…oder Hemmung der Studienzeit zu berücksichtigen sind) heranzuziehen. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG ist allerdings die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang Vorstudienzeiten aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen…
…von Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung führen Wittmann/Papacek im Kommentar zum Familienlastenausgleich, § 2, aus: Werden nicht die gesamten Vorstudienzeiten eingerechnet, bleibt der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es wird jedoch in analoger Anwendung zur Vorgangsweise der Studienbeihilfenbehörde die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung…
…aus: Werden jedoch nicht die gesamten Vorstudienzeiten eingerechnet, bleibt der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es wird jedoch in analoger Anwendung zur Vorgangsweise der Studienbeihilfenbehörde die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich…
…Abs. 1 StudFG nicht von Bedeutung. Lediglich eine Einrechnung der gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung würde nicht zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe führen, weil diesfalls iSd § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG kein Studienwechsel vorliegt. Dass eine solche Berücksichtigung von Vorstudienzeiten erfolgt sei…
…aus: Werden jedoch nicht die gesamten Vorstudienzeiten eingerechnet, bleibt der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es wird jedoch in analoger Anwendung zur Vorgangsweise der Studienbeihilfenbehörde die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich…
…4 StudFG ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Ihre Tochter T. hat von Wintersemester 2015/2016 bis einschließlich Sommersemester 2018 und von Wintersemester 2019/2020 bis einschließlich Sommersemester 2020 das Studium Rechtswissenschaften an…
…Es wird jedoch die Wartezeit im Fall der Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Im vorliegenden Fall verkürzt sich deshalb die Wartezeit - beginnend mit Wintersemester 2009/10 - von 6 Semestern auf 5 Semester. Das Finanzamt führt eine Wartezeit von 4 Semestern an…
…aus: Werden jedoch nicht die gesamten Vorstudienzeiten eingerechnet, bleibt der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es wird jedoch in analoger Anwendung zur Vorgangsweise der Studienbeihilfenbehörde die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich…
…zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen . In analoger Anwendung zur Vorgehensweise der Studienbeihilfenbehörde ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen . Nach Einholung der…
…der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürze sich um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Die Tochter der Bw habe im Wintersemester 1996/97 S/P an der Universität W studiert. Anschließend habe sie das Studium …
… 17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studium. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartezeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. B) Rechtsprechung: a) Studienwechsel: Jeder der in…
…Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Für die Beurteilung, ob die gesamten Vorstudienzeiten auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer…
…zuvor iSd § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG verspätet gewechselten Studiums. Im Fall der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten ist die Wartzeit um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen; maßgebend ist die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte aus den Vorstudien. Da sich zufolge § 54 Abs…
…zur Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. In analoger Anwendung zur Vorgehensweise der Studienbeihilfenbehörde ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen. Am 28. 5…
…Vorgangsweise der Studienbeihilfenbehörde die Wartezeit im Fall der Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Werden Vorstudien in der Weise berücksichtigt, dass nicht Studienzeiten, sondern ausschließlich Prüfungen oder Lehrveranstaltungen anerkannt werden, können die anerkannten Vorstudienzeiten aus der Anzahl der auf diese Prüfungen entfallenden…
…unter die Z 2 zu subsumieren ist, bedeutet dies, dass Familienbeihilfe erst wieder nach einer Wartezeit von sechs Semestern (= Studiendauer des Vorstudiums Biologie) beansprucht werden kann. Eine Verkürzung der Wartezeit auf den Familienbeihilfenanspruch scheidet mangels Berücksichtigung von Vorstudienzeiten aus. Wien, am 11. März 2008
…Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Die Anerkennung von Vorstudienleistungen im Ausmaß von 1 bis 30 ECTS-Punkte entspricht 1 Semester Anrechnung, im Ausmaß von 31 bis 60 ECTS…
…Beschwerdeführerin im neuen Studium so viele Semester zurückgelegt habe wie er in dem zu spät gewechselten Studium verbracht habe, also grundsätzlich erst nach vier Semestern im neuen Studium. Zu berücksichtigen sei aber die Anerkennung von Vorstudienzeiten. Werden solche teilweise angerechnet, werde die Wartezeit entsprechend verkürzt…
…Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Im Falle einer teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit für die Wiedergewährung der Familienbeihilfe um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester. Für die Beurteilung, ob die gesamten Vorstudienzeiten auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen für die Anspruchsdauer…
…eine teilweise Einrechnung von Vorstudienzeiten, bleibe der zu spät erfolgte Studienwechsel beihilfenschädlich. Es werde jedoch die Wartezeit im Fall der Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um die Anzahl der Vorstudiensemester verkürzt. Im vorliegenden Fall verkürze sich deshalb die Wartezeit - beginnend mit Sommersemester 2011 - von drei Semestern auf…