vom 19. August 2024 getroffene Entscheidung - Befreiung der maltesischen Einkünfte des Bf aus nichtselbständiger Arbeit nach Art 15 Abs 3 iVm Art 23 Abs 1 DBA Malta - im Licht des am 4. September 2025 ergangenen Erkenntnisses des VwGH (Ro…
…daher für den Fall des Beschwerdeführers keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Auch das DBA Österreich-Malta sowie dessen konkrete Auslegung sind bloße Elemente der rechtlichen Würdigung und keine Tatsachen im Sinne des Neuerungstatbestandes. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet lediglich die Möglichkeit, bisher unbekannten…
…Vertragsstaaten nicht vereinbart haben, dass bei einer Abweichung eine bestimmte Sprachfassung vorgehen soll. Nach der Schlussklausel zum DBA-Malta ist sowohl die deutsche als auch die englische Sprachfassung "gleichermaßen verbindlich". Damit kommt der englischen kein Vorrang vor der deutschen Sprachfassung zu. Entsprechend Art 33 Abs…
…Ro 2024/13/0025, wonach nach dem DBA-Malta nur jener Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht hat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens (seiner Arbeitgeberin) befindet. Von Seiten der belangten Behörde konnte die diesbezüglich relevante und damit der Bescheidbeschwerde zugrundeliegende Frage des Sachverhalts…
…Ro 2024/13/0025, wonach nach dem DBA-Malta nur jener Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht hat, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens (seiner Arbeitgeberin) befindet. Von Seiten der belangten Behörde konnte die diesbezüglich relevante und damit der Bescheidbeschwerde zugrundeliegende Frage des Sachverhalts…
…19.07.1990, I R 115/88 unter Hinweis auf Ziff. 2 des Protokolls zum DBA Malta aus, "wonach nach maltesischem Recht die von einer Gesellschaft gezahlte oder zu zahlende Einkommensteuer, die auf den in Form von Dividenden ausgeschütteten Teil ihres Gewinns entfällt, der persönlichen…
…mwN). Gemäß Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs im internationalen Verkehr ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Bezieht eine in einem…
…der ***Fluggesellschaft A*** ab, weil gemäß Art. 15 Abs. 3 des DBA Malta die darin genannten Vergütungen nur in dem Vertragsstaat besteuert werden dürfen, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet (vgl. VwGH 4.9.2025, Ro 2024/13/0025). Wie…
…1*** ab, weil gemäß Art. 15 Abs. 3 des DBA Malta die darin genannten Vergütungen nur in dem Vertragsstaat besteuert werden dürfen, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet (VwGH 4.9.2025, Ro 2024/13/0025). Diese Frage ist auch…
…arbeiteten (z. B. Piloten, Flugbegleiterinnen), laut Artikel 15 Absatz 3 DBA Österreich und Malta Folgendes: Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit an Bord eines Luftfahrzeugs beziehe, das im internationalen Verkehr betrieben werde, dürfen in dem Staat besteuert werden, in dem…