…den Differenzbetrag müsste im Falle einer Aufteilung das Besteuerungsrecht Österreich zukommen. Soweit das Besteuerungsrecht an den Kapitalauszahlungen der Schweiz zukomme, dürfe Österreich diese (nach innerstaatlichem Recht ermittelten) Einkünfte gemäß Art. 23 Abs. 1 DBA-Schweiz im Wege des Progressionsvorbehaltes berücksichtigen. Innerstaatlich seien derartige Pensionsabfindungen nach …
…auf Grundlage der Bestimmung des Art. 3 Abs. 2 DBA-Deutschland zu ermitteln, wonach nicht definierten Begriffen die Bedeutung nach innerstaatlichem Recht zukommt, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert. In seinem Erkenntnis VwGH 22.05.2013, 2009/13/0031 , verwarf der Verwaltungsgerichtshof die bisher in…
…Begründend führt der BFH dazu aus, dass es sich bei solchen Abfindungen unbeschadet dessen, dass sie nach dem insoweit maßgebenden innerstaatlichen Recht Arbeitslohn seien, nicht um ein zusätzliches Entgelt für eine frühere Tätigkeit handle. Sie würden nicht für eine konkrete im Inland oder Ausland ausgeübte…
…München ist weiters davon ausgegangen, dass das Deutschland (nach innerstaatlichem deutschem Recht) zustehende Besteuerungsrecht durch das DBA beschränkt werde (auch wenn der Bf. die Ansicht geäußert hat, dass die „Nichtbesteuerung in Deutschland […] augenscheinlich nach eigenständiger Auslegung der (nationalen) deutschen Besteuerungsregelungen“ erfolge, „ohne die Anwendung…
…die Beteiligungserträge nicht einer ungarischen Betriebsstätte zugerechnet worden wären. Dies führe dazu, dass Österreich das Besteuerungsrecht nach Art. 3 Abs. 2 DBA Ungarn zukomme. Bestimmungen aus dem OECD Kommentar oder ähnlichen Materialien, die eine abkommensrechtliche Zurechnung abweichend vom österreichischen Rech, anordnen würden, seien nicht bekannt…
…von der Besteuerung freizustellen. Das Argument der Behörde in der Berufungsvorentscheidung, wonach sich das DBA rechtliche Besteuerungsrecht für ein Urlaubsentgelt nicht nach dem DBA-rechtlichen Kausalitätsprinzip, sondern nach dem innerstaatlichen Zuflussprinzip richte, würde im umgekehrten Fall der Zahlung eines Urlaubsentgelts an einen im Ausland ansässigen…
…der Bf. im Jahr 2018 von der öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau empfangen hat, in Österreich der Steuerpflicht unterlagen oder nicht. 2. Diese Frage ist zunächst nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen: Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im…
…Gestellungsnehmer) für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 99 haftet. Nach dieser innerstaatlichen Rechtslage ist somit bei gegebener Sachlage ohne Zweifel davon auszugehen, dass die in Frage stehenden Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 98 Abs…
…sich also um jenen Wohnsitz, an dem die Person mit ihrer Familie lebe oder zu dem sie sonst enge persönliche Beziehungen unterhalte. Derjenige nach innerstaatlichem Recht begründete Wohnsitz werde zur ständigen Wohnstätte, an dem die Person "mehr" zu Hause sei. Jede ständige Wohnstätte sei somit…
…die Geschäftsführerbezüge nach innerstaatlichem Recht unter § 22 Z 2 EStG 1988 zu subsumieren sind. Somit liegen nach § 3 Z 2 EStG 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Da aber ein internationaler Steuerfall vorliegt, ist idF zu prüfen, ob der Schweiz oder Österreich das Besteuerungsrecht zusteht…
…innerstaatlich das Instrument des Progressionsvorbehaltes kennen und anwenden. Auch hinsichtlich Einkommensteile, für die ihnen das Besteuerungsrecht auf Grund internationaler Abkommen entzogen ist. Der Progressionsvorbehalt ist also nicht deshalb zulässig, weil er im DBA festgelegt ist, sondern hat seine Wurzel natürlich in den beiden nationalen Rechten…
…als eine sich aus dem innerstaatlichen Steuerrecht ergebende Steuerpflicht begrenzt wird. Ob eine Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen. Ergibt sich aus dem innerstaatlichen Recht eine Steuerpflicht, ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt wird…
…Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren stand außer Streit, dass der Bf aufgrund seines Wohnsitzes in Österreich der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlag. Dies bedeutet, dass nach innerstaatlichem Recht gemäß der Bestimmung des § 1 Abs. 1 EStG 1988 sämtliche in- und ausländischen Einkünfte des Bf's (das gesamte "Welteinkommen") grundsätzlich…
…einer seiner Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt werden, grundsätzlich nur im Kassastaat (hier: Deutschland) besteuert werden, es sei denn, die natürliche Person ist im anderen Staat ansässig und ein Staatsangehöriger dieses Staates; diesfalls steht das Besteuerungsrecht nach Art…
…den Fall der Vorlage obiger Bestätigungen wurde aber jedenfalls noch eine Nachweis der Weiterbelastung der von AG Österreich ausbezahlten Bezüge an die die deutsche Gestellungsnehmerin durch geeignete Unterlagen angefordert. Außerdem wurde (unbeschadet der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Rechtsmittel) auf die Möglichkeit der Durchführung eines Verständigungsverfahrens…
…auch unter den Begriff "ausländische Beteiligungserträge" nach nationalem österreichischem Recht zu erfolgen hat. Dies fordert die Bezugnahme des § 13 Abs. 2 KStG 1988 auf die Begrifflichkeiten des § 10 KStG 1988. Die Zuflüsse im Februar 2009 führten bei der Bf. innerstaatlich zu Einkünften aus Kapitalvermögen (Gewinnanteile …
…besteht, zumal der Erstbescheid unter Vorlage sämtlicher Unterlagen erklärungsgemäß ergangen und in Rechtskraft erwachsen ist. Zur Beschwerde gegen die neue Sachentscheidung: Herr Bf. hat im Jahr 2021 eine IV-Ersatzrente von der Xy-Pensionskasse erhalten, für die das Besteuerungsrecht nach der "Kassenstaatsregel" des Art. 19…
…6). Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endet bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes und beginnt mit dessen Begründung. Die Frage des inländischen Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes ist allein nach innerstaatlichem Recht zu lösen. Das Einkommensteuergesetz enthält keine Definition der Begriffe "Wohnsitz" bzw. "gewöhnlicher Aufenthalt", weshalb…
…dass Österreich das Besteuerungsrecht hinsichtlich der liechtensteinischen nichtselbständigen Einkünfte des Bf. zukommt, ist außerdem strittig, ob die vom Bf. in der Schweiz entrichtete Kantons- und Gemeindesteuer sowie direkte Bundessteuer anzurechnen ist oder nicht. Die Frage des inländischen Wohnsitzes ist allein nach innerstaatlichem Recht zu lösen…
…nach Art. 25 Abs. 1 DBA-Liechtenstein (idF BGBl. III Nr. 8/2017) eine Person bei nicht abkommenskonformer Besteuerung ihren Fall, unbeschadet der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Rechtsmittel, der zuständigen Behörde einer der beiden Vertragsstaaten unterbreiten kann. "Zuständige Behörde" im Sinne des Abkommens ist nach…