IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Hannl Customs Consulting GmbH, Flughafenstraße 3, 4063 Hörsching, über die Beschwerde vom 20. Februar 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***5***, vertreten durch ***V***, ***V-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 16. November 2018, Zahl ***1***, betreffend Festsetzung einer Verwaltungsabgabe…
Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Februar 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 27. Dezember 2017, ***4***, betreffend Verwaltungsabgaben, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. März 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. März 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrstgeuern Wien vom 25. Jänner 2010, betreffend 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes ***ZA*** (nunmehr Zollamt Österreich) vom 22. März 2018, GZ. ***000***, betreffend die Festsetzung einer Verwaltungsabgabe zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Beschwerdeführer gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 7. September 2007, betreffend Abweisung eines Antrages auf Festsetzung der Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge…
…die mittelbar oder unmittelbar aufgrund der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation erfolgen, von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit. Eine gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde steht im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Krisensituation und ist nicht zu vergebühren." Am…
…oder eines rechtlichen Interesses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährleistet. Begehren auf Mitteilung und Mitteilungen von Umweltinformationen nach diesem Bundesgesetz unterliegen gemäß § 16 UIG nicht der Pflicht von Stempelgebühren des Bundes und von Bundesverwaltungsabgaben. § 17 UIG bestimmt Folgendes: "(1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist…
…1 zweiter Satz könne nichts gewonnen werden, da nach dieser Bestimmung Bundesverwaltungsabgaben geregelt werden und nicht die beschwerdegegenständlichen Gebühren nach der BuLwG-EGebV. Weiters wurde drauf hingewiesen, dass die Entrichtung der Gebühr durch einen von einer Post-Geschäftstelle oder einem Kreditinstitut bestätigten Zahlungsbeleg nachzuweisen sei…
…Abs. 1 zweiter Satz könne nichts gewonnen werden, da nach dieser Bestimmung Bundesverwaltungsabgaben geregelt werden und nicht die beschwerdegegenständlichen Gebühren nach der BuLwG-EGebV. Vorlageantrag Dagegen wurde der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht gestellt, in dem nochmals ausführlich dargestellt wurde, weshalb…
…78 Abs. 1 zweiter Satz könne nichts gewonnen werden, da nach dieser Bestimmung Bundesverwaltungsabgaben geregelt werden und nicht die beschwerdegegenständlichen Gebühren nach der BuLwG-EGebV. Die Entscheidung, ob die BuLVwG-EGebV aufgrund des „effet utile“ des Art 4 Abs 3 EUV anzuwenden sei, falle nicht…
…auszulegen. Ein Erlass ist nicht dazu geeignet, das Gesetz zu ändern. Laut § 1 NeuFöG werden Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen nicht erhoben. Da der Antragsteller eine NeuFöG-Bestätigung vorlegte, sind die Vorschreibungen der Kosten des Verwaltungsverfahrens bzw…
…Abs. 1 Gebührengesetz 1957 feste Gebühren für den Antrag in Höhe von € 14,30 sowie gem. § 1 Abs. 1 Tarif Z 2 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 6,50, - also insgesamt € 20,80, - an die Bezirkshauptmannschaft A. zu entrichten hat…
…Abs. 1 Gebührengesetz 1957 feste Gebühren für den Antrag in Höhe von € 14,30 sowie gem. § 1 Abs. 1 Tarif Z 2 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 eine Verwaltungsabgabe in Höhe von € 6.50, -also insgesamt € 20.80, - an die Bezirkshauptmannschaft A. zu entrichten hat…
…Nr. 566/1991, in der jeweils geltenden Fassung) beziehen, von den Stempelgebühren und von den Bundesverwaltungsabgaben befreit sind. Der Beschwerdeführer brachte dazu in der mündlichen Verhandlung vor, dass die Befreiung zur Anwendung komme, da die Bestellung, Heranziehung und Eignungsprüfung im Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen der…
…nicht erteilt, so ist gemäß § 4 AuskunftspflichtG auf Antrag des Auskunftswerbers hierüber ein Bescheid zu erlassen. § 5 AuskunftspflichtG sieht eine Befreiung von den Stempelgebühren und von den Bundesverwaltungsabgaben für Auskünfte sowie Anträge und Bescheide gemäß § 4 AuskunftspflichtG vor, die sich auf Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung beziehen. §…
…Nr. 566/1991, in der jeweils geltenden Fassung) beziehen, sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwaltungsabgaben befreit." Erwägungen Eine Eingabe im Sinne des § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 ist nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer…
…werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 nicht erhoben: 1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung unmittelbar veranlaßten Schriften und Amtshandlungen; 2. Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile…
…lautet (Hervorhebung durch das Bundesfinanzgericht): "Die ÖBB-Infrastruktur AG ist von bundesgesetzlichen Abgaben mit Ausnahme der Umsatzsteuer, von den Bundesverwaltungsabgaben sowie den Gerichts- und Justizverwaltungsabgaben befreit, soweit sich diese Abgaben und Gebühren aus der Erfüllung der jeweiligen in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Aufgaben dieser Gesellschaft ergeben…