…Oktober 2014, Zahl: aaaa, betreffend die erstmalige Festsetzung von Biersteuer für das Kalenderjahr 2012 in der Sitzung am 24. Jänner 2018 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Spruch des bekämpften Bescheides wird abgeändert…
…und Glauben bilden kann (VwGH 28.5.2002, 99/14/0021). Mit der Bestimmung des § 38 BierStG hat der Gesetzgeber hinreichend konkrete Anordnungen über den Inhalt der zu führenden Aufzeichnungen getroffen. Es bleibt grundsätzlich den Abgabepflichtigen überlassen, mit welchen Aufzeichnungen die vom Gesetzgeber verlangten Angaben…
…Zollamt Graz vom 17. März 2015, Zahl: aaaa, betreffend erstmalige Festsetzung der Biersteuer für das Kalenderjahr 2013 in der Sitzung am 24. Jänner 2018 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Spruch des bekämpften…
…und Glauben bilden kann (VwGH 28.5.2002, 99/14/0021). Mit der Bestimmung des § 38 BierStG hat der Gesetzgeber hinreichend konkrete Anordnungen über den Inhalt der zu führenden Aufzeichnungen getroffen. Es bleibt grundsätzlich den Abgabepflichtigen überlassen, mit welchen Aufzeichnungen die vom Gesetzgeber verlangten Angaben…
…die Bescheide der belangten Behörde Zollamt B. vom 16.3.2012, Zahlen: 01, 02 und 03 betreffend die Festsetzung von Biersteuer gemäß § 201 BAO und der Vorschreibung von Säumniszuschlägen nach § 217 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und…
…Zollamt Graz vom 17. März 2015, Zahl aa, betreffend Biersteuer nach der am 7. Februar 2018 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird abgeändert. Für den Beschwerdeführer wird gemäß § 3 Abs…
…Juni und Juli des Jahres 2011. Die Biersteuer wurde dabei für die Monate des Jahres 2009 mit insgesamt 13.440,00 €, betreffend die Zeiträume des Jahres 2010 in Summe mit 11.920,00 € und für die Monate des Jahres 2011 mit 16.880…
…Abgabenschuldner völlig analog gestaltet sind, z.B. entspricht § 26 Biersteuergesetz nahezu wortgleich § 27 Tabaksteuergesetz). Es ist zunächst ein Sachverhalt auf die Anwendbarkeit von Abs.1 hin zu überprüfen, und wenn dies für eine bestimmte als Abgabenschuldner in Betracht kommende (physische oder juristische) Person zu bejahen…
…Bescheide des Zollamtes Z. vom 2. Dezember 2011, Zlen. ****** /47113/2011 und ****** /47125/2011, betreffend Biersteuer , zu Recht erkannt: 1. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: …
…Wipplingerstraße 25 Tür 31a, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 12. Jänner 2017 gegen die Bescheide des Zollamtes Wien (nun Zollamt Österreich) vom 2. Jänner 2017 betreffend Biersteuer, Zahlen: ***100000/00000a/2016***, ***100000/00000b/2016***, ***100000/00000c/2016*** und ***100000/00000d/2016***, zu Recht erkannt…
…des Zollamtes Österreich vom 7. Oktober 2015, Zl. 700000/36107/2015, betreffend Biersteuer zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…die Bf. sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Zollamt informiert. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.6.2017, Zahl*, wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Der Inhaber des Bierherstellungsbetriebes sei für Fehlmengen, die nicht aufgeklärt werden können, unabhängig von einem etwaigen Verschulden, Steuerschuldner. Die Bf. beantragte die…
…der Bezeichnung „Schneider“ sondern auch die Sorten „Aecht Schlenkerla Rauchbier“, „Augustiner Edelstoff“, „Augustiner Weisse“, „Berliner Kindl Waldmeister“ und „Tegernseer Spezial“ erhältlich gewesen seien. N. könnte daher diese Sorten ebenfalls in Österreich zugekauft haben. Dieser Einwand blieb seitens des Zollamtes unwidersprochen. Zur Überprüfung dieses Vorbringens hat…
…2015, Zl. 100000/13157/2013-24, betreffend Biersteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 22…
…Den Wiederaufnahmebescheid begründete das Finanzamt wie folgt: "Aufgrund der Gesamtauswirkungen der Prüfungsfeststellungen ist eine Wiederaufnahme gerechtfertigt. Die vorgenommenen Änderungen lt. Bp-Bericht, ABNr. vom 13.09.2012 stellen eine neue Tatsache dar und begründen somit eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
…Behörde Zollamt Wien vom 19.12.2013, Zl. zzz, betreffend Erlöschen der Herstellungsbewilligung für Bier zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Zl. ***1***, betreffend Erlöschen der Bewilligung gem. 17 Abs. 1 Biersteuergesetz (Registrierter Empfänger) zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Doris Schitter als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter, MBA, und Dr. Brigitte Lüftenegger als weitere Mitglieder des Senates in der…
…rein von der Relation der verkürzten Abgabenbeträge zueinander, die Verkürzung dieser Abgaben (hier der Alkoholsteuer und der Biersteuer) im Vergleich zu den festgestellten Verkürzungen an anderen Abgaben (hier: Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) nur ein untergeordnetes Ausmaß erreicht haben. Konkret stehen nun bei der Strafbemessung den…
…ist nicht zu erlassen, wenn der Steuerschuldner vor Erlassung eines derartigen Bescheides von sich aus die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit durch eine neue Selbstberechnung beseitigt und diese Berichtigung oder Ergänzung spätestens bis zum Ablauf des dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt zweitfolgenden Kalendermonats vornimmt. (7) Die…