BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der A, Adresse, vom 4. Dezember 2017 vertreten durch W, Adresse, gegen die Mitteilung des Finanzamtes Z vom 30. November 2017 über den Bezug der Familienbeihilfe für die Tochter P den Zeitraum Jänner 1994…
…Bericht (§ 150 BAO) verweist (§ 245 Abs. 1 BAO). Enthält ein Bescheid keine Ankündigung einer gesondert ergehenden Begründung, obwohl dieses wesentliche Bescheidmerkmal fehlt, so wird trotzdem die Berufungsfrist (seit 2014 „Beschwerdefrist“) in Lauf gesetzt (VwGH 31.3.2005, 2004/15/0089). Dies auch dann, wenn eine…
…IV des Schenkungsvertrages), nicht aber für SG2. Die Fruchtgenussgemeinschaft tritt nach außen hin als Unternehmerin auf und ihr fließen die Mieteinnahmen zu. Der angefochtene Bescheid ist als solcher bezeichnet und weist sämtliche konstitutiven Bescheidmerkmale auf. Gleichzeitig weist der Bescheid Rechnungsmerkmale auf, insbesondere die UID-Nummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf. in Wien, vertreten durch Stb., vom 08.08.2003, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf Platz 2, betreffend…
…erblicken. Es fehlt der nach außen gerichtete normative Abspruch über die gestellten Rückzahlungsanträge gegenüber dem antragstellenden Adressaten und es fehlt eine nach außen tretende Unterschrift oder Genehmigung des behördlichen Entscheidungsträgers. Eine bloß behördenintern genehmigte Banküberweisung zur faktischen Antragserledigung erfüllt nicht die essentiellen Bescheidmerkmale (Spruch, Bezeichnung…
…wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 06.04.1994, 91/13/0234; VwGH 28.02…
…§ 93 Rz 6). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Eine Umdeutung des Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht (vgl. VwGH 12.4.2022…
…§ 93 Rz 6). Die Benennung dieser Person ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Eine Umdeutung des Bescheidadressaten kommt nicht in Betracht (vgl. VwGH 12.4.2022…
…Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997…
…der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal. Gemäß § 19 Abs 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf…
…jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (Hinweis auf VwGH 6.4.1994, 91/13/0234; 28.2.2007, 2004…
…Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997…
…noch schriftliche Erledigung zu erblicken ist, die einen normativen Abspruch über den gestellten Antrag gegenüber einem bezeichneten Adressaten darstellt und eine Unterschrift oder einen Genehmigungsvermerk des Entscheidungsträgers enthält. Einer bloßen Banküberweisung zur faktischen Antragserfüllung fehlen die essentiellen Bescheidmerkmale (Spruch, Bezeichnung des Bescheidadressaten und Genehmigungsklausel durch…
…Die als Berufungsvorentscheidung bezeichnete Erledigung vom 12. November 2009 enthält die identen Bescheidmerkmale und dabei insbesondere auch die Adressierung an "X GmbH & atyp St" zH der steuerlichen Vertretung mit der Maßgabe, dass dem stillen Gesellschafter im Beschwerdezeitraum Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft in Höhe von EUR…
…des Normadressaten wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl VwGH 28. Februar 2007, 2004/13/0151; 24…
…üblichen verwaltungsbehördlichen Vorgang handle. Unabhängig von der Überprüfung eines amtssignierten Dokumentes, handle es sich um einen Bescheid, der mit automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt worden sei, weswegen es dem Bescheidmerkmal der Unterschrift gemäß § 96 Abs 2 BAO nicht bedürfe (vgl BFG 2. Jänner 2023, RV/7100217/2022)…
…existent geworden ist, also gegen einen "Nichtbescheid". Das als "Zurückweisungsbescheid" bezeichnete Schriftstück wurde unmissverständlich an die Verlassenschaft nach F A adressiert. Der SHV C hat aber keine Eingabe betreffend die Verlassenschaft getätigt. Somit fehlt gegenständlichem Bescheid das Bescheidmerkmal "Bescheidadressat" bzw. der richtige Bescheidadressat. Somit liegt…
…Person, an die der Bescheid gerichtet ist, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 23.2.2005, 2002/14/0001). Wird eine Beschwerde von einem hierzu nicht Legitimierten eingebracht, so ist sie gemäß …
…03.2007, 2003/03/0214). Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten wolle, sei notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 06.04.1994, 91/13/0234). Einer Erledigung…
…wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl. VwGH 6.4.1994, 91/13/0234). Gemäß § 19 Abs…