…Abgasbelästigung der örtlichen Wohnbevölkerung zu berücksichtigen sind. Zitat VwGH, aaO (Hervorhebung durch BFG): ""Aus § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EStG 1988 ergibt sich, daß der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…der Schutz des einzelnen Spielers sichergestellt werden. Zum Beispiel sollte die Veröffentlichungspflicht der Spielbedingungen durch den Konzessionär gemäß § 14 GSpG - vergleichbar Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dem Bund die Wahrung öffentlicher Interessen und des Schutzes des Spielerpublikums ermöglichen (1067 BlgNR XVII. GP). Neben der Stärkung der ordnungspolitischen Aspekte…
…1a VStG) sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung…
…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei wird dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliche Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beigemessen (vgl. VwGH 24.4.2014, 2010/15/0159). Das öffentliche Anliegen…
…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei wird dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliche Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beigemessen (vgl. VwGH 24.4.2014, 2010/15/0159). Das öffentliche Anliegen…
…Flächenwidmungsplan als „Gfrei“ (Freihalteflächen im Grünland, § 10 Abs. 1 Z 18 NÖ Planzeichenverordnung LBGl 8000/2) ausgewiesen. Freihalteflächen sind „Flächen, die aufgrund öffentlicher Interessen (Hochwasserschutz, Umfahrungsstraßen, besonders landschaftsbildprägende Freiräume, u.dgl.) von jeglicher Bebauung freigehalten werden sollen“ (§ 19 Abs 2 Z 18 NÖ Raumordnungsgesetz 1976…
…zu endgültigen Forderungsverlusten des betreffenden Rechtsträgers führen, was zwingenden öffentlichen Interessen widerspricht (VwGH 28.09.2010, AW 2010/16/0054)." Dem verfahrensgegenständlichen Antrag musste daher unter Berücksichtigung der oben genannten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes auch wegen zwingender öffentlicher Interessen ein Erfolg versagt bleiben. Linz, am 4…
…den Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer treffen (vgl VwGH 25.11.1999, 99/15/0169, betreffend Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Straße). Dienen die Erschließungskosten der besonderen Nutzung des Grundstücks, gehören sie zum Gebäude (zB Anschlusskosten für Gas…
…ungeeignete Bemessungsgrundlage für die Abgabenbemessung angesehen. Die Miteinbeziehung der regionalwirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse durch Zu- und Abschläge und die Berücksichtigung öffentlicher Gelder führt nicht zur Verfassungswidrigkeit der Regelung. Ein Antrag auf Gesetzesprüfung wurde aus diesem Grund vom BFG nicht gestellt. E. Zulassung zur Revision: Gegen…
…1a VStG sind aber nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der…
…Daten, die ihrer Art nach besonders schutzwürdig sind, nur zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen vorsehen und müssen gleichzeitig angemessene Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen festlegen. Auch im Falle zulässiger Beschränkungen darf der Eingriff in das Grundrecht jeweils nur in der gelindesten, zum…
…1a VStG sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung…
…festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung ursprünglich für schwerste Verbrechen wie Terrorismusbekämpfung gedacht gewesen sei. In diesen Bereichen bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse am massiven, praktisch die gesamte erwachsene Bevölkerung betreffenden Eingriff in die Personenrechte und der Eingriff sei angesichts der Schwere der potentiellen Straftaten auch verhältnismäßig…
…der Schutz des einzelnen Spielers sichergestellt werden. Zum Beispiel sollte die Veröffentlichungspflicht der Spielbedingungen durch den Konzessionär gemäß § 14 GSpG - vergleichbar Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dem Bund die Wahrung öffentlicher Interessen und des Schutzes des Spielerpublikums ermöglichen (1067 BlgNR 17. GP). Neben der Stärkung der ordnungspolitischen Aspekte…
…liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung. Bei der Strafbemessung war gemäß § 19 VStG zu berücksichtigen, dass ein öffentliches Interesse an der ordnungsgemäßen…
…und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Nach § 45 Abs. 1 VStG (früher: § 21 Abs. 1a VStG) sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen…
…2011/17/0053) sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der…