…noch immer nicht vorgelegt. Nachreichfrist: 14 Tage MfG X " Diese Mail v. 3.3.2014 wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 15.5.2014 beantwortet und darin der Bf. darauf hingewiesen, dass die Einbringung von Beschwerden per E-Mail grundsätzlich nicht zulässig sei, dass dem dennoch ergangenen…
…dieser Umzug berufsbedingt und somit als Werbungskosten angegeben …..“ Am 03.10.2017 erging eine abändernde Beschwerdevorentscheidung, mit welcher über die per E-Mail eingebrachte Beschwerde materiell abgesprochen wurde. Ein Teil der beantragten Werbungskosten wurde b erücksichtigt (Gutschrift € 330,00). Mit Schreiben vom 26…
…sind zur Erhebung einer Beschwerde gegen Erkenntnisse berechtigt: a) der Beschuldigte, soweit das Erkenntnis nicht auf Einstellung lautet; b) wenn das Erkenntnis von einem Spruchsenat gefällt worden ist, auch der Amtsbeauftragte. Die Anmeldung und gleichzeitige Einbringung einer Beschwerde per E-Mail an die Kanzlei des…
…vom 3. September 2014 zu SpS 1 den Beschluss gefasst: Eine Einbringung eines Rechtsmittels über den Weg einer einer E-Mail angehängten PDF-Datei entfaltet keine Rechtswirkung. Das BFG trifft somit die Feststellung, dass keine Entscheidungspflicht über den Einspruch/richtig die Beschwerde des Bf. vom…
…wohl: 19.11.2014) sei er dann endlich auf Reha in **** gewesen. In der Reha habe er dann sofort die Bescheide per Mail vom 26.10.2014 beantwortet. Nach Erhalt des Rückantwortmails vom 27.10.2014 habe er am 28.10.2014 im Finanzamt angerufen…
…fristgerecht Beschwerde gegen die über ihn verhängte Strafe, hauptsächlich darauf abzielend, dass die Strafe aufgrund der Sorgepflichten des Bf. und seiner tristen Einkommensverhältnisse erheblich herabgesenkt werde. Dem Bf. sei von einer Mitarbeiterin des Bundesfinanzgerichtes (gemeint wohl: des Spruchsenates) zu der Beschwerde per E-Mail mitgeteilt…
…Ein E-Mail stellt somit ein "rechtliches Nichts" dar. Es ist nicht dazu geeignet, eine Fallfrist zu wahren oder die Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde auszulösen (vgl. Rzeszut/Lebenbauer in SWK 13/2016, 654f.) Die per E-Mail am 04.12.2025 eingebrachte "Beschwerde" gegen den Bescheid…
…Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2015 bis Juli 2016) am 5. Jänner 2018 ergangen und die mit E-Mail eingebrachte Beschwerde vom 23. Jänner 2018 am 5. März 2018 beim Finanzamt per Fax eingegangen sei. Gemäß § 245 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) betrage die Beschwerdefrist einen…
…vor, auf dem sich der folgende, handschriftlich verfasste Vermerk befand: 050-233-507902 Beschwerde per fax % Auf der Rückseite des Schreibens war der folgende, handschriftlich verfasste Vermerk zu lesen: FAX 050-233-5947000 xml email: post.fa93-av01@bmf.gv.at Dazu Folgendes:  …
…im Unterschied zu einem E-Mail, kein rechtliches Nichts iSd § 86a BAO dar. Aber selbst wenn man das Vorliegen der Schriftlichkeit im gegenständlichen Fall verneinen bzw. als mangelhaft wegen des Fehlens der Unterschrift ansehen würde, ist die Zurückziehung der Beschwerde per E-Mail trotzdem gegeben…
…Verordnungen als rechtsunwirksam anzusehen, da eine Einbringung von Anbringen mittels E-Mail nicht vorgesehen ist. Mangels rechtswirksamer Einbringung eines Vorlageantrages wäre in diesem Fall die Beschwerde durch die Beschwerdevorentscheidung vom 10.06.2024 rechtskräftig erledigt. Sollte diese Ansicht nicht vertreten werden, wird seitens der belangten…
…verspätet nachgewiesen, sei seines Erachtens unrichtig. Er habe den Nachweis der Bareinzahlung am Postamt gleichzeitig mit der Beschwerde per E-mail am 15.06.2022 an die ***7*** übermittelt und somit nachgewiesen. Er habe sich an die schriftlich dazu erteilten Vorgaben im Beschluss gehalten, nämlich…
…zustellende Post zu ermitteln, wie die Zustellung und körperliche Übergabe des Erkenntnisses konkret erfolgt ist. Dazu wurde dem Amt für Betrugsbekämpfung von der Post per e-mail am 27.07.2026 mitgeteilt, dass das hinterlegte Erkenntnis am 27.02.2025 vom Bf. persönlich abgeholt wurde…
…2 VStG begründet. Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis binnen der Rechtsmittelfrist Beschwerde per E-Mail vom 29. Jänner 2025 und brachte wörtlich das Folgende vor: "hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch gegen das mir am **28.01.2025**zugestellte Straferkenntnis mit der Geschäftszeichen **MA67/GZ1…
…Zeitraum Oktober 2021 bis Mai 2023, allfällige weitere Studienerfolgsnachweise sowie Belege betreffend Studiengebühren vorzulegen. Am 17. März 2025 erfolgte die Beantwortung des Vorhaltes und die Vorlage weiterer Unterlagen per E-Mail. Am 24. März 2025 wurde eine ergänzende Stellungnahme zur Beschwerde per E-Mail eingebracht…
…der BF. am 05.10.2021, eine Beschwerde per E-Mail ein. Mit zwei E-Mails vom 12.10.2021, wurde der BF. darüber aufgeklärt, dass eine per E-Mail eingebrachte Beschwerde keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Darüber hinaus wurde der BF. auch mit Beschluss GZ. RS…
…2020 Beschwerde per E-Mail an den Corona-Postkorb und am selben Tag mit E-Fax ein. Diese wurde mit Beschwerdevorentscheidung am 29.7.2020 abgewiesen (der elektronische Bescheidversand erfolgte am 30.7.2020). Am 31.8.2020 brachte ***5*** den BFG-Vorlageantrag per E…
…Mit e-Mail vom 12.08.2020 nahm die G-1., vertreten durch P-1, Bezug zur Beschwerdevorentscheidung vom 20.07.2020 und wandte ein, dass diese offensichtlich unrichtige Daten enthalte, weil sie von einer Beschwerde vom 03.06.2019, welche per E-Mail eingebracht…
…ersuchen wir Sie, die Begründung der Beschwerde bis zum 31. Jänner 2017 nachreichen zu dürfen." Seitens der Finanzstrafbehörde wurde dem Verteidiger daraufhin per Antwortmail vom selben Tag mitgeteilt, dass rechtsverbindliche Eingaben (insbesondere Rechtsmittel) nicht per Email eingebracht werden können, dies nach wie vor nur postalisch…
…trifft hier nicht zu. Es stand der Behörde daher frei eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen (§ 14 Abs. 1 AVG) und die Einbringung der Beschwerde per E-Mail war zulässig (§ 13 AVG). 3.3. Akteneinsicht/-übersendung § 17 AVG lautet: (1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt…