IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Djuric & Oberger Wth OG, Hietzinger Kai 67 Tür 4. Stock, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 6. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache der Adr, betreffend die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 22.09.2015 hinsichtlich Einkommensteuer 2013 und 2014 sowie Umsatzsteuer 2013 und 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß…
…auf die Bescheide gemäß "§ 303 vom 29.6.2015" Bezug genommen wird, weshalb - in rechtsschutzfreundlicher Auslegung des Vorbringens der Bf. - davon auszugehen ist, dass auch die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme der Verfahren weiterhin bekämpft werden soll. III. Rechtslage 1. Gemäß § 303 Abs. 1 lit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., Stutenmilchverwertung, X, vertreten durch Artner WP/Stb GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, Ludersdorf 201, 8200 Gleisdorf, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 2. März 2009, betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und…
…dass der Geschenkgegenstand bereits durch Begehung und Besichtigung sowie Aushändigung der Schlüssel vollständig an die Geschenknehmerin ausgehändigt und damit außerbücherlich bereits übergeben worden sei. Verwaltungsgerichtliches Verfahren Das Finanzamt legte die Beschwerde mit einem Vorlagebericht vom 24.2.2020 dem BFG unter Darstellung des bisherigen Verfahrensganges…
…eigenem Namen abschließe und ihr auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zufließen würden. Das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft komme ihrem Sohn zu. Für die Frage, wem die Berechtigung zur Geltendmachung der AfA zukomme, sei relevant, wer als wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft anzusehen sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 8. November 2021 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch den Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Alfred Fenzl, Am Steinbühel 27b, 4030 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich…
…Rz. 154/1). Angesichts der obigen Ausführungen ergibt sich für den beschwerdegegenständlichen Fall zum einen, dass der beschwerdeführenden Partei keine Berechtigung zur Geltendmachung einer Absetzung für Abnutzung in Bezug auf jene Wirtschaftsgüter zukommt, die sie von ihren Eltern gepachtet hat. Als Pächterin ist die beschwerdeführende…
… 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG: Gegenstand dieser TP sind amtliche Ausfertigungen, mit denen persönliche Berechtigungen erteilt werden. Voraussetzung für die Gebührenpflicht der amtlichen Ausfertigung nach TP 2 Abs. 1 Z 1 ist die Erteilung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung…
…sowie entsprechende Instrumentenflugberechtigungen für beide genannten Klassen (im Fachjargon "IR" - Instrument Rating - genannt) . 2. Für die Verlängerung dieser Berechtigungen ist die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen erforderlich. Ich habe am 31.7.2008 (SEP) sowie am 20.8.2008 (MEP) durch die Durchführung eines Überprüfungsfluges mit einem…
…Multi Engine Piston]) sowie die entsprechenden Instrumentenflugberechtigungen (im Fachjargon "IR" - Instrument Rating - genannt). 2. Für die Verlängerung dieser Berechtigung ist es erforderlich verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Ich habe am xxxx durch die Durchführung eines Überprüfungsfluges mit einem Prüfer (im Fachjargon "FE(A)"- Flight Examiner (Aeroplanes…
…erscheint ebenfalls nicht schlüssig, zumal die Beschwerdeführerin selbst angibt, Zweifel an der Rechtskonformität der Vereinbarung gehegt zu haben und auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes hinsichtlich die Berechtigung zum Vorsteuerabzug (VwGH vom 15.06.2005, 2002/13/0104) verweist. Aufgrund der Tatsache, dass von den in…
a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer…
…zweiten Absatz - Weitergabe an verbundene Unternehmen in Sinne des § 229 UGB oder § 15 AktG ohne gesonderte Zustimmung der Bestandgeberin - nicht die Berechtigung zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gegeben. Aus der gesamten Vertragsgestaltung leuchtet hervor, dass sich beide Vertragspartner für einen Zeitraum von zunächst 5 Jahren binden…
"…Ein Präsentationsrecht des Bestandnehmers enthält nur die Verpflichtung etwa des Vermieters gegenüber dem Mieter, unter gewissen Bedingungen mit einem vom Mieter vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen oder bestimmten anderen Inhaltes abzuschließen (vgl. das Urteil des OGH vom 28. Juni 2000, 6 Ob 258…
…Frist zur Offenlegung verzichtet hat. Mit dem hier rekursgegenständlichen Beschluss vom 6.9.2019 bewilligte das Bundesfinanzgericht durch Einzelrichter das Auskunftsverlangen. Der Begründung des Beschlusses ist zur Berechtigung der Abgabenbehörde, im gegenständlichen Fall über die oben angeführten Tatsachen der Geschäftsverbindung vom Kreditinstituten Auskunft zu verlangen…
…E 9, zu verweisen, wonach die gegenständliche Tarifpost jedenfalls nur dann anwendbar ist, wenn eine neue Berechtigung verliehen wird. Dies ist hier aber nicht der Fall, da ja SEP und IR aufgrund der Verlängerung nahtlos weitergelten. Eine Neuausstellung (="Erneuerung") ist in der ZLPV 2006…
…6 Abs. 2 GebG .... Bei meiner Begründung habe ich dezidiert erläutert‚ dass die aufgeführten Gebühren nicht zweimal erhoben werden können.Diese Eintragung (eingetragen am 22.10.2010) CPL Berechtigung zur Ausübung einesGewerbes gilt 5 Jahre und bedarf keiner Verlängerung in den folgenden 5 Jahren. Erst…
…Eingabe gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 GebG Begründung: Meine CPL Berechtigung wurde von x nach Österreich transferiert. Bei der "Erstausstellung/Erteilung "( Erlaubnis ein Gewerbe in der Luftfahrt betreiben zu dürfen) in Österreich habe ich diese Kosten erstmalig beglichen am 22.10.2010. Die CPL…
…Gebühren i.H. von 248,40 € für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer Klassenberechtigung gem. II. Abschnitt TP 4a ACGV, Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer IFR-Berechtigung ME gemäß II. Abschnitt, TP 4c ACGV und Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Berufspilotenscheines, eingebracht bei XY, zu Recht angefordert…