…doch zusteht". Mit 19.11.2020 erfolgte die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht: "Bezughabende Normen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 Verordnung zu § 34 Abs. 8 betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBl. 1995/624) Verordnung zu §§ 26 Abs. 4 und 76 Abs…
…die Berufsausbildung als Teil der Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag abgegolten (vgl. Doralt, EStG17, § 34 Tz 62 ff). § 34 Abs. 8 EStG 1988 stellt eine lex specialis zu Abs. 7 leg. cit. dar, indem er normiert: Die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes gilt…
…der ersten Rate für die Übertragung des Hälfteanteils an der Liegenschaft EZ ***X*** der Katastralgemeinde ***Y*** ***B*** vom ehemaligen Ehemann der Bf an die Bf in Höhe von 10.096,94 € und von Aufwendungen für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes der Tochter der Bf …
…welche unter Abzug eines sich aufgrund der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit errechneten Selbstbehaltes gewährt wurden, mangels steuerlicher Auswirkung ungeprüft blieben. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner…
…seinen am tt.mm.jjj8 geborenen Sohn Aufwendungen für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung. Mit dem Einkommensteuerbescheid vom 31. März 2011 wurden die Sonderausgaben und die Werbungskosten erklärungsgemäß berücksichtigt. Die für die Berufsausbildung seiner Kinder geltend gemachten Aufwendungen wurden nicht als außergewöhnliche…
…11. August 1988 geborenen Sohn Aufwendungen für die Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung. Mit dem Einkommensteuerbescheid vom 31. März 2011 wurden die Sonderausgaben und die Werbungskosten erklärungsgemäß berücksichtigt. Die für die Berufsausbildung seiner Kinder geltend gemachten Aufwendungen wurden nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt…
…dass sich die Schulen jeweils innerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes befanden (§ 2 Abs 1 und 2 V BGBl 1995/624 i V m § 34 Abs 8 EStG 1988), weshalb in Bezug auf beide Kinder wegen einer Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes keine ag Belastung angesetzt wurde…
…für eine ganzjährige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes (in A – für die Töchter und in B – für den Sohn; gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988) geltend. Im Einkommensteuerbescheid 2009 des Beschwerdeführers datiert vom 22. Juni 2010 wurden als außergewöhnliche Belastung die auswärtige Berufsausbildung von einem Kind…
…auf Berücksichtigung des Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a EStG 1988 stellte. Gleichfalls nicht angegeben wurde vom Bf. in dieser Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020, dass hinsichtlich seiner beiden Kinder im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes angefallen…
…als nicht im Einzugsbereich des Wohnortes gelegen, wenn Schüler oder Lehrlinge, die innerhalb von 25 km keine adäquate Ausbildungsmöglichkeit haben, für Zwecke der Ausbildung außerhalb des Hauptwohnortes eine Zweitunterkunft am Ausbildungsort bewohnen (zB Unterbringung in einem Internat). § 3. Erfolgt die auswärtige Berufsausbildung im Rahmen eines…
…gv.at unter "Bundesgesetzblätter"). Diese Regelung ist im Übrigen nicht nur auf Studenten bzw. universitäre Einrichtungen beschränkt, sondern gilt in gleicher Weise auch für Schüler und Lehrlinge. Sowohl nach der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF…
…Kind über eine eigene Wohnung am Studienort, erfolgt die Berufsausbildung dennoch außerhalb des Wohnorts, wenn sich der Familienwohnsitz nicht am Ausbildungsort befindet (Jakom/Peyerl EStG, 2025 § 34 Rz 77). Unter dem Einzugsbereich (des Wohnorts) ist jener Bereich zu verstehen, in dem die tägliche Hin- und…
…Pauschale für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter in 8010 Graz, Österreich, als außergewöhnliche Belastungen. Mit Bescheid vom 13.8.2020 setzte das Finanzamt Österreich die Einkommensteuer 2019 fest. Dabei erkannte es die Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes zu einem großen Teil…
…Sohn für das gesamte Kalenderjahr 2014 außergewöhnliche Belastungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes geltend gemacht. Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…auswärtige Berufsausbildung des Sohnes außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes in Form des monatlichen Pauschbetrages gemäß § 34 Abs 8 EStG 1988 geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2011 vom 05.03.2013 und Einkommensteuerbescheid 2012 vom 06.03.2013 anerkannte das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung aufgrund der auswärtigen Berufsausbildung…
… 34 Abs. 8 EStG 1988 die Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung von (auch volljährigen) Kindern (iSd § 106 Abs. 1 und 2 leg. cit.) außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Die näheren Voraussetzungen zur Anwendung dieser Bestimmung…
…Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes nicht vorliegen weshalb der Pauschbetrag gemäß § 34 (8) EStG 1988 für diese Kinder nicht zusteht. § 38 Abs. 8 EStG 1988 verlangt neben einer auswärtigen Ausbildung als weitere Voraussetzung für die Berücksichtigung der Kosten als außergewöhnliche Belastung, dass im Einzugsbereich des Wohnortes…
…Innsbruck nicht besuchen können, weil diese hauptsächlich am Vormittag stattfänden. Deshalb habe sie sich in das Fernstudium an der International University of Applied Sciences eingeschrieben. Ein vom Heimatort betriebenes Fernstudium ist keine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988. Zudem ist nicht…
…wieder eingeschränkt, als er diesen Antrag wieder zurückgezogen hat. Dazu ist anzumerken, dass Schulgeld wie alle anderen Unterhaltsleistungen, außer die Aufwendungen für eine Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes nach § 34 Abs. 8 EStG 1988, wofür das Vorbringen des Beschwerdeführers keinen Hinweis bietet, gemäß § 34 Abs. 7…
…nicht vorliegen, die Kosten der Berufsausbildung würden keine außergewöhnliche Belastung bei der Tochter darstellen, da die Ausbildung kraft freien Willensentschlusses erfolgte. Ad Außergewöhnliche Belastung aufgrund auswärtiger Berufsausbildung gemäß S 34 Abs. 8 EStG 1988: Aufwendungen für eine Berufsausbildung des Kindes außerhalb des Wohnortes würden gemäß §…