…Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 oder 4 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Nach § 205 Abs. 2 BAO betragen die…
…Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die…
…Es werde darauf hingewiesen, dass die Frist zur Nachreichung dieser Unterlagen mit 18.05.2020 abgelaufen sei. Mit Bescheid vom 29.07.2020 wurde vom FA der Rückzahlungsantrag vom 2.10.2019 gemäß §§ 240 Abs. 3 und 240a BAO iVm. DBA-Singapur betreffend zu Unrecht…
…Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Bei bestimmten Nebenansprüchen, im gegenständlichen Fall die Anspruchszinsen, verjährt das Recht zu ihrer Festsetzung gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der (Stamm)Abgabe (vgl. Ritz, BAO6…
…Evidenznummern ***3***, ***4***, ***5***, ***6***, ***7***, ***8***, ***9***, ***10***, ***11***, ***12***, ***13***, ***14***, ***15***, ***16***, ***17***, ***18***, ***19***, ***20***, ***21***, ***22***, ***23***, ***24***, ***25***, ***26***, ***27***, ***28***, ***29***, ***30***, ***31***, ***32***, ***33***, ***34***, ***35***, ***36*** und ***37***) gemäß DBA VAE iVm § 240 Abs. 3 BAO…
…46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 angerechnet werden dürfen. Ein solche Anrechnung ist jedenfalls unzulässig, wenn Österreich für die betreffenden Einkünfte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens gar kein Besteuerungsrecht zukommt (vgl. UFSW vom 28.11.2012, RV/2042-W/12). Gemäß § 240 Abs. 3 BAO…
…folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 oder 4 erlassenen Rückzahlungsbescheiden … …
…Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die…
…Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. (2) Die…
…Mit einem Antrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO hätte die Bf. nichts für sich gewonnen, da sich diese Vorschrift an den „abfuhrverpflichteten Abgabenhaftenden“ richtet und die Bf. „abfuhrverpflichtete Eigenschuldnerin“ ist. Der angefochtene Bescheid erweist sich somit nicht als rechtswidrig (Art. 134 Abs.1 Z 1…
…über den Eintritt der Rechtskraft." Mit den Bescheiden vom 6.02.2024 wurden die Anträge auf KESt-Erstattung (Nr. Z1/2012 und Z2/2012) gemäß dem DBA-Vereinigte Arabische Emirate iVm § 240 Abs. 3 BAO abgewiesen und die zu erstattende Kapitalertragsteuer in Höhe von €…
…nur mehr die Bestimmung des § 201 Abs. 2 Z. 3 BAO (Vorliegen der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens). Bescheide gemäß § 201 BAO sind Abgabenbescheide. Als Abgabenbescheide unterliegen sie der Verjährung. Zu den Wiederaufnahmen des Verfahrens bestimmt § 304 BAO, dass nach Eintritt der Verjährung eine…
… ebenso über den Eintritt deren Rechtskraft". Mit den Bescheiden vom 6.2.2024 wurden die Anträge auf KESt-Rückerstattung (Evidenznummer ***3*** und Evidenznummer ***4***) gemäß DBA VAE iVm § 240 Abs. 3 BAO abgewiesen und die zu erstattende Kapitalertragsteuer in der Höhe von 0,00 Euro…
…vom 22. Februar 2017 auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer 2008 wurde mit Bescheid vom 20. April 2017 mit nachstehender Begründung zurückgewiesen: Gemäß § 240 Abs. 3 BAO könne der Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres gestellt werden, das auf…
…angegebenen Bezüge festgesetzt. Am 23. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die Bescheide vom 23. Jänner 2024, mit denen die Anträge auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO abgewiesen wurden und ersuchte, die Begründung der Beschwerde innerhalb einer verlängerten…
…Erhebung der Abgaben wesentlich seien. Nach der Judikatur träte die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Behauptungs- und Mitwirkungspflicht in den Hintergrund, wenn die Behörde nur auf Antrag (zB. Gemäß § 240 Abs 3) tätig werde (Ritz, BAO 2011 BAO, § 115 Tz 11 mwN). Es seien daher keine…
…einerseits den Bescheid vom 29. Oktober 2018, betreffend Zurücknahme des Antrages auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer für das Jahr 2014 (gemeint wohl 2012), auf und gab andererseits dem Antrag vom 21. Dezember 2017 auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO in der…
…Steuerbegünstigung nicht zur Anwendung gekommen und verwies diesbezüglich auf einen vom ihm gemäß § 240 Abs. 3 BAO gestellten Antrag. Gleichzeitig machte der Bf. zusätzliche Werbungskosten von 299,70 Euro geltend. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.03.2014 änderte die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid insofern ab…
…der Rückzahlungsantrag sei gemäß § 240 Abs.3 BAO nicht berechtigt, weil die zu Recht einbehaltene Kapitalertragsteuer im Zuge der durchgeführten Pflichtveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet worden sei. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, weshalb sich der angefochtene Bescheid sowohl hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 als auch…
…der Rückzahlungsantrag sei gemäß § 240 Abs. 3 BAO nicht berechtigt, weil die zu Recht einbehaltene Kapitalsteuer im Zuge der durchgeführten Pflichtveranlagung auf die Einkommensteuer angerechnet worden sei. Damit hat sie die Rechtslage verkannt, weshalb sich der angefochtene Bescheid sowohl hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 als auch…