…Besteuerung zugeführt hat, so erweisen sich diese Steuervorschreibungen als zu Recht. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht auf das von der Beschwerdeführerin im Beschwerdeschriftsatz vom 29.01.2016 erstattete Vorbringen nicht eingegangen werden. Die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbescheide 2009 bis 2014, Bescheid betreffend…
…Aktenlage nicht. Dieser Auffassung wurde von Seiten des Finanzamtes nicht entgegengetreten. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht auf das vom Bf in der Beschwerde und im Vorlageantrag erstattete Vorbringen nicht eingegangen werden. Das Bundesfinanzgericht schätzt daher die monatlichen Schwarzlohnzahlungen mit 800 Euro. In…
…0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996…
…Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996, 95…
…mit den Feststellungen der abgabenbehördlichen Überprüfung (Prüfbericht vom 10.8.2011) und dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz zu Gz HV. Dem Prüfbericht ist dazu Folgendes zu entnehmen: „Nach Aktenlage betreiben die Abgabepflichtigen B und A an der Adresse gemeinschaftlich einen Handel mit Kraftfahrzeugen…
…48/2014w vom 1. Juli 2014, rechtskräftig am 20. November 2014]. Der Begründung des Strafurteiles sind folgende, für das gegenständliche Verfahren relevante Feststellungen zu entnehmen: E (vormals H ) war seit dem Jahre 1981 bis 1986 als Arbeiter bei drei verschiedenen Firmen beschäftigt, unterbrochen vom Präsenzdienst…
…nicht. Es kann daher nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass die Bf. nicht existiert. Bindung an Gerichtsurteile: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus…
…Bedeutung zu lösen. Hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellung war das Bundesfinanzgericht an das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 9.11.2021, RV/7300002/2021 gebunden. In Hinblick auf die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile folgt das Bundesfinanzgericht der unter Punkt 2 zitierten Rechtsprechung des VwGH. Klagenfurt am Wörthersee, am 13…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt hinsichtlich der Bindung im Abgabenverfahren an die Tatsachenfeststellung des rechtskräftigen Strafurteiles der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Es war somit…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt hinsichtlich der Bindung im Abgabenverfahren an die Tatsachenfeststellung des rechtskräftigen Strafurteiles der ständigen Rechtsprechung des VwGH. Es war somit…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf…
…betreffenden rechtskräftigen – schuldsprechenden – Strafurteiles (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (zB VwGH 30.3.1998, 95/16/0324; VwGH 30.4.2003, 2002/16/0006, 0007; VwGH 28.5.2009, 2007/16/0161). Diese Bindung besteht…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war." Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf…
…Partei betreffenden rechtskräftigen – schuldsprechenden – Strafurteiles (erster Instanz) festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden (zB VwGH 30.3.1998, 95/16/0324; 30.4.2003, 2002/16/0006, 0007; 28.5.2009, 2007/16/0161). Diese Bindung der Abgabenbehörde…
…einzustellen. 4.3. Zu Spruchpunkt II. (Erkenntnis Körperschaftsteuer 2011-2018) 4.3.1. Bindung an das Strafurteil Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Spruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen…
…zu beurteilen. Eine Bindung besteht nur insoweit, als in dem gerichtlichen Verfahren, in dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war.“ Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen…
…Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2007/16/0161, mwN), entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf…
…Erkenntnis vom 28. Mai 2009, 2007/16/0161, mwN), entfaltet ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen, auf denen sein Schuldspruch beruht, wozu jene Tatumstände gehören, aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf…
…durch das Bundesfinanzgericht bindend (§ 116 Abs 2 BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht…
…Wien hat mit Erkenntnis vom 18. März 2024 als Berufungsgericht in der Finanzstrafsache gegen den Bf. der Berufung nicht Folge gegeben. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG auf das von dem Bf. im Beschwerdeschriftsatz vom 3. Juli 2019 erstattete Vorbringen nicht…