…sei. Privatrechtlich (§ 1431 ABGB) seien Bereicherungsansprüche auf die Herausgabe eines ungerechtfertigt erlangten, rechtsgrundlosen Vorteils gerichtet und vom Schaden des Entreicherten unabhängig. Ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen sollten auf die Art und Weise rückgängig gemacht werden, dass sie dem Entreicherten einen schuldrechtlichen Anspruch, den Bereicherungsanspruch, gegen den Leistungsempfänger (Bereicherten…
…und ist eine Rückzahlung an den Einzahler durch die Abgabenbehörde nur mit Zustimmung des Abgabepflichtigen (bzw. über dessen Antrag) möglich. Verweigert der Abgabepflichtige eine solche Mitwirkung, ist der Einzahler auf zivilrechtliche Bereicherungsansprüche gegen den Abgabepflichtigen verwiesen (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO. Anm. 5 zu …
…des Werkvertrages nicht bestanden, sodass von einem einheitlichen Vertragswillen nicht ausgegangen werden kann. Allenfalls hätte die S-GmbH mangels Abschlusses des Werkvertrages Bereicherungsansprüche gegen die Grundstückserwerber erheben können. Voraussetzung für die Miteinbeziehung der Aufschließungskosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist jedoch ein einheitlicher Vertragswille, so wie dies…
…des Werkvertrages nicht bestanden, sodass von einem einheitlichen Vertragswillen nicht ausgegangen werden kann. Allenfalls hätte die S-GmbH mangels Abschlusses des Werkvertrages Bereicherungsansprüche gegen die Grundstückserwerber erheben können. Voraussetzung für die Miteinbeziehung der Aufschließungskosten in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist jedoch ein einheitlicher Vertragswille, so wie dies…
…ihrer Konkursmasse bzw. ihres Masseverwalters) zugestanden sein sollte, konnte die Baugesellschaft (bzw. ihre Konkursmasse bzw. ihr Masseverwalter) als Garantieauftraggeber analog § 1431 ABGB Bereicherungsansprüche (Leistungskondiktions-Ansprüche) gegen die Bf. als Begünstigte geltend machen (Koziol/Spitzer in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB5, § 1434 Rz 3; OGH 25.11…
…Es liege keine Anschaffung eines Wasserrechtes vor, sondern eine Zahlung, die auf Grund schadenersatzrechtlicher Bereicherungsansprüche zu leisten gewesen sei. Die Entschädigungszahlung stelle bei Herrn SK eine Ersatzleistung für die verloren gegangene Stromgewinnung dar. Im Gegenzug stelle die Zahlung über die Laufzeit einen kalkulatorischen Aufwand für…
…der Haftung gemäß § 25 Abs. 3 GSpG bzw. Schadenersätze der Spielbank oder Bereicherungsansprüche würden zu einer Verringerung der Spieleinnahmen führen. Die Verringerung der Spieleinnahmen träte zu jenem Zeitpunkt ein, in dem die Zahlungen an die Spieler oder deren Rechtsnachfolger tatsächlich geleistet würden. Bei den Beträgen…
…gemäß § 25 Abs. 3 GSpG bzw. Schadenersätze der Spielbank oder Bereicherungsansprüche zu einer Verringerung der Spieleinnahmen führen. Die Verringerung der Spieleinnahmen träte zu jenem Zeitpunkt ein, in dem die Zahlungen an die Spieler oder deren Rechtsnachfolger tatsächlich geleistet würden. Aus dem Vorbringen der Bf. zeigt…
…dem auf der erblasserischen Liegenschaft O.gasse 10 befindlichen Haus vereinbart gewesen seí, was letzlich nie zustande gekommen sei. Einem allfälligen Vorgehen gegen die erblasserischen Söhne stünden deren diesbezüglichen Bereicherungsansprüche entgegen, weshalb ein Vorgehen gegen die erblasserischen Söhne als nicht zweckmäßig bzw. erfolgversprechend erachtet werde…
…berücksichtigen, bzw. zurückzuzahlen. Es handle sich ja um zivilrechtlich gesehen „Bereicherungsansprüche“ gegen den Fiskus, die steuerpolitisch ja gar nicht erwünscht seien. Darüber hinaus sei sein Fall aber auch noch nach gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen, vor allem nach der Judikatur des EUGH zur europäischen Personenfreizügigkeit bzw…
…kann sich daher grundsätzlich gern. § 1042 ABGB bereicherungsrechtlich an den gesetzlichen Unterhaltspflichtigen (Eltern) "schadlos" halten. Die ***40*** Familienstiftung hätte daher selbst einen gesetzlichen Bereicherungsanspruch gegenüber der Mutter von Frau Mag. ***39***, wenn dies nicht durch die Beistatuten "verhindert" worden wäre. Umgekehrt können aber satzungsmäßige bzw…
…Verbesserungen) am Leasinggegenstand dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des LG vorgenommen werden. Derartige Veränderungen (Verbesserungen) gehen ebenso wie Ersatzteile kostenlos in das Eigentum des LG über, wobei der LN auf die Geltendmachung von VerwendungC_ oder Bereicherungsansprüchen verzichtet. 3.5. Durch teilweise oder gänzliche Nichtbenützbarkeit, Untergang…
Die BCCS war ein SPV (special purpose vehicle), der alleinige Gesellschaftszweck bestand darin, 25% und eine Aktie der HGAA zu erwerben und dann wieder möglichst gewinnbringend zu veräußern. Das hierfür notwendige Kapital sollte durch Ausgabe von Genussrechten ("Equity Participation Rights", EPR) aufgebracht werden. Die Beschwerdeführer…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Partnerschaft Schuppich Sporn und Winischhofer Rechtsanwälte, Falkestraße 6, 1010 Wien, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Levovnik, Villacher Ring 19, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 17. November 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung der ***1*** ***2*** ***3***-***4***, ***5***, ***6***, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, 1030 Wien, Boerhavegasse 6, vom 4. Dezember 2012 gegen die Bescheide des (damaligen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Dezember 2022 betreffend Aufhebung nach § 299 BAO (ESt 2019) und Einkommensteuerbescheid…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Pölzleithner Wirtschaftstreuhand KG StbGes, Dr. Scheiberstr. 20, 4870 Vöcklamarkt über die Beschwerde vom 24. April 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. April 2014 betreffend…