…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). […] Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in…
…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in Form…
…Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen), sind als Werbungskosten abzugsfähig. Gleiches gilt für eine Zuwendung an eine im Wahlkreis örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (zB Bezirksstelle des Roten Kreuzes), soweit die…
…politischen Funktion geleistet werden. Freiwilligkeit ist insbesondere bei Zuwendungen an eine überörtlich tätige Organisation anzunehmen, weil hier der Werbecharakter der Zuwendung zu verneinen ist. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…der Zuwendung zu verneinen. Nur Spenden an Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wurde hingegen an einer lokal tätige Organisation wie etwa dem Blasmusikverein, Trachtenvereinen, örtliche Feuerwehr oder die Zweigstelle einer überörtlich tätigen Organisation, wie das Rote…
…Wahlkreis, Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen) als Werbungskosten abzugsfähig. … Wird hingegen eine Zuwendung an eine iRd Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (zB Bezirksstelle des Roten Kreuzes) geleistet, dann…
…Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 1330 ff). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 1330 ff). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in…
…und Geschenken aus verschiedenen Anlässen, z.B. Weihnachten, abzugsfähig. Weiters über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an örtlich tätige Organisationen, z.B. Blasmusikverein, Trachtenverein, Feuerwehr, Patenschaften für ein Feuerwehrauto, Bezirksstelle des Roten Kreuzes oder Samariterbundes. Aufgrund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar, und zwar unabhängig davon…
…oder ähnliche Zwecke leistet, sind nicht abzugsfähig. Lediglich eine Zuwendung, die an eine im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (z.B. Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche freiwillige Feuerwehr) erfolgt und über den Mitgliedsbeitrag hinausgeht, ist auf Grund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar. Ein Mitgliedsbeitrag oder ein…
…Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen), als Werbungskosten abzugsfähig. Wird eine Zuwendung an eine im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (z. B. Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (z. B. Bezirksstelle des Roten Kreuzes) geleistet…