…dass sich die Aussagen des Sachverständigen ***Sachverständiger2*** in keiner Weise mit dem gemeinen Wert des bewertungsgegenständlichen Gebäudes befassen und sich diese - soweit sie sich auf den Verkehrswert beziehen - als in sich widersprüchlich und damit nicht glaubwürdig erweisen. Die Aussagen des Sachverständigen ***Sachverständiger2*** vermögen das Gutachten…
…Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen eingetreten, so wird diesen durch Fortschreibungen Rechnung getragen. Es kann sich dabei um ins Gewicht fallende Wertveränderungen oder Änderungen in der Art oder in der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes handeln. Demgemäß unterscheidet man zwischen der Wertfortschreibung, der Artfortschreibung und der Zurechnungsfortschreibung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 28.07.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.06.2015, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht…
23.3. Die belangte Behörde legte weiters einen (gerichtlichen) bedingten Zahlungsbefehl vom 15.10.2014 vor. Mit diesem wurde die ***Bf GmbH*** als beklagte Partei aufgefordert, einen Betrag von 10.000 € (zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten) als Schadenersatz zu bezahlen. In der zugrundeliegenden Mahnklage wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, Rechtsanwalt, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Huber & Huber Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Hauptstraße 57, 7033 Pöttsching, und Mag. Natascha Martha Ladics-Tichy, Eisenstädter Straße 29, 2491 Neufeld/Leitha, über die…
Von den Beschwerdeführern wird angeregt, dass ein Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt wird, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Aus Art. 140 Abs. 1 Z. 1 lit. a B-VG geht hervor, dass für ein Verwaltungsgericht die Antragsmöglichkeit zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen beim Verfassungsgerichtshof besteht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.05.2014, xxx betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…siehe auch Ritz, BAO7, § 167 Tz 8 ff). In Befolgung dieser Grundsätze ist der oben dargestellte Sachverhalt deshalb wie folgt zu würdigen. Strittig war, ob ein "Bewertungsgegenstand" vorliegt, der dem Bf. zuzurechnen ist. Nach Ansicht des Bf. sei dies nicht der Fall, da aufgrund einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch Z, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 26. Jänner 2016, Steuernummer, betreffend Feststellungstellungsbescheid zum 01. Jänner 2016 (Art- und Zurechnungsfortschreibung gem. § 21…
…Als Vergleich biete sich das Grundstück in der A-Gasse 0 vor dessen Umgestaltung an. Es liege nur geringfügig vom bewertungsgegenständlichen Grundstück entfernt, quasi an derselben Straße im erweiterten Ortsgebiet und sei schon vor Jahren (letztmalig 2009) zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1973 mit 120,00 ATS pro…
Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde einen Bescheid aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich nicht als richtig erweist. Bereits in der Begründung des Bescheides vom 9. April 2014 wurde angeführt, dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende…
…Als Vergleich biete sich das Grundstück in der A-Gasse 0 vor dessen Umgestaltung an. Es liege nur geringfügig vom bewertungsgegenständlichen Grundstück entfernt, quasi an derselben Straße im erweiterten Ortsgebiet und sei schon vor Jahren (letztmalig 2009) zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1973 mit 120,00 ATS pro…
Die Amtsvertretung legte dar, dass zwar nicht zu beweisen sei, dass der Beschwerdeführer in der Wohnung im W selbst gewohnt habe, allerdings sei das Mietverhältnis wegen mangelnder Fremdüblichkeit anzuzweifeln. Es liege kein schriftlicher Mietvertrag vor, die Miete sei extrem niedrig bzw. nur ein Hälftebetrag und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RAAdr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2024 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01.01.2024 EW…
…welche lt. Beschwerdeführer ident seien, der Unterschied darin besteht, dass der Bewertungsgegenstand von "landwirtschaftlicher Betrieb" auf "Weinbaubetrieb" geändert wurde. Die Angaben in der Erklärung zur Hauptfeststellung unterliegen der freien Beweiswürdigung. Im Zuge der Bescheiderstellung wurde dem steuerlichen Vertreter ein Schreiben übermittelt, beinhaltend die Aufforderung, Differenzen…
In den ersten 15 Jahren war das Gebäude annähernd neuwertig, der Instandhaltungskostensatz konnte daher in den ersten 15 Jahren im Ausmaß von 0,5% der Neuherstellungskosten geschätzt werden. Während der zweiten 15 Jahre war schon mit höheren Instandhaltungskosten zu rechnen, daher wären diese im Ausmaß…