…11.12.1992, 92/17/0178; 26.5.1998, 97/14/0080). Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter, wenn er seinen zumutbaren Informations- und/oder Überwachungspflichten nicht nachkommt, von seinen Pflichten nicht (VwGH 2.8.1995, 94/13/0095…
…aufgrund einer festgestellten Umgehung eines PKW-Leasingvertrages kann dem Bf wohl schon deshalb nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil er von der Nichtanerkennung des Dauermietvertrages durch die Betriebsprüfung keine Kenntnis haben konnte. Entsprechend dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde kann die Betrauung eines Steuerberaters…
…ist. Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet zwar den Vertreter einer juristisehen Person nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn aber entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte verträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten…
…abgabenrechtlichen) Vorschriften vertraut zu machen und sich im Zweifel bei der Behörde oder einem befugten Parteienvertreter zu erkundigen. Beauftragt der Vertreter einen Steuerberater mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten, entbindet ihn dies nicht grundsätzlich von seinen Pflichten. Die Betrauung eines Steuerberaters kann ihn aber dann entschuldigen…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte…
…entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich…
… vgl zur Betrauung eines Prokuristen, VwGH 22.4.1998, 98/13/0057; 19.12.2002, 2002/15/0152). Die Beauftragung eines Steuerberaters, der in seiner Funktion beratend tätig wird, entbindet den Geschäftsführer einer GmbH nicht von seiner Verantwortlichkeit, für eine ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten…
…einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im § 9 Abs 1 BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren gemäß der ständigen Rechtsprechung des VwGH nicht zu exkulpieren (vgl. z.B. VwGH 9.9.1986, 85/15/0069). Die Betrauung…
…Dies ist jedenfalls kein Umstand, der einem neuen Geschäftsführer bei einer Überprüfung sofort auffallen muss. Am 16.1.2012 (Fälligkeitstag laut Haftungsbescheid) hatte Herr Bf. aufgrund der laufenden Betreuung der A-GmbH durch einen Steuerberater keinen Grund daran zu zweifeln, dass er auf dem Kontoauszug…
…vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von seinen Pflichten…
…vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von seinen Pflichten…
…vorwerfbarer Rechtsirrtum wird durch den bloßen Hinweis auf eine andere Rechtsmeinung im Übrigen noch nicht dargetan (vgl. VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024 mwN). Auch die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter einer juristischen Person nicht von seinen Pflichten…
…den Lohnabgaben unterziehen könnte, weshalb eine entsprechende Rückstellung gebildet worden sei, und er diese vom Steuerberater vorgeschlagene Vorgangsweise mangels steuerrechtlicher Kenntnisse akzeptiert habe. Nach der Rechtsprechung kann die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten den Geschäftsführer jedoch nur dann entschuldigen, wenn dieser im…
…Pflichten vor. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten entbindet den Geschäftsführer jedoch nicht von der Informationspflicht und Überwachungspflicht (VwGH 16.12.1999, 97/15/0051). Es trifft nicht zu, dass der Geschäftsführer wegen der Betrauung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Aufgaben "auf…
…einen Steuerberater schließt nicht jedwedes Verschulden gemäß § 9 Abs. 1 und damit gemäß § 6a Abs. 1 KommStG 1993 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 BAO aus (vgl. VwGH vom 18. März 2013, 2012/16/0049; VwGH vom 9. Juni 1986, 85/15/0069). Die Betrauung…
…liegt eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor. Nach der Rechtsprechung kann die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten den Geschäftsführer nur dann entschuldigen, wenn dieser im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte vorgetragen und…
…Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter entbindet zwar den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass der Vertreter dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte…
…27.10.2008, 2005/17/0259). Die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten entbindet den Vertreter nicht von seinen Pflichten. Ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht kann jedoch die Annahme eines Verschuldens ausschließen (VwGH 29.01.2015, 2011/16…
…Geschäftsfälle zu informieren. Nach der Rechtsprechung kann die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten den Geschäftsführer nur dann entschuldigen, wenn dieser im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten lässt, dass er dem Steuerberater alle abgabenrechtlich relevanten Sachverhalte mitgeteilt hat und sich von…
…FinStrG. 6. Beschwerdeanträge: Aus diesen Gründen richten sich an das Bundesfinanzgericht die Anträge das angefochtene Erkenntnis abzuändern oder aufzuheben gemäß § 161 Abs 1 FinStrG in der Sache selbst zu entscheiden und hinsichtlich der oben angelasteten Jahre eine tat- und schuldangemessene Bestrafung gemäß § 34 Abs. 1…