…Gewinnermittlern ein steuerliches Passivierungswahlrecht. Zudem war die Frage damals nicht geklärt. Ein steuerliches Bilanzierungsverbot für EU-Geldbußen im Bilanzerstellungszeitpunkt (hier: 07.08.2008) gab es nicht. Von diesem Wahlrecht der Bildung einer Rückstellung wurde daher von der D-KG auch Gebrauch gemacht. Eine Rückstellung 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
…Overheadprovisionen, da erst im Zuge der Betriebsprüfung bekannt geworden seien, dass im Bilanzerstellungszeitpunkt keine konkreten und begründeten Ansprüche gegen die BF geltend gemacht worden seien. Hinsichtlich der von der BF beantragten Berücksichtigung der Provisionskorrektur im Wirtschaftsjahr 2013 anstelle des Wirtschaftsjahres 2014 führte das FA an…
…198812, Tz 52). Die Grundsätze der Einzelbewertung und des Stichtagsprinzips gebieten im gegebenen Fall aber auch die Rückkaufwahrscheinlichkeit bei der gebotenen schätzungsweisen Berechnung der Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt war der Bf. für das abgelaufene Wirtschaftsjahr die Höhe der Rückkaufquote des jeweiligen Vertragspartners bekannt. Sie…
…planmäßigen Abschreibung 2009 hätte sich der Buchwert zum 31.12.2009 auf 12.571.747,18 € belaufen. Hingegen wurde im Jahresabschluss (Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988) zum 31.12.2009 (Bilanzerstellungszeitpunkt 25.3.2010) das gegenständliche Flugzeug aufgrund nachhaltig gesunkener Wiederbeschaffungskosten iSd § 204 Abs…
…2012; Bilanzerstellungszeitpunkt: 14.05.2013) berücksichtigte die Beschwerdeführerin eine (gänzliche) Wertberichtigung der Forderungen an die C-GmbH im Betrag von 2,437.113,21 €. Mit Bescheid über einen Prüfungsauftrag vom 22.07.2015 führte die belangte Behörde bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung ua. betreffend…
…in Höhe von € 33.101,16 aufwandsmäßig geltend gemacht hat. Dem lag eine Umrechnung der Fremdwährungsverbindlichkeit von CHF 240.000 mit dem Kurs zum Bilanzerstellungszeitpunkt (15.9.2011) von 1,2080 zu Grunde, womit die Verbindlichkeit mit einem Eurobetrag von € 198.675,50…
…ausgesprochen hat, kommt es für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit auf den Kenntnisstand des Verpflichteten über den konkreten Bestand einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zum jeweiligen Bilanzerstellungszeitpunkt an (Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz). Die Kenntnis eines Täters von der Tatbegehung allein genügt nicht für…
…vorgelegen wäre." Die Schlussfolgerungen der Betriebsprüfung sind nicht begründet. Die Schätzung der Nutzungsdauer der gegenständlichen Wirtschaftsgüter sei mit der zumutbaren Sorgfalt aufgrund der Kenntnis der am Bilanzstichtag und zum Bilanzerstellungszeitpunkt vorliegenden Umstände erfolgt. Damit erweisen sich die Bilanzen ab der Anschaffung der gegenständlichen Wirtschaftsgüter als…
…in der Bilanz zu berücksichtigen sind. Ein im Laufe des Jahres 2015 oder ein zum Bilanzerstellungszeitpunkt (stärker) gesunkener Wechselkurs Euro/CHF, stellt keinen werterhellenden Umstand für den Bilanzstichtag 31.12.2014 dar. Allfällige spätere Kurse, wie z.B. im Bilanzerstellungszeitpunkt, haben keinen Einfluss auf den…
…zum Dienstgeberbeitrag seitens des Finanzamtes entdeckt werden würde. Für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den Kenntnisstand des Verpflichteten über den konkreten Bestand einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zum jeweiligen Bilanzerstellungszeitpunkt an (Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz…
…zum Dienstgeberbeitrag seitens des Finanzamtes entdeckt werden würde. Für die Frage der Passivierung einer Verbindlichkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den Kenntnisstand des Verpflichteten über den konkreten Bestand einer Verbindlichkeit am Bilanzstichtag zum jeweiligen Bilanzerstellungszeitpunkt an (Grundsatz der subjektiven Richtigkeit der Bilanz…
…wie sie sich am Bilanzstichtag dem Unternehmen darstellen. Wertveränderungen nach dem Bilanzstichtag, die dem Steuerpflichtigen vor dem Bilanzerstellungszeitpunkt bekannt würden, seien nicht zu berücksichtigen. Das Ergebnis des gerichtlichen Vergleichs vom 01.02.2016 könne in die Bilanz vom 31.12.2015 nicht einfließen. Am 12…
…berichtigen, auch wenn dies steuerlich nicht mehr wirksam sein sollte. Die Bewertung der Vermögensgegenstände in der Bilanz richtet sich dabei nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag, der Bilanzerstellungszeitpunkt ist dafür nicht maßgebend (VwGH 29.11.2006, 2002/13/0176). Bestrittene Forderungen dürfen nur ausgewiesen werden, wenn…
…Ausgaben-Rechnung bewirktes Zuflussprinzip) im Zeitpunkt der Bereicherung zu erfolgen (Raab/Renner in BFGjournal 3/2014, 100). Für die Beurteilung des Zuflusses kommt daher weder dem Bilanzerstellungszeitpunkt noch dem Umstand wesentliche Bedeutung zu, in welchem Zeitraum es bei der Körperschaft zu einer Einkommenskorrektur kommt. Nach …
…198812, Tz 52). Die Grundsätze der Einzelbewertung und des Stichtagsprinzips gebieten im gegebenen Fall aber auch die Rückkaufwahrscheinlichkeit bei der gebotenen schätzungsweisen Berechnung der Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Zum jeweiligen Bilanzerstellungszeitpunkt war der Bf. für das abgelaufene Wirtschaftsjahr die Höhe der Rückkaufquote des jeweiligen Vertragspartners bekannt…
…198812, Tz 52). Die Grundsätze der Einzelbewertung und des Stichtagsprinzips gebieten im gegebenen Fall aber auch die Rückkaufwahrscheinlichkeit bei der gebotenen schätzungsweisen Berechnung der Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt war der Bf. für das abgelaufene Wirtschaftsjahr die Höhe der Rückkaufquote des jeweiligen Vertragspartners bekannt. Sie…
…Bilanz zum 31. Jänner 2007 (am 20. September 2007) wurde diese Forderung zwar ausgebucht, die Ausbuchung erfolgte jedoch - aus nicht nachvollziehbaren Gründen - zum 20. September 2007 (somit zum Bilanzerstellungszeitpunkt), und nicht zum 31. Jänner 2007 (zum Bilanzstichtag). Dadurch wurde der Anschein erweckt, dass diese Forderung…
…die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungszeitpunkt bekannt werden (werterhellende Umstände). Die Kenntnis des endgültigen Nachforderungsbetrages vor der Bilanzerstellung (Bilanz 2010 der GmbH), stelle nach Ansicht des Prüfers und des Finanzamtes einen werterhellenden Umstand dar. Zum…
…Gefährdung der Einbringlichkeit oder die gänzliche Uneinbringlichkeit in Betracht. Für all diese Fälle bietet der Sachverhalt keinen Anhaltspunkt. Vielmehr konnte offensichtlich bis zum Bilanzerstellungszeitpunkt mit der Hausverwaltung nicht geklärt werden, wie es zu dieser Differenz kam bzw. wann und ob mit einer Überweisung der Mieterlöse…