…festgestellt wurde - im Inland nicht steuerpflichtig ist. Mangels Bestand eines Abgabenanspruchs war somit auch keine Umsatzsteuer festzusetzen, weder für 2010 und 2011 noch für die übrigen Streitjahre. Der Terminus "Abgabenanspruch" ist aber nicht ident mit dem Begriff "Abgabenschuldigkeit". Unter letzterem ist ebenso wie unter "Nachforderung…
…Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2021 wurde über Herrn ***Bf1*** ein erster Säumniszuschlag (für einen Betrag an Umsatzsteuer 2015 von € 14.970,00) in Höhe von € 299,40 festgesetzt, da die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis 15. Februar 2016 entrichtet worden sei…
…0072). Für die Verwirkung eines Säumniszuschlages ist es somit unbeachtlich, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist oder ob die maßgebliche Selbstberechnung der Stammabgabe richtig ist. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist allein die nicht entrichtete (beziehungsweise nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit (vgl…
…§ 212 Rz 52). Das Finanzamt kann daher nicht - wie vom Bf beantragt - darauf verzichten. Die Festsetzung von Stundungszinsen setzt lediglich den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (VwGH 27.8.2008, 2008/15/0202, 0203). Bereits ab 1975 gelangte bei der Bewilligung von Zahlungserleichterungen aus Vereinfachungsgründen…
…gesetzeskonform ergangen, sodass die Beschwerde insoweit als unbegründet abzuweisen war. Zu den Aussetzungszinsen: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren setzt die Pflicht zur Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 30…
…sich ausschließlich gegen die den Stundungszinsen und dem Säumniszuschlag zugrundeliegenden Umsatzsteuerforderungen. Hierzu ist festzuhalten, dass sowohl die Stundungszinsen als auch der Säumniszuschlag lediglich den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraussetzen. Sie sind daher auch dann festzusetzen, wenn der zugrundeliegende Abgabenbescheid rechtswidrig sein sollte und können daher…
…Verpflichtungen nachzukommen ist. Wenn gem. § 119 BAO die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig offenzulegen sind und nach § 138 BAO zudem der Inhalt der Ausführungen des Abgabepflichtigen zu erläutern, zu ergänzen und zu beweisen bzw glaubhaft zu machen ist, wird auch…
…zu verbuchen. Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen ist zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist (…
…zum Ausdruck gebracht hat, ist Voraussetzung für das Eingehen des Verwaltungsgerichtes auf eine Beschwerde auch ohne ausdrückliche Erwähnung durch den Gesetzgeber das Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers. Der Bestand eines Rechtsschutzinteresses ist nach Auffassung des Höchstgerichtes dann zu verneinen, wenn es (auf Grund der geänderten Umstände) für…
…Einholung eines Gutachtens aus dem Bereich Steuerwesen) waren daher bereits mangels Erheblichkeit im Haftungsverfahren gemäß § 183 Abs. 3 BAO abzulehnen. Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter der Primärschuldnerin für die in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten, schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Bf. sowie Bestand einer Kausalität…
…hat, ist im Pfändungsverfahren nicht Prüfungsgegenstand, ob die Forderung, zu deren Hereinbringung Exekution geführt wird, tatsächlich besteht. Vielmehr ist im Rahmen einer Schlüssigkeitsprüfung lediglich die Möglichkeit des Bestands der Forderung zu untersuchen (siehe dazu auch VwGH 29.5.1990, 90/14/0020, und Liebeg, Abgabenexekutionsordnung, …
…Erfüllung einer Abgabenschuldigkeit ist nur bei den vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnenden Abgaben, z.B. bei Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und auch hier lediglich als Finanzordnungswidrigkeit strafbar. OGH 18.02.1999, 12 Os 139/98 Will sich der Täter durch die Nichtabgabe von Steuererklärungen einer Abgabenfestsetzung…
…Säumniszuschlag stellt eine objektive Säumnisfolge dar, die die pünktliche Entrichtung vonAbgabenschuldigkeiten sicherstellen soll. Seine Festsetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Abgabepflichtige hat in jedem Fall für die zeitgerechte Entrichtung der Abgabe Sorge zu tragen. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist die nicht (rechtzeitig) entrichtete Abgabenschuldigkeit.…
…durch bücherliche Eintragung gesichert, so kann innerhalb von dreißig Jahren nach erfolgter Eintragung gegen die Geltendmachung der durch das Pfandrecht gesicherten Forderung die seither eingetretene Verjährung der Abgabe nicht eingewendet werden. (5) Wird ein Bescheid, mit dem eine Abgabenschuldigkeit gelöscht (§ 235) oder nachgesehen (§ 236) wird…
…00. Mit Bescheid vom 9. April 2013 setzte die Abgabenbehörde von der Einkommensteuer 2011 in Höhe von Euro 65.767,00 einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von Euro 1.315,34 mit der Begründung fest, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis 18. März 2013 entrichtet worden…
…eingetreten, sodass die durch den Ablauf der Aussetzung eingetretene Beschwer wieder beseitigt worden ist. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren setzt die Pflicht zur Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH…
…von der ***Limited1*** betriebenen Geräte (Punkt 1.6) wurden im Streitzeitraum keine Glücksspielabgaben selbstberechnet bzw entrichtet und erfolgte auch keine Offenlegung der für Bestand und Umfang der Glücksspielabgabepflicht maßgebenden Umstände gegenüber der Abgabenbehörde. Eine gültige Festsetzung von Glücksspielabgaben der ***Limited1*** durch Abgabenbescheid liegt nicht vor…
…Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises …
…ist von amtswegen durchzuführen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Bei festgesetzten Abgaben besteht eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung (vgl…
…Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; dies gilt sinngemäß a) für bei Veranlagung durch Anrechnung von Vorauszahlungen entstehende Gutschriften ... Eine Herabsetzung der für die Verwirkung des Säumniszuschlags maßgebenden Abgabenschuldigkeit ist nachträglich, wenn sie nach Verwirkung des Säumniszuschlags erfolgt…