…Stattgabe) Art 120 UZK lautet: (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist…
…Aufhebung) Art 120 UZK lautet: (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist…
…Stattgabe) Art 120 UZK lautet: (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist…
… 248 BAO wurde nicht erhoben. Mit Schreiben vom 24. September 2018 stellte der steuerlich vertretene Beschwerdeführer einen Antrag auf "Billigkeit der Einhebung" und führte begründend aus, die Lohnsteuer für Juni 2014 sei bereits pauschal mit 15% vom Insolvenz-Entgelt-Fonds berechnet und an das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, die beisitzende Richterin ***Ri2***, sowie die fachkundigen Laienrichterinnen ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***BF1-Adr***, vertreten durch ***V***, über die Beschwerde vom 7. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck (nunmehr…
… es erübrigt sich deswegen weitere Ausführungen vorzunehmen. Insofern der Bf. Billigkeitsgründe geltend macht bleibt fest zu halten, dass ein Antrag nach § 236 BAO nicht vorliegt und nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Aus den oa Sach- und Rechtsgründen war der Beschwerde kein Erfolg beschieden. Zulässigkeit einer…
…Aufgrund des Vorranges des Gemeinschaftsrechts verdrängt Art. 239 ZK die nationale Bestimmung des § 236 BAO. Die in Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG enthaltenen Regelungen schließen Billigkeitsmaßnahmen wie die Nachsicht gemäß § 236 BAO daher aus (vgl. auch Fuchs, Bundesabgabenordnung und EG-Zollrecht, S. 124…
…Abs 1 Z 2 KBGG überschritten. Die Behörde hat nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände Sie auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen. " Gegen diesen…
…hinsichtlich der Überprüfung einer persönlichen Unbilligkeit mit ihr Kontakt aufzunehmen. Es könne daher nicht behauptet werden, sie habe an der Feststellung des Vorliegens eines persönlichen Billigkeitsgrundes nicht mitgewirkt. Hinsichtlich des Bestehens eines Unbilligkeitsgrundes nach Lage der Sache, werde die Begründung des Erstantrages aufrechterhalten. Es wurden…
…die maßgeblichen Einkommensgrenzen des § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien und der Beschwerdeführer (Bf) in Ausübung des Ermessens als anderer Elternteil nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände herangezogen werde. Mit Schriftsatz vom 17. August 2015 erhob der…
…darin enthaltenen, Begriffe der sachlichen und der persönlichen Unbilligkeit führte sie aus, dass die Feststellung , ob sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe vorliegen, nicht im Ermessen der Behörde gelegen sei, sondern dass im Nachsichtverfahren es Sache des Nachsichtwerbers sei, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifel Umstände darzutun…
…sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Unter "Billigkeit" versteht die ständige Rechtsprechung die "Angemessenheit in bezug auf berechtigte Interessen der Partei", unter "Zweckmäßigkeit" das "öffentliche Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben". Die Billigkeit gebietet die…
…2 KBGG überschritten worden. Die Behörde habe nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände „Sie“ auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse und der Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten durch den anderen Elternteil zur Rückzahlung herangezogen. Auf dem Bescheid waren…
…Ratenzahlungen zulassen kann. Auch der § 18 (2) KBGG gibt eindeutig die Stoßrichtung vor, dass sozusagen „soziale und wirtschaftliche Aspekte“ berücksichtigt werden sollen; der Gesetzgeber arbeitet den Tatbestand der „Billigkeit“ eindeutig hervor! Ebenso deutlich den Umstand, welcher Elternteil „die Lasten“, also nicht nur die „finanziellen Lasten…
…Fall ja gegeben ist; Trennung der Eltern bereits 2006, Scheidung am ****2008. Der Gesetzgeber gibt eindeutig vor, dass eine Billigkeit-Überlegung Platz zu greifen hat; und dabei speziell und insbesondere auf den „belasteten Elternteil“ Bedacht zu nehmen ist. Der Abs. 2 des § 18 KBGG orientiert…
Aufgrund der Formulierung des Bescheides und der Anführung der Steuernummer des Kindesvaters auf diesem sowie einer nach Angaben der Bf. seitens des Finanzamtes erteilten Auskunft ging die Bf. davon aus, dass der Bescheid für den Kindesvater bestimmt war und erhob eine „Eventualbeschwerde“ für den Fall…
… 18 Abs. 2 KBGG war. Der Gesetzgeber führt insbesondere zwei Punkte für die Beurteilung der Billigkeit an, nämlich die Einkommensverhältnisse der Elternteile sowie die Tragung der mit der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten. Berücksichtigt man das Wesen des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld als im Fall der…
…95/16/0082, VwGH 29.03.2007, 2005/16/0108). Solchen Überlegungen stehen allerdings folgende im Rahmen der „Billigkeit“ zum Tragen kommende spezielle Umstände des Einzelfalles entgegen. Zum einen weist das am 13. Jänner 2011 nach den Angaben der B erstellte Vermögensverzeichnis ein Guthaben bei…
…zu diesem Bescheid der Bf gesondert zugehe. Die Begründung des Aufhebungsbescheides bezüglich Einkommensteuer 2017 weist den Zusatz auf, dass die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 02.08.2018 unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden sei. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse an…
…stehen den gegenständlichen bescheidmäßigen Festsetzungen auch keine Billigkeitsüberlegungen - berechtigte Interessen der Partei - entgegen. Im vorliegenden Beschwerdefall sind im Einkommen der Bf aus einem Schulderlass resultierende Gewinne in Höhe von 595.203,57 € enthalten und in den Streitjahren 2016 und 2017 jeweils ein Siebentel als…