…der im Mai 2021 gestellten Fragen ohnehin nicht relevant gewesen wäre, weil nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen in einen weiter entfernten Ort stets nicht beruflich veranlasst ist, wie auch noch in der rechtlichen Würdigung ausgeführt werden wird…
…des Streitjahres 2013 in StaatA. Das Wohnen an jedem Wohnsitz (Familienwohnsitz, Wohnsitz am Beschäftigungsort) ist - für sich betrachtet - immer privat. Der Grund, warum Aufwendungen für eine solche doppelte Haushaltsführung im Falle der Neubegründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort dennoch als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, liegt darin…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die gegenständliche Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob im Rahmen der doppelten Haushaltsführung der Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt wurde. Außerdem war zu prüfen, ob Aufwendungen eines Schulleiters, wie etwa…
…Mit weiteren Ergänzungsersuchen vom 09.08.2018 betreffend Arbeitnehmerveranlagungen 2015 - 2017 verlangte das Finanzamt diverse Nachweise betreffend Familienwohnsitz, Wohnungskosten am Beschäftigungsort und zu den Familienheimfahrten. Mit Schreiben vom 19.11.2018 schränkte der Bf. sein Begehren auf die Berücksichtigung von Familienheimfahrten ab Juni 2015 ein…
…Beschwerde als unbegründet mit folgender Begründung abgewiesen: "Voraussetzung für die Anerkennung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist die Begründung eines zweiten eigenständigen Hausstandes am jeweiligen Beschäftigungsort. Laut Abfrage im Zentralen Melderegister besteht seit 21.11.2006 der gemeinsame Hauptwohnsitz mit Herrn ***2*** in ***Bf1…
…wenn die Wohnsitzverlegung beruflich veranlasst ist. Im ggst. Fall habe der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnsitz immer am Beschäftigungsort in ***3*** gehabt. Da die Verlegung des Wohnsitzes nach ***2*** aus rein privaten Gründen erfolgt sei, könnten die Kosten für Familienheimfahrten nicht anerkannt werden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer…
…Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037). Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist idR nicht beruflich veranlasst (Jakom/Lenneis, EStG, 2017…
…oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Im vorliegenden Fall anerkennt grundsätzlich die Amtspartei das Vorliegen einer im Jahr 2007 beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Strittig ist demnach die Höhe der diesbezüglichen Mietkosten. Wenn das Finanzamt die Kosten lediglich für eine 40m² Wohnung am Beschäftigungsort des Bf…
…2012 u.a. Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 918 € und für das Jahr 2013 Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 4.425,80 €, da die Wohnung am Beschäftigungsort in W. als Nebenwohnsitz beibehalten wurde. Nach einem von der Bf. nicht beantwortetem…
…unzumutbar sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erkannt. Im Streitfall ist der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt, dass eine tägliche Rückkehr zweifelsfrei nicht zugemutet werden kann. 2. Die Verlegung…
…das Finanzamt. Im Zusammenhang mit den Kosten für die doppelte Haushaltsführung gibt die Bf. bekannt, dass ihr Zweitwohnsitz in ***12*** aufgrund der geänderten Sachbezugsverordnung (BGBl 2018/237) am Beschäftigungsort als Sachbezug steuerfrei ist und somit als beruflich veranlasst gilt. Die berufliche Veranlassung besteht lt. Bf. …
…die Bfin. ist also Single ohne Kind im Streitjahr 2017) kann nach Ablauf einer gewissen Übergangszeit ab Begründung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort (für ledige Steuerpflichtige ist dies ein Zeitraum von 6 Monaten) keine Anerkennung von Werbungskosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung mehr erfolgen. Dies…
…Tz 3, mit Judikaturverweisen). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache desjenigen Steuerpflichtigen, der die - grundsätzlich nie durch die Erwerbstätigkeit veranlasste - Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er…
…daher aus wirtschaftlichen und humanitären Gründen unzumutbar, seinen Familienwohnsitz wieder von Polen nach Österreich zu seinem Beschäftigungsort zu verlegen. Zumal auch die Erziehung des Kindes in der polnischen Muttersprache durch eine Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich mangels entsprechendem sozialen Umfeld erschwert werden würde. Im Erstbescheid…
…keinen Haushalt am Beschäftigungsort hatte, insoweit entgegengetreten, als er vorbrachte, dass er auch im Jahr 2017 eine Unterkunft des Arbeitgebers genutzt hat, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung und ohne Nachweis von Kosten. Das Bundesfinanzgericht muss daher davon ausgehen, dass der Bf am Beschäftigungsort über keinen eigenen…
…Woche allein mit seinem eigenen PKW zwischen seinem Familienwohnsitz (Ungarn, AdresseUngarn1) und seinem Wohnsitz in Österreich (D., AdresseÖ1) gefahren. Sein Beschäftigungsort wäre vom Familienwohnsitz zu weit entfernt gewesen (cirka 530 km), um täglich nach Hause zu fahren. Er hätte seit 2007 eine Lebensgefährtin, B.C.…
…wenn unvermeidbare Kosten einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er am Arbeits-(Tätigkeitsort-)ort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes an diesen Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien-)Wohnsitz, können diese nach der zur so genannten "doppelten…
…erholen etwas zu ändern. Der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers lag somit im Jahr 2007 nicht außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort (Hu), sondern im Bereich seines Beschäftigungsortes in X, sodass die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Fahrten nach T…
…2006 (!) existiert und nach herrschender Rechtsauffassung für alleinstehende Arbeitnehmer ein Zeitraum von lediglich rd. sechs Monaten als angemessene Frist für die Verlegung des Familienwohnsitzes in den Nahebereich des Beschäftigungsortes angesehen wird. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er…
…Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs…