…Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes sowie einer Beihilfe zu den pauschalierten Kursnebenkosten ist somit nicht anspruchsbegründend." 8. Dagegen brachte die Bf. folgende, undatierte Beschwerde ein, welche bei der belangten Behörde am 12.02.2026 via Briefkasteneinwurf einlangte: "Ich befinde mich derzeit in einer…
…Unfallversicherung und Pensionsversicherung für Bezieher einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes nach dem ArbeitsmarktserviceG, BGBl. Nr. 313/1994, §§ 33 ff über die finanziellen Leistungen, gewährt. Den diesbezüglichen Ausführungen der Bf (vgl. Vorlageantrag) ist die Abgabenbehörde nicht entgegen getreten. A b Inanspruchnahme des Mutterschutzes (ab 05…
…der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…es zu einer Überforderung kommt." Über Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes teilte das zuständige AMS folgendes mit: W. hat von 29.2.16 bis 2.6.16 ein Arbeitstraining bei der Fa. F. GmbH in Rb über das AMS gemacht. Eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes hat…
…in denen eine Person unselbständig erwerbstätig iSd Abs 4 ist (vgl VwGH 29.05.2013, 2010/16/0152 zu Urlaubsersatzleistung) Der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch…
…Im Übrigen erfüllt eine Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des …
…Im Übrigen erfüllt eine Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des …
…RV/7102410/2016), wonach der Erhalt einer Beihilfe vom AMS zur Deckung des Lebensunterhalts iZm einem Schulbesuch (Lehrgang zur Nachholung eines Pflichtschulabschlusses) eines subsidiär Schutzberechtigten (Eigenantrag) keine Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs 4 FLAG 1967 darstellte und allein schon aus diesem Grund kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt hingegen ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit iSd Abs 4, eine Ausbildung im Rahmen des AMS ist keine Erwerbstätigkeit (UFS…
…Im Übrigen erfüllt eine Meldung als arbeitssuchend, der Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosen durch das AMS nicht die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit im Sinne der hier in Rede stehenden Bestimmung des …
…auf A nicht anzuwenden gewesen, war sie doch im Oktober 2013 bereits über 21 Jahre alt und bezog zudem von 4.11.2013 bis 4.4.2014 Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes seitens des AMS. Strittig ist: 1) Ist der streitgegenständliche Sachverhalt unter § 2 Abs…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice…
…Arbeitssuchende vorgemerkt waren und weder einen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz hatten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielten. In solchen Fällen wäre ein Beihilfenanspruch während der Zeit der Absolvierung von Assessement Centern im Zuge der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz denkbar gewesen…
…Überbetriebliche Lehrausbildung im Auftrag des Arbeitsmarktservice) zum Einzelhandelskaufmann von 10.2.2020 bis 9.2.2021 dauern. Zuletzt habe ***5*** ***2*** die 4. Klasse einer Neuen Mittelschule besucht. Der Auszubildende erhalte eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes für Jugendliche gemäß…
…für sie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge bezog, einen Kursplatz im Jugendprojekt „***" der *****. Sie erhielt in dieser Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes vom Arbeitsmarktservice Oberösterreich als finanzielle Absicherung. Auf der Homepage http://**** ist das Jugendprojekt wie folgt beschrieben: „ *** ist ein Jugendprojekt für 15 Jugendliche aus…
…Ab November 2023 beziehe der Bf Arbeitslosengeld, welches als Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ausbezahlt werde. Somit leiste der Bf selbst einen Beitrag zu seinen Unterhaltskosten und werde der Unterhalt nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln finanziert, weshalb ab November 2023 ein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe…
…der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS die Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit iSd § 3 Abs. 4 FLAG 1967 (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3 Rz 280): Eine…
…beigefügter Bestätigung des AMS sei er von 1. Jänner bis 26. Februar sowie ab 7. April 2018 bis laufend als Arbeit suchend ohne Leistungsanspruch nach dem AlSVG 1977 gemeldet. Im Zeitraum 27. Februar bis 6. April 2017 seien eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Tagsatz…
…weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisteten, beim Arbeitsmarkservice (AMS) als Arbeitssuchende vorgemerkt waren und weder einen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz hatten noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS erhielten. Diese Bestimmung wurde allerdings durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1…