Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden bei gastronomischen Unternehmungen wie auch einem Hotelbetrieb durch das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung gebildet (vgl. zB VwGH 11.7.2000, 99/16/0465; Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, Tz 43 zu § 24 unter dem Stichwort "Hotelgewerbe…
…Küche betreffen nicht die Einrichtung an sich, sondern - wie ausgeführt - im Wesentlichen lediglich bewegliche Maschinen. Somit wurden gegenständlich offensichtlich die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gastronomiebetriebes übernommen und wäre dem "neuen" Unternehmer die Fortführung des Betriebes als Gastronomiebetrieb möglich gewesen. In diesem Zusammenhang ist es für diese…
…angeführten Inventars abgeschlossen worden. Die Neugründung eines Betriebes erfordere die Schaffung einer bisher nicht vorhandenen Struktur. Bei diesem Kauf seien wesentliche Betriebsgrundlagen (EStR Rz 5528 - wesentliches Betriebsvermögen von Gast- und Schankbetrieben, wie Betriebsräumlichkeiten, Betriebsgrundstück und die Einrichtung) erworben worden und es könne nicht von der…
…Geräte nicht mehr vorhanden und kein Mietwaschservice zu erhalten gewesen wäre da das Hotel zu abgelegen wäre. Ein Betrieb werde neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden. Als wesentliche oder hauptsächliche Betriebs- und Geschäftsgrundlagen würden jene Wirtschaftsguter verstanden werden…
…entnehmen, dass eine enge Verflechtung zwischen dem Einzelunternehmen des AB und der Fa. X GmbH bestanden habe. Es seien die wesentlichen Betriebsgrundlagen wie Standort, Maschinen und Arbeitskräfte vom Einzelunternehmer genutzt worden, ohne dass entsprechende Rechtstitel dafür vorgelegen seien oder eine diesbezügliche Abgeltung erfolgt sei. Da…
…gehabt zu haben. Werde daher nach der Betriebsaufgabe wider Erwarten und außerplanmäßig doch noch einmal eine Leistung erbracht, für die grundsätzlich keine über die persönlichen Fähigkeiten hinausgehenden wesentlichen Betriebsgrundlage benötigt werde, weil sich die Leistungserbringung auf die Planung eines einzelnen Bauvorhabens beschränke, führe der Zufluss…
…Beurteilung, ob der beschwerdegegenständliche Betrieb im Sinne des NeuFöG neu gegründet wurde, sind die für den konkreten Betrieb neu geschaffenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zu beurteilen. Die Neugründereigenschaft muss nicht nur subjektiv aus dem Blickwinkel des Neugründers nach der Regel des § 2 Z 2 NeuFöG vorliegen, sondern…
…organisatorischen Einheit zu verstehen ist. Ein Betrieb wird neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden. Der Betriebsbegriff der angeführten Normen steht im Einklang mit der steuerrechtlichen Begriffsbestimmung eines Betriebes. Es sind daher Literatur und Rechtsprechung zu § 24 EStG 1988…
940 | 668 | 2010 | 799 | 715 | 2011 | 429 | 370 | 2012 | 592 | 550 III. Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf die vom FA dem BFG elektronisch übermittelten Aktenteile und die sonstigen eingesehen Unterlagen. Auf dem vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch die Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 29. April 2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt_A für das Jahr 2011 (vom 2. April 2014) nach Durchführung…
…keine Umsätze mehr in der GmbH getätigt. Mit Abrechnung vom 28.8.2008 wurden die o.a. Betriebsgrundlagen an die Fa. P verrechnet (daneben noch die ab 1.4.2008 angefallene Miete für das Geschäftslokal und lfd Kosten). Aufgrund der durch die Firma P erfolgten…
…den Pächter, die Veräußerung von lediglich eines Großteils des Umlaufvermögens an den Pächter, die aber nach Ansicht des BFG, wie nachfolgend dargestellt wird, keine wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellen, und die Weiterbeschäftigung der bisherigen Arbeitnehmer des Bf. durch den Pächter. Diese Weiterbeschäftigung erklärt sich auch daraus, dass…
…sei lediglich eine Einschränkung des Betiebes erfolgt, keine Einstellung. Es sei Personal eingestellt und teilweise Anlagevermögen verkauft worden, die wesentliche Betriebsgrundlage jedoch beibehalten, 2011 und 2012 Umsätze lukriert worden und weitere Umsätze geplant. Es liege auch kein Mantelkauf vor, weil ein bloßes Schrumpfen keine wesentliche…
…dass eine Anwendung dieser Bestimmung voraussetzt, dass ein Grundstück - sofern es sich bei dem Grundstück (wie im Beschwerdefall) selbst um eine wesentliche Betriebsgrundlage handelt - gemeinsam mit den übrigen Grundlagen des (Teil-)Betriebs erworben wird. Der Erwerb der wesentlichen Grundlagen des (Teil-)Betriebs muss maW im…
…gewesen und sein guter Ruf. Dies sei am Bilanzstichtag 2010 nicht anders gewesen (NiS 15). Zum Bilanzstichtag 2010 habe es folgende wesentliche Betriebsgrundlagen nicht mehr gegeben: Die GmbH habe zu den Bilanzstichtagen 2004-2007 um 30-40 % mehr Kunden gehabt, und der Umsatz sei viel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf. vom 16. Jänner 2011 als ehemaliger Gesellschafter der N-atyp.still gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…im Mutterkonzern wurde im Juli 2005 ein Sekundärinsolvenzverfahren über das Vermögen der C&A GmbH-1 eröffnet, im Rahmen dessen die wesentlichen Betriebsgrundlagen Anfang 2006 an die neu gegründete CuA Products GmbH, FN 777777x (im Folgenden C&A GmbH-2) veräußert wurden. Der Bf war…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. September 2016 gegen den Einheitswertbescheid zum 01.01.2014 Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 01.01.2015 des ***FA*** vom 30. Mai 2016, ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich 1. vom 10. Juni 2009 betreffend Aufhebung gemäß § 299 BAO und 2. vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Oktober 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 6. Juni 2016 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01.01…