…welche mit Datum2008 in das Firmenbuch beim Landesgericht Innsbruck eingetragen worden ist. Am 7.10.2011 reichte die Beschwerdeführerin die Körperschaftsteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige für das Jahr 2010 ein. Darin wurden der Gewinn aus Gewerbebetrieb mit € 224.006,93 sowie vortragsfähige Verluste in Höhe…
…bei der unbeschränkten Steuerpflicht das gesamte Einkommen (iSd § 7 Abs. 2 KStG 1988) der Körperschaftsteuer unterliegt und deren Bemessungsgrundlage darstellt. Bei der hier relevanten beschränkten Körperschaftsteuerpflicht reduziert sich die Bemessungsgrundlage auf den Gesamtbetrag der einzelnen, im § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 aufgezählten Einkünfte. …
…BAO der dort angefochtenen Bescheide selbst zu erkennen gibt, dass der Bf. die Gemeinnützigkeit zuzuerkennen ist und sie somit der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Auch für das hier vorliegende Streitjahr gibt das Finanzamt diese Rechtsansicht zu erkennen, denn durch die Bescheidaufhebung trat der die Gemeinnützigkeit verneinende…
…Begrifflich ist die Besteuerung als ein aktives Tun zu verstehen. "Einkommensbesteuerung" bedeutet damit die tatsächliche Besteuerung des Einkommens einer natürlichen Person (mit Einkommensteuer) oder einer juristischen Person (mit Körperschaftsteuer). Im Beschwerdefall besteht für die Bf. eine beschränkte Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 Abs 3 Z 1 iVm …
…Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes 1988, KStG 1988, ausgenommen Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes sowie kleinere und mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Sinne des Unternehmensgesetzbuches die Finanzämter mit erweitertem Aufgabenkreis, das sind die Finanzämter Wien 1/23 für den Bereich Wien, Niederösterreich und Burgenland…
…Vermögenswerte der beschwerdeführenden Antragstellerin vollstreckt werden, jedoch nicht gegen die Anteilsinhaber direkt. Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Die Antragstellerin werde schlussendlich von einem "Board of Trustees" (Verwaltungsrat) verwaltet, welches von den Anteilsinhabern gewählt wird. Die Antragstellerin sei bei der…
…die ***2*** sei ein österreichisches Unternehmen, da sich der Ort der Geschäftsleitung in Österreich befinde, und die Bedingungen für die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht seien in Österreich erfüllt; diesbezüglich verwies der Prüfer auf Tz 1 im Schlussbesprechungsprogramm der ***2***. Der Beschwerdeführer sei alleiniger 100% Gesellschafter-Geschäftsführer der…
…Steuerpflicht. Ansonsten sei sie nur mit ihren Einkünften nach § 21 Abs. 2 und 3 EStG 1988 beschränkt steuerpflichtig. Um den Verpflichtungen gegenüber ihren pensionierten Dienstnehmern nachkommen zu können, habe sie einen Pensionsfonds als unselbständige Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet. Dieser habe ein eigenes Statut, welches…
…die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte des T. selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" des T. werde schlussendlich von einem "Board of Trustees" (Verwaltungsrat) verwaltet, welches von den Anteilsinhabern gewählt wird…
…die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte des AB selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" der AB werde schlussendlich von einem "Board of Trustees" (Verwaltungsrat) verwaltet, welches von den Anteilsinhabern gewählt wird…
…die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte des Z. selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" der Z. werde schlussendlich von einem "Board of Trustees" (Verwaltungsrat) verwaltet, welches von den Anteilsinhabern gewählt wird…
…die Anteilsinhaber direkt und auch nicht in Vermögenswerte der ZZ selbst oder einer anderen "Series". Die Anteilsinhaber treffe somit nur eine beschränkte Haftung mit ihrer Vermögenseinlage. Jede "Series" der ZZ werde schlussendlich von einem "Board of Trustees" (Verwaltungsrat) verwaltet, welches von den Anteilsinhabern gewählt wird…
Die Anteilsinhaber haften nur beschränkt mit ihrem für die Anteilscheine hingegebenen Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus…
…BAO dienen, von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Die Bf. ist nach den oben getroffenen Feststellungen eine Körperschaft, die gemeinnützige Zwecke iSd §§ 34 bis 47 BAO verfolgt. Gemäß § 21 Abs 1 Z 1 KStG 1988 erstreckt sich die beschränkte Steuerpflicht nur auf Einkünfte im Sinne des §…
…Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann. § 1 KStG 1988 (Körperschaftsteuergesetz) lautet: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht § 1. (1) Körperschaftsteuerpflichtig sind nur Körperschaften. (2) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung…
…nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannt sind, nach Maßgabe des § 6a von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit, wenn sich ihre Tätigkeit auf die in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes genannten Geschäfte und die Vermögensverwaltung beschränkt. Gemäß § 6a Abs. 1 KStG sind Bauvereinigungen im Sinne…
…Clubzeitung, die Verwirklichung als Interessensvertretung im Rahmen der gemeinnützigen Anordnung werden vom Bf nicht gelebt. Es gebe keine Mitgliedsbeiträge oder freiwilligen Kostenbeiträge. Die tatsächliche Tätigkeit des Bf beschränke sich auf die Entsendung des Obmanns zur Arbeitsleistung zu verschiedenen Firmen nach Deutschland. Der Obmann O. sei…
…Erfassung des Freibetrages von 537,78 Euro monatlich. Der Bf sei ein gemeinnütziger Verein, der dem Hobby der Gesangsausübung diene. Er unterliege weder der Körperschaftsteuerpflicht noch der Umsatzsteuerpflicht; auch Kommunalsteuer falle nach herrschender Lehre nicht an. Da ein gemeinnütziger Verein nicht Mitglied einer Wirtschaftskammer sei…
…Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht setze Geschäftsleitung oder Sitz im Inland voraus. Jede dieser Voraussetzungen genüge für sich, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu begründen (alternative Tatbestandsmerkmale; UFS 19.11.2010, RV/1258-L/09). Befänden sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz im Inland, bestehe beschränkte Steuerpflicht…
…Z 6 lit c EStG: Der Abzugsverpflichtete hat keine KESt abzuziehen: Bei folgenden Einkünften beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger im Sinne des § 1 Abs 3 Z 2 und 3 des KStG: Einkünfte…. die einer von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreiten Körperschaft im Rahmen eines ebenfalls steuerbefreiten Betriebes (beispielsweise …