…Rechtsansicht des VwGH zur Problematik der Bescheidadressierung im Übrigen geklärt: Wenn nämlich sogar Zusätze wie "S GmbH und Mitges", "S GmbH und Mitgesellschafter" (VwGH 17.10.2001, 96/13/0058) bzw. "Firma X Immobilienverw und Mitges" und "(Erstbeschwerdeführer) & atyp stille Gesellschaft" (VwGH 02.08.2000…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…in der Weise zu korrigieren, dass dem atypisch still Beteiligten nur die seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verluste zuzurechnen sind. Er nimmt auch an Verlusten der Folgewirtschaftsjahre entsprechend seiner Beteiligungsquote bis zur gesellschaftsvertraglich festgelegten maximalen Höhe von 190% seiner Einlage teil." (vgl. Beilage 1 zum Bericht vom…
…letzter Absatz). Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2005 bis 2009 der GH war zu Beginn der Prüfung ersichtlich, dass jährlich ein "Verlustanteil stiller Gesellschafter" über Ertrag ausgebucht wurde; wie diese Buchung zustande kam war unklar. Über schriftliche Aufforderung im Rahmen der Außenprüfung (Mai…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*AB* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für das Jahr 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei der KG…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*XY* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für die Jahre 2005 und 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei…
…letzter Absatz). Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2005 bis 2009 der GH war zu Beginn der Prüfung ersichtlich, dass jährlich ein "Verlustanteil stiller Gesellschafter" über Ertrag ausgebucht wurde; wie diese Buchung zustande kam war unklar. Über schriftliche Aufforderung im Rahmen der Außenprüfung (Mai…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Da hinsichtlich der Bescheidadressierung bei stillen Gesellschaften eine einheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, von welcher diese Entscheidung nicht abweicht…
…dass nach Ansicht der BF die Bescheidadressierung im vorliegenden Fall - seit der Schlusserklärung der ARGE vom 29.1.2016 - richtig hätte lauten müssen: "T**AG, GmbH AT, *G*, und GmbH DE, Deutschland, als ehemalige Gesellschafter der GmbH AT u Mitges.". Mit Schreiben vom 23.7…
…ist. Mit 31.Dezember 2007 war daher die Gesellschaft bereits aufgelöst. Da die Bescheide mit 21. 7. 2011 datiert waren und am 25.07.2011 erlassen (im Sinne von Zustellung) wurden, die stille Gesellschaft aber zu diesem Zeitpunkt bereits aufgelöst war, hätte als Bescheidadressierung gemäß …
…V als Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder R als Berichterstatter, L1 (Landwirtschaftskammer Steiermark) und L2 (Landarbeiterkammer Steiermark) in der Beschwerdesache DG, X GmbH, RM und MS als ehemalige Gesellschafter der X AG und atypisch stille Gesellschaft, G, vertreten durch BDO Graz GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
…und die weiteren Senatsmitglieder R als Berichterstatter, L1 (Landwirtschaftskammer Steiermark) und L2 (Landarbeiterkammer Steiermark) in der Beschwerdesache MS, DB, RM, MM und X GmbH als ehemalige Gesellschafter der X AG und atypisch stille Gesellschaft, G, vertreten durch BDO Graz GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hartenaugasse 34…
…FH, RK, AP, FHH, MHH, OH, X GmbH und WN als ehemalige Gesellschafter der X AG und atypisch stille Gesellschaft, A, vertreten durch BDO Graz GmbH, Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungsgesellschaft, Hartenaugasse 34, 8010 Graz, gegen die als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11…
…oder nicht. Die Bf. war im Jahr 2005 als atypisch stille Gesellschafterin an der Mitunternehmerschaft "H-AG-Stille" (in der Folge "H-AG & Stille") beteiligt. Im die "H-AG & Stille" betreffenden - (zunächst) erklärungsgemäß ergangenen - Feststellungsbescheid vom 9.11.2006 wurde der Bf. ein Verlust iHv…
…BAO (zB im § 81) wird der Begriff der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Oberbegriff für die Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, die GesBR, die Miteigentumsgemeinschaft, die sog unechte (atypische) stille Gesellschaft und für ähnliche Gebilde verwendet (zB Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 79, 226).…
…Gegen den Bescheid vom 20. Oktober 2008 wurde kein Rechtsmittel erhoben. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde bei der X GmbH und atypisch stille Gesellschafter eine Außenprüfung hinsichtlich der einheitlichen Gewinnfeststellung die Jahre 2007 bis 2008 betreffend durchgeführt. Die als Bescheid intendierte Erledigung über…
…Vertreters des Bf. blieb vorerst unerledigt von der Abgabenbehörde in Bearbeitung, da die Abgabenbehörde feststellte, dass die Beschwerdevorentscheidung vom 10.1.2022 wegen fehlerhafter Bescheidadressierung (nur an die individuellen Gesellschafter der XY Beteiligungen GmbH bzw. an Mag. X) unwirksam waren. Die o.a. Beschwerde vom…
…BAO (zB im § 81) wird der Begriff der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Oberbegriff für die Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, die GesBR, die Miteigentumsgemeinschaft, die sog unechte (atypische) stille Gesellschaft und für ähnliche Gebilde verwendet (zB Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 79, 226).…
…des Abgabenanspruches zuzurechnen. Es gab 2013 jedoch auch noch weitere Amtshandlungen, die auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren. "Sch*****" Unternehmensbeteiligung GmbH & CO KEG hielt 9 Beteiligungen an atypisch stillen Gesellschaften (als Zielgesellschaften bezeichnet) aus denen die Verlustzuweisungen stammten, die letztlich auf die bei "Sch*****…
…oder nicht. Der Bf. war im Jahr 2005 als atypisch stiller Gesellschafter an der Mitunternehmerschaft "H-AG-Stille" (in der Folge "H-AG & Stille") beteiligt. Im die "H-AG & Stille" betreffenden - (zunächst) erklärungsgemäß ergangenen - Feststellungsbescheid vom 9.11.2006 wurde dem Bf. ein Verlust iHv…