…Fall erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz, BAO6 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7, § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27…
…BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996, 95/13/0214…
…1. Zur Bindungswirkung rechtkräftiger Strafurteile, Finanzstraferkenntnisse und Strafbescheide Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 13.4.1988, 84/13/0135) besteht im Abgabenverfahren eine Bindung an jene Tatsachenfeststellungen, auf denen der Spruch rechtskräftig verurteilender Entscheidungen eines behördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahrens oder anderen Strafverfahrens beruht. Keine…
…Gesamtschuldner des Bf,, im Hinblick auf die Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Art.201 Abs.1 und Abs 3 ZK iVm § 71 ZollR-DG, die bindende Wirkung an rechtskräftige Strafurteile, die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Ausübung dies pflichtgemäßen Ermessens, im Ergebnis gleich wie…
…BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996, 95/13/0214…
…Wien hat mit Erkenntnis vom 18. März 2024 als Berufungsgericht in der Finanzstrafsache gegen den Bf. der Berufung nicht Folge gegeben. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG auf das von dem Bf. im Beschwerdeschriftsatz vom 3. Juli 2019 erstattete Vorbringen nicht…
…auch das Bundesfinanzgericht an die im Spruch eines die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden sind (s. VwGH 31.8.2000, 99/16/0273). Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG…
…gegenständlichen Beschwerdeverfahren nicht entgegen, weil abgabenrechtlich zwischen den Einkommensteuerbescheiden des Bf als Gewerbetreibender und den Abgaben- und Haftungsbescheiden des Bf als Arbeitgeber keine Bindungswirkung im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid besteht. Wenn nicht bereits Bindungswirkpflicht des BFG an das rechtskräftige Strafurteil besteht, so erübrigen sich…
…Zur Bindungswirkung des Strafurteils des Landesgerichtes für Strafsachen sei festzuhalten, dass es für das Jahr 2010 keine Feststellung hinsichtlich des Zuflusses an den Bf und für das Jahr 2011 lediglich in der Höhe von € 1.118,18,- monatlich gebe. Der steuerliche Vertreter führte in…
…nur berechtigt, sondern auf Grund der dargestellten Bindungswirkung sogar verpflichtet, bei seiner steuerlichen Würdigung von den konkreten Tatsachenfeststellungen der betreffenden Urteile auszugehen. An dieser Bindungswirkung ändert auch der Umstand nichts, dass die rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung erst nach Ergehen der beschwerdegegenständlichen Bescheide erfolgt ist. Selbst wenn…
…der jeweiligen Faktura dargestellte Rechtsgeschäft tatsächlich nicht besteht und die darin angeführten Werte alleine aus diesem Grund als Transaktionswert nicht in Betracht kommen. Die vom Bf vermeinte Bindungswirkung an die Zollwertangaben in den Zollanmeldungen besteht daher nicht. 6.) Zum Vorbringen betreffend das Verfahren nach Art…
…die Prostitutionserlöse an die falsche GmbH (und damit fälschlicherweise an die BF als Geschäftsführerin dieser GmbH) zugewiesen worden wären und den weiteren Ausführungen, wonach die BF diese Erlöse weitergegeben habe, keine Möglichkeit dieser Argumentation zu folgen. Aufgrund der Bindungswirkung an den Spruch des Strafurteiles in…
…entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten…
… 116 BAO): Ein rechtskräftiges Strafurteil eines Strafgerichtes ist für die Finanzstrafbehörden hinsichtlich der Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen zusammensetzt, bindend (VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Dabei erstreckt sich die Bindungswirkung auch auf die dem Schuldspruch zugrundeliegenden…
…durchgeführten Ermittlungen. III. Rechtsausführungen Gemäß § 11 Bundesabgabenordnung (BAO) haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden. Gemäß § 20 BAO müssen Entscheidungen…
…der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht Hierzu zählen auch jene Tatumstände, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten…
…unten angeführten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten…