…bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht dazu, dass auch die Verpflichtung des Schuldners mit Null zu bewerten ist. Aus der Tatsache, dass die Forderung aus Sicht des Gläubigers als uneinbringlich anzusehen ist, ist für den Schuldner nichts…
…uns vorgebrachten Überlegungen zum verdeckten Eigenkapital stellen lediglich die rechtliche Würdigung dessen dar, dass die Betriebsprüfung das Vorliegen einer Finanzierungsgarantie nicht anerkennt und in weiterer Folge die Werthaltigkeit der Forderungen negiert hat. In konsequenter Fortführung des Gedankenganges der Betriebsprüfung lagen dieser steuerlichen Würdigung des Sachverhalts…
…bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht dazu, dass auch die Verpflichtung des Schuldners mit Null zu bewerten ist. Aus der Tatsache, dass die Forderung aus Sicht des Gläubigers als uneinbringlich anzusehen ist, ist für den Schuldner nichts…
…Der bloße Hinweis darauf, dass es zu nur teilweisen Bezahlens von Forderungen gekommen ist, berechtigt noch nicht zu einer Korrektur der Umsatzsteuer. (vgl UFS Wien 5.12.2008, RV/2573-W/08). Allerdings kann die mangelnde Durchsetzbarkeit einen Fall der Uneinbringlichkeit darstellen, wonach Uneinbringlichkeit somit…
…ein zweifelhaftes Recht, unabhängig von der zukünftigen Entscheidung für die Vertragspartner verbindlich festgelegt. Aus diesem Grunde ist auch die Verpflichtung zur Bezahlung einer Abfindungssumme für die Aufgabe von Ansprüchen oder Rechten ein Vergleich, weil die Leistung dieser Summe gegen die Verpflichtung übernommen wird, den Anspruch…
…Zahlungsverzug. Es gebe keine Zahlungseingänge über die gebuchten Mieterlöse auf dem Bankkonto der Bf, nur behauptete Bareingänge sowie eine kompensatorische Eingangsrechnung, mit der die offenen Forderungen zum Teil ausgeglichen worden seien. Mangels Fremdüblichkeit werde der Geschäftsfall als verdeckte Ausschüttung behandelt. Die Beschwerde führt aus, Unternehmensgegenstand…
…§ 12 UStG setze für den Vorsteuerabzug die Leistungserbringung und die ordnungsgemäße Rechnungslegung voraus. Die Bezahlung einer Rechnung sei nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Weiters habe der Masseverwalter die Forderung der ZZ GmbH an die Bf. sehr wohl geltend gemacht. Die Leistungen der ZZ GmbH für…
…dass das Finanzamt dem Bf. „die Bezahlung einer 22%igen Quote auf die nach § 156 Abs. 4 IO vollstreckbare Forderung“ in Aussicht gestellt habe, wenn er die in einem Finanzstrafverfahren über ihn verhängte Geldstrafe (3.000 € zuzüglich 300 € Verfahrenskosten) entrichte. Obwohl der Bf…
…befunden habe und Forderungen immer wieder ausgebucht worden seien. Hierfür gebe es weder Darlehens- oder Rückzahlungsvereinbarungen noch Sicherheiten. Das Verrechnungskonto sei jeweils am Bilanzstichtag wertberichtigt worden. In der Wertberichtigung 2011 im Ausmaß von € 538.000,00 erblickte die belangte Behörde eine verdeckte Gewinnausschüttung von…
…aufgehoben worden und es ist eine neue Verbindlichkeit begründet worden, deren Grundlage nur der Vergleich ist. 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Im vorliegenden Sachverhalt war ein Rechtsstreit über die Bezahlung einer Forderung iHv Euro 72.652,65 und der eingewendeten Schadenersatzforderung über Euro ***3…
…ist lediglich eine von mehreren Konzerngesellschaften an die die Mieterin den Mietvertrag übertragen kann. Die ***X*** hat unabhängig davon, ob ihr die Rechte aus dem Mietvertrag übertragen werde, in Punkt VIII.7 ausdrücklich erklärt, als Bürge und Zahler die Haftung für alle Forderungen der Bf…
…Fall, § 33 Abs. 1 FinStrG begangen und werde hiefür nach § 33 Abs. 5 FinStrG zur Bezahlung einer Geldstrafe in der Höhe von € 21.000,- (in Worten: Einundzwanzigtausend Euro), im Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen, verurteilt. Gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht dazu, dass auch die Verpflichtung des Schuldners mit Null zu bewerten ist. Aus der Tatsache, dass die Forderung aus Sicht des Gläubigers als uneinbringlich anzusehen ist, ist für den Schuldner nichts…
…entziehen können. Es reicht nicht aus, dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich, wünschenswert, lobenswert oder förderungswürdig erscheint bzw. eine ungünstige Nachrede in der Öffentlichkeit vermieden werden soll. Die Belastung ist nach § 34 Abs. 2 EStG 1988 außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die…
…welche zur Gänze anerkannt wurden. Am 15.12.2011 wurde ein Sanierungsplan mit einer Quote von 30 % angenommen und dieser Sanierungsplan vollständig erfüllt. Trotz Bezahlung einer 30 %-igen Quote durch die ***CD*** wurden sämtliche Forderungen für den Zeitraum bis Ende 2011, welche allesamt im Sanierungsverfahren…
…| 60.032,00 | Ertragswert | | 326.327,40 | Verkehrswert | | 326.000,00 Lasten Die Wohnrechtsbegünstigten bezahlen laut Auftraggeber eine monatliche Miete von € 8,00/m2 netto indexiert zzgl. ca. € 80,00 BK/Monat. Wohngebrauchsrecht Begünstigte…
…dass die Umsatzsteuer ebenfalls um den strittigen Betrag von 50.262,24 € gekürzt wurde. Von einer "doppelten" Bezahlung von Umsatzsteuer kann also nicht ausgegangen werden. Die Beschwerdeführerin hat ihre Vorsteuer um den gleichen Betrag gekürzt um den auch die Firma ***7*** ***8*** GmbH ihre…
…25%-Quote laut Vereinbarung maximal bis zu einer Konkursquote von 20% angerechnet. Der Bf. hat somit aufgrund der Vereinbarungen mindestens 5% der Forderungen der Gläubiger zu bezahlen. Die Vereinbarungen stehen unter zwei auflösenden Bedingungen: 1. dass aufgrund einer Strafanzeige der Gläubiger ein Strafverfahren in Zusammenhang…
…sei. Dass die S AG ihre Forderung zunächst fällig gestellt hat, wie die Beschwerdeführerin einwirft, mag zutreffen. Die Beschwerdeführerin vernachlässigt aber, dass gerade die S AG nach den insoweit unbestrittenen Feststellungen der belangten Behörde letztlich bereit war, bei Bezahlung eines Betrages von rund 8,000…
…gepfändet und gleichzeitig Gebühren und Barauslagen von insgesamt € 210,57 vorgeschrieben. Geldforderungen wie z. B. Pfändung der Forderungen gegen ein Kreditinstitut aus einem Kontokorrent oder Gironkonto sind gem. § 65 AbgEO pfändbar (OGH 27.2.1980, 3 Ob 21/80 = HS 10.739). Da…