…Abs. 1 StudFG nicht von Bedeutung. Lediglich eine Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung würde nicht zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe führen, weil diesfalls iSd § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG kein Studienwechsel vorliegt. Dass eine solche Berücksichtigung von Vorstudienzeiten erfolgt sei…
…4 StudFG ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Ihre Tochter T. hat von Wintersemester 2015/2016 bis einschließlich Sommersemester 2018 und von Wintersemester 2019/2020 bis einschließlich Sommersemester 2020 das Studium Rechtswissenschaften an…
… 17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studium. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartezeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. B) Rechtsprechung: a) Studienwechsel: Jeder der in…
…Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Für die Beurteilung, ob die gesamten Vorstudienzeiten auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer…
…zuvor iSd § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studiums. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartzeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. Da sich zufolge § 54 Abs…
…Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Die Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 1 bis 30 ECTS-Punkte entspricht 1 Semester Anrechnung, im Ausmaß von 31 bis 60 ECTS…
…Beschwerdeführerin im neuen Studium so viele Semester zurückgelegt habe wie er in dem zu spät gewechselten Studium verbracht habe, also grundsätzlich erst nach vier Semestern im neuen Studium. Zu berücksichtigen sei aber die Anerkennung von Vorstudienzeiten. Werden solche teilweise angerechnet, werde die Wartezeit entsprechend verkürzt…
…Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Für die Beurteilung, ob die gesamten Vorstudienzeiten auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer…
…eine teilweise Einrechnung von Vorstudienzeiten, bleibe der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es werde jedoch die Wartezeit im Fall der Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Im vorliegenden Fall verkürze sich deshalb die Wartezeit - beginnend mit Sommersemester 2011 - von drei Semestern auf…
…Da im vorliegenden Fall eine teilweise Berücksichtigung von Vorstudienzeiten möglich ist, verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Laut den vorliegenden Unterlagen (die Vorstudienleistungen ihres Sohnes umfassen den Rahmen von 31-60 ECTS) ergeben sich 2 Semester…
… 17 Abs. 4 StudFG wäre die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Ein zum Nachweis allenfalls anrechenbarer Vorstudienzeiten erforderlicher "Anrechnungsbescheid" der Universität wurde nicht vorgelegt bzw. kann im Hinblick auf die verschiedenen Studienrichtungen "Geographie" und…
…Abs. 3 StudFG die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Vorstudienzeiten aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer des neuen Studiums zu berücksichtigen sind…
…Verlängerungsgründe oder die Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind, in Bezug auf die Wartezeit bis zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Gemäß §17 Abs. 4 StudFG ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester…
…Abs. 3 StudFG die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Vorstudienzeiten aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer des neuen Studiums zu berücksichtigen sind…
…Anforderungen gegeben ist. Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Da der Sohn der Bf. durch Anrechnung von Prüfungen aus dem 5 Semester lang betriebenen Vorstudiums ins 2. Semester des…
…17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studiums. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartezeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. B) Rechtsprechung: a) Studienwechsel: Jeder der in §…
… 17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studium. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartezeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. B) Rechtsprechung: a) "Schädlicher" Studienwechsel: Jeder der…
…Abs 3 StudFG die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Vorstudienzeiten aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer des neuen Studiums zu berücksichtigen sind…
…Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16.) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen.“ Gemäß Abschnitt 21.16 Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967 gilt es nicht „als Studienwechsel, wenn die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung…
…Abs. 1 StudFG nicht von Bedeutung. Lediglich eine Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung würde nicht zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe führen, weil diesfalls iSd § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG kein Studienwechsel vorliegt. Dass eine solche Berücksichtigung von Vorstudienzeiten erfolgt sei…