…Rechtsansicht des VwGH zur Problematik der Bescheidadressierung im Übrigen geklärt: Wenn nämlich sogar Zusätze wie "S GmbH und Mitges", "S GmbH und Mitgesellschafter" (VwGH 17.10.2001, 96/13/0058) bzw. "Firma X Immobilienverw und Mitges" und "(Erstbeschwerdeführer) & atyp stille Gesellschaft" (VwGH 02.08.2000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E-GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E-AG) sowie der in der Beilage angeführten (ehemaligen) Mitgesellschafter, welche vormals gegenüber der Abgabenbehörde gemeinsam als atypisch stille Gesellschaft unter der Bezeichnung "E AG und Mitgesellschafter" aufgetreten sind, in G…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache X GmbH & atypisch stille Gesellschaft, Adresse, vertreten durch Mag. Aleksandar Hofstätter, Johann-Strauß-Gasse 4/2/5, 1040 Wien, gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf…
…Es anerkannte das atypisch stille Gesellschaftsverhältnis unter Hinweis auf "Verträge zwischen nahen Angehörigen" nicht und stellte die mit Bescheiden von 14.09.2001 und 19.12.2002 festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( - 326.261,00 für 1999 und - 273.756,00 für 2000) auf Null. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VNV-GmbH und der F-GmbH&CoKEG als ehemals Beteiligte an der Mitunternehmerschaft "VNV-GmbH & atypisch stille Gesellschaft", M, X-Straße, vertreten durch Corti & Partner GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 8010 Graz, Andreas Hofer Platz 17, vom 5…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die namens der "A GmbH & Atypisch stille Gesellschaft", vertreten durch die B, eingebrachte Berufung vom 13. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes C vom 22. Dezember 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der…
…in der Weise zu korrigieren, dass dem atypisch still Beteiligten nur die seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verluste zuzurechnen sind. Er nimmt auch an Verlusten der Folgewirtschaftsjahre entsprechend seiner Beteiligungsquote bis zur gesellschaftsvertraglich festgelegten maximalen Höhe von 190% seiner Einlage teil." (vgl. Beilage 1 zum Bericht vom…
…Geschäftsherrin wieder findet, noch im Vertrag über die Errichtung der atypisch stillen Gesellschaft. Aus der verwendeten Bezeichnung kommt zudem die Tatsache der Personengesellschaft nicht klar zum Ausdruck. Unter diesen Umständen erscheint die gewählte Bescheidadressierung schon bei aufrechter Gesellschaft nicht ordnungsgemäß im Sinne der § 93 Abs…
…1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Einkünfte der Berufungswerberin (Bw.), die vor der Abgabebehörde erster Instanz als atypisch stille Gesellschaft auftrat, wurden zunächst für die Jahre 1996 bis 2000 erklärungsgemäß vorläufig anerkannt. Anlässlich einer Betriebsprüfung bei der Bw. über die Jahre 1996…
…1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Einkünfte der Berufungswerberin (Bw.), die vor der Abgabebehörde erster Instanz als atypisch stille Gesellschaft auftrat, wurden zunächst für die Jahre 1996 bis 2000 erklärungsgemäß vorläufig anerkannt. Anlässlich einer Betriebsprüfung bei der Bw. über die Jahre 1996…
…von Einkünften 2000 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach einer Außenprüfung der "D GmbH & atypisch stille Gesellschaft" (Prüfungsauftrag vom 9.6.2005) wurde ein "Bescheid" ausgefertigt, in dem ausgesprochen wurde, dass 1.) das Verfahren hinsichtlich der Feststellung von Einkünften…
…letzter Absatz). Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2005 bis 2009 der GH war zu Beginn der Prüfung ersichtlich, dass jährlich ein "Verlustanteil stiller Gesellschafter" über Ertrag ausgebucht wurde; wie diese Buchung zustande kam war unklar. Über schriftliche Aufforderung im Rahmen der Außenprüfung (Mai…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*AB* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für das Jahr 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei der KG…
…Diese Verluste bzw. der Gewinn wurden auf die Komplementärin der KG (*XY* Marketing GmbH), auf die Kommanditisten und für die Jahre 2005 und 2006 auch auf die atypisch stillen Gesellschafter verteilt. Für die KG und Mitges. wurden keine Erklärungen gelegt. In der Folge fanden bei…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der x GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin: Y GmbH & Co KG) als ehemalige Geschäftsherrin der x GmbH und atypisch stille Gesellschaft, XY-Adresse, vertreten durch TU Reitschuler Steuerberatungs-GmbH, 6020 Innsbruck, Anton-Melzer-Straße 7, vom 5. November 2009 gegen…
…letzter Absatz). Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2005 bis 2009 der GH war zu Beginn der Prüfung ersichtlich, dass jährlich ein "Verlustanteil stiller Gesellschafter" über Ertrag ausgebucht wurde; wie diese Buchung zustande kam war unklar. Über schriftliche Aufforderung im Rahmen der Außenprüfung (Mai…
…§ 147 BAO durchgeführten Betriebsprüfung wurden laut BP-Bericht vom 21. Dezember 2004 ua nachstehende Feststellungen getroffen: "Tz 16 Veräußerungsgewinn: Das D. war bis zum 31.12.2001 atypischer stiller Gesellschafter der Fa. HB. Betriebsgesellschaft m.b.H. & Co KG und war daher am Ergebnis und…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen liegen gegenständlich nicht vor. Da hinsichtlich der Bescheidadressierung bei stillen Gesellschaften eine einheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, von welcher diese Entscheidung nicht abweicht…
…dass nach Ansicht der BF die Bescheidadressierung im vorliegenden Fall - seit der Schlusserklärung der ARGE vom 29.1.2016 - richtig hätte lauten müssen: "T**AG, GmbH AT, *G*, und GmbH DE, Deutschland, als ehemalige Gesellschafter der GmbH AT u Mitges.". Mit Schreiben vom 23.7…
…GmbH & (angef. ehem.) atypisch stille Gesellschafter unterbleibt für die nachfolgenden Personen bzw. Personengemeinschaften: [1 - 499 Personen samt Finanzamts/Steuernummer]" Auf Grund der hohen Anzahl der Beteiligten wurde leider übersehen, auch die AB GmbH in die Bescheidadressierung und den Bescheidspruch aufzunehmen. Die AB GmbH als 500…