…der Veranlagung 2013 anzuwenden. Das BMF leite aus der Judikatur weiters ab, dass noch nicht aufgebrauchte Verlustvorträge nur dann auf den Erben übergehen könnten, wenn er den verlustverursachenden Betrieb zu Buchwerten übernimmt, unabhängig davon, ob dieser durch Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge übergeht. Im Beschwerdefall liege auch…
…10.03.2009 erfolgte rückwirkend per 31.12.2008 die Einbringung der vorgenannten Gesellschafter(Mitunternehmer)anteile von a b und h g zu Buchwerten in die neugegründete i GmbH. Im Zuge der Einbringung wurden rückwirkend per 31.12.2008 folgende Entnahmen von a b getätigt…
…Einbringung unter Anwendung und unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art. III UmgrStG, unter Fortführung der Buchwerte durch die Beschwerdeführerin, wie sie für die den Betrieben zugerechneten Wirtschaftsgüter in der Einbringungsbilanz zum 31.12.1993 ausgewiesen waren, vorgenommen. Die Einbringungsbilanz zum 31.12.1993 (OZ…
…Die EU-Milchquotenregelung ist zum 31.3.2015 ausgelaufen. Bis dahin galt: Zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinnes aus der Veräußerung von Milchkontingenten können vom Veräußerungserlös (Betriebseinnahme) allenfalls vorhandene Buchwerte (seinerzeitige Anschaffungskosten der Milchquote) abgezogen werden. Bei Fehlen von Belegen über konkrete Anschaffungskosten können diese…
…sind die §§ 8 bis 11 anzuwenden. Rechtsnachfolger § 9 Umgründungssteuergesetz lautet auszugsweise: § 9. (1) Für die Rechtsnachfolger gilt Folgendes: Sie haben die zum Umwandlungsstichtag maßgebenden Buchwerte im Sinne des § 8 fortzuführen. § 8 Abs. 3 gilt für die Rechtsnachfolger mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages. (……
…ermittelt, machte für das Wirtschaftsjahr 2011/2012 im Rahmen ihrer Körperschaftsteuererklärung 2012 unter anderem Betriebsausgaben aus dem Titel des „Buchwertes abgegangener Anlagen“ in Höhe von 64.217,00 € sowie eine „Absetzung für Abnutzung von Anlagevermögen“ in Höhe von insgesamt 264.478,00 € geltend…
…§ 323 Abs 38 BAO als Beschwerde iSd Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen. Ablauf des Verfahrens: Strittig ist die Höhe des Buchwertes der Beteiligung der beschwerdeführenden (bf) BF GmbH & Co KG an der YY GmbH. Die Bf hat diese Beteiligung im Wirtschaftsjahr (WJ…
…zum Stichtag 31.01.2002 unter Zurückbehaltung von Liegenschaften nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes in die neu gegründete M Hotel GmbH ein. In den Steuererklärungen wurde der Verkehrswert der entnommenen Grundstücke in Höhe des Buchwertes angenommen, sodass es zur Versteuerung eines Entnahmegewinnes nicht gekommen ist…
…rückwirkend per 1. Jänner 2006 in die neu gegründete F GmbH ein. Die Einbringung erfolgte unter Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigungen des Art. III UmgrStG und Fortführung der steuerlich maßgeblichen Buchwerte (siehe Punkte 1. und 2. des Einbringungsvertrages). Als Einbringungsstichtag war unter Punkt 4. des Einbringungsvertrages…
…innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten oder ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich waren. Die unmittelbare Anwendung des Unionsrechts erfordert daher den Eintritt der Rechtsfolge der Buchwerteinbringung des § 16 Abs. 1a erster Gedankenstrich UmgrStG in der in den…
…Er gab an, dass der Betrieb von seiner Ehegattin D.W übernommen und zu Buchwerten fortgeführt werde. Am 04.11.2010 übermittelte der Beschwerdeführer die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 mitsamt der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einzelunternehmer mit betrieblichen Einkünften (Formular E1). Gleichzeitig übermittelte der…
…von 90.787,87 Euro maßgeblich. Davon beträgt die KESt 25 %, somit 22.696,97 Euro. Dass die fingierte Ausschüttung in Höhe des negativen Buchwertes einen Nettobetrag nach Abzug der KESt darstellen soll, ergibt sich weder aus dem Gesetz, noch sind Anhaltspunkte dafür der Bescheidbegründung…
…GebDat-Bf***, wohnhaft im Bundesgebiet, führt seit ***2000*** den Pensionsbetrieb "***Name***" (***Einlagezahl und Grundbuch***). Der Beschwerdeführer hat von seinem Vater mit Schenkung vom ***Datum 2000*** den Betrieb zu Buchwerten übernommen. Der Vater des Beschwerdeführers starb am ***Datum 2019***. Dem Beschwerdeführer wurden gemäß § 154 AußStrG die…
… Legen Sie bitte Nachweise darüber vor. Ebenso wird um Aufteilung der Entnahmewerte bzw. Buchwerte in eigenes Vermögen der KG und ehemaliges Sonderbetriebsvermögen ersucht." 1b. Das Ergänzungsersuchen wurde mit Schreiben vom 6. März 2019 wie folgt beantwortet: "Im Sacheinlagevertrag verwies ***der Steuerberater*** auf die Beilage mit…
…23). Die Bf. führte diesbezüglich ins Treffen, dass dieses Erkenntnis zu einem Fall ergangen sei, in dem die Buchwerte der eingebrachten Beteiligung gemäß § 202 Abs 2 UGB fortgeführt worden seien. Zentrale Streitfrage sei gewesen, wie in einem solchen Fall die Anschaffungskosten der eingebrachten Beteiligung zu…
…Co in die ABC1 GmbH ein, deren Alleingesellschafter er war. Im Vermögen der bf GmbH & Co befand sich per 31.12.2010 und ebenso per 28.9.2011 ein unbebautes Grundstück mit einem Buchwert von 1,279.800 € (KG KGNr.123, Grundstück Nr. G1)…
…Für die Betriebsübertragung wurde keine Gegenleistung vereinbart und führte der Beschwerdeführer die zum Übergabestichtag 30.6.2016 maßgeblichen steuerlichen Buchwerte fort (siehe zum Ganzen den aktenkundigen Übernahmevertrag vom 30.6.2016). Im Kalenderjahr 2017 erlitt der Beschwerdeführer einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von EUR…
…Wareneinkäufe erfolgten nicht. Die (Rest-)Buchwerte für die Gesamtliegenschaft samt Gebäude (Produktionshalle) betrugen per 31.12.1993: Grund und Boden: ATS 140.000,00 (€ 10.174,20) Betriebsgebäude: ATS 1.706.579,00 (€ 124.021,93). Das Betriebsgebäude hatte zum Verkaufszeitpunkt im Jahr…
…wurde im Rahmen der Beilagen zur Körperschaftsteuererklärung 2017 angemerkt, dass die Entnahme des Grund und Bodens gemäß § 24 Abs 3 iVm § 6 Z 4 EStG zum Buchwert, welcher zum Aufgabestichtag 373.031,50 Euro betrage, erfolgt sei. Abgesehen vom Grund und Boden sei die Entnahme…
…Die bisher vorgenommene Abwertung des Anlagevermögens im Ausmaß von 50% sei bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes nicht zulässig, sondern es sei hinsichtlich der übernommenen Aktiva und Passiva von einer Buchwertfortführung auszugehen. Der Veräußerungsgewinn des Dr. ***Bf2*** sei daher wie folgt zu berechnen: | Veräußerungserlös: |…