…Gegenstand der Besteuerung seien demnach die ungekürzten Kapitaleinkünfte (= Bruttobesteuerung). Mit Schriftsatz vom 03.07.2021 stellte die Bf den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde vom 27.05.2021 gegen den Einkommensteuerbescheid 2020 vom 26.05.2021 durch das Bundesfinanzgericht und führte ergänzend aus…
…Reiseaufwandsentschädigungen gem § 3 Abs.1 Z 16c EStG hätten die ausländischen Spieler gemeinsam mit dem Bf. die Pflichten erfüllt und sei daher keine Abzugssteuer vorzuschreiben. Bei Anwendung der Bruttobesteuerung von 20% würde somit etwas besteuert werden, was von der Einkommensteuer befreit sei. Die Nettobesteuerung bestünde…
…Zitat deutscher Judikatur). Damit solle beim Empfänger die steuerliche Erfassung, beim Leistenden die Tatbestandsmäßigkeit des geltend gemachten Steuerabzuges sichergestellt werden (mit Zitat deutscher Judikatur). Durch das Streichen der Betriebsausgabe komme es im Ergebnis zu einer Bruttobesteuerung, da dem Erlös kein Einstandspreis gegenüberstehe, obwohl der Unternehmer…
…Besteuerung eines Umsatzes handeln muss. Wird das Entgelt für die Dienstleistung im Drittland beispielsweise zwar einer Einkommensteuer iSd einer Nettobetrachtung (Erlös abzüglich Ausgaben), nicht aber einer Umsatzsteuer (Bruttobesteuerung eines Umsatzes ohne Abzug von Aufwendungen) unterworfen, wird man davon ausgehen können, dass die Tatbestandsvoraussetzung einer Nichtbesteuerung…
…Saldo aus den Einnahmen abzüglich des Vermögenseinsatzes. Die Erfassung von Einnahmen ohne den damit verbundenen Aufwand bedeute eine unzulässige Bruttobesteuerung. Nach Ansicht der Abgabenbehörde habe die Bf die Beteiligung an der ***W*** nur im Interesse des ***X*** erworben. Dies sei völlig unbewiesen und steuerlich irrelevant…
…Bruttobesteuerung ist ein Abzug von Betriebsausgaben nicht zulässig. Dies führt dazu, dass die Abzugsteuer auch von Reisekosten, Nächtigungskosten und anderen Spesensätzen einzubehalten ist (s. Doralt/Ludwig, EStG15, § 99 Tz 22 und 22/1 ; ausdrücklich VwGH 19.10.2006, 2006/14/010, mwN). Bei der Bruttobesteuerung…
…progressiven Steuertarif unterworfen; vielmehr werden diese nach besonderen Vorschriften ermittelt und unterliegen einem besonderen, linearen Steuersatz. Als Ausgleich zum niedrigen Steuersatz sowie der nicht progressionserhöhenden Wirkung ist die Steuerbemessungsgrundlage breit angelegt (Quasi-Bruttobesteuerung). Anzusetzen ist somit der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten, wobei lediglich eine…
…für den niedrigen linearen Steuersatz sowie die nicht progressionserhöhende Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen und ist sei damit keinesfalls ein ausgewogenes System einer "Quasi-Bruttobesteuerung" geschaffen worden. Verbot unsachlicher Differenzierungen Auf Grund des Fehlens einer zu …
…Im ersten Fall lägen absolute Scheingeschäfte vor (§ 23 Abs. 1 erster Satz BAO), im zweiten Fall eine Bruttobesteuerung iS einer reinen Einnahmenabschöpfung, weil den Erlösen dann kein Aufwand gegenüberstehe. Darin liege zumindest ein schwerer Begründungsmangel, der jedoch - davon sei auszugehen - nahtlos in eine inhaltliche Rechtswidrigkeit…
…Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen und es sei damit keinesfalls ein ausgewogenes System einer "Quasi-Bruttobesteuerung" geschaffen worden. Faktische Auswirkungen im beschwerdegegenständlichen Fall Im gegenständlichen Fall seien Verluste aus Kapitaleinkünfte iHv EUR -32.696,76 erzielt…
…Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen) eine pauschale Besteuerung. Diese sei als Bruttobesteuerung (Absetzbeträge dürften nicht berücksichtigt werden) oder Nettobesteuerung (Abzug von mit den Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Werbungskosten) ausgestaltet. Die pauschale Besteuerung erfolge mit 20%; sie sei von den Einnahmen vorzunehmen und umfasse daher auch steuerfreie Bezüge gemäß…
…Steuerpflichtigen ist eine Einschränkung des Betriebsausgabenabzugs, die eine Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger darstellt. Aufgrund des Diskriminierungsverbotes kann damit die Veranlagungsmöglichkeit keine hinreichende Entlastung von der Bruttobesteuerung darstellen, sodass die Bruttobesteuerung in diesem Bereich EU-widrig ist und eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung darstellt. Die Nichtabzugsfähigkeit der Betriebsausgaben…
…diesem Zusammenhang aus, dass das Abzugsverbot als Ausgleich für den niedrigen linearen Steuersatz sowie die nicht progressionserhöhende Wirkung dieser Einkünfte für die Steuerbemessungsgrundlage der nach synthetischen Grundsätzen erhobenen Einkommensteuer zu sehen sei und damit ein ausgewogenes System einer „Quasi-Bruttobesteuerung“ geschaffen werde. Das Vorsehen eines…
…3 EStG 1988, erfordert als Voraussetzung für die sachliche Steuerpflicht einen inländischen Anknüpfungspunkt und sieht als Bemessungsgrundlage für den vorzunehmenden Steuerabzug wahlweise den vollen Betrag der Einnahmen (Bruttobesteuerung) oder den um mit den Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben gekürzten Betrag (Nettobesteuerung) vor, wobei beim Bruttoabzug einer…
…besonderen Steuersatz (von 25%) unterliegen, vom Abzug generell oder zumindest im Fall der Veranlagung solcher Einkünfte auszuschließen, die Besteuerung dieser Kapitalerträge somit als "Bruttobesteuerung" auszugestalten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist auf die Ausführungen im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17.06.2009, B53/08 zu verweisen. Demnach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., geb. GebDatum, D-PLZ1 P., Adresse1, vormals: 1xxx Wien, Siebensterngasse 30, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…