…Aufgabe des Finanzamtes, die von ihm verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Eine derart konkretisierte Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes ist deshalb notwendig, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH 29.01…
…2017 sowie ein Haftungsbescheid zur Kapitalertragsteuer über die Jahre 2016 - 2018 erlassen. Festgestellt wird, dass weder in den Wiederaufnahmebescheiden noch im Betriebsprüfungsbericht explizit ein Wiederaufnahmegrund genannt wurde. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt vorgelegten Verwaltungsakten und aus dem Vorbringen der…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2015 vom 21. August 2017. Es sei kein Wiederaufnahmegrund angeführt worden. Nach der ständigen Rechtsprechung und Lehre sei die Benennung der Wiederaufnahmegründe im Wiederaufnahmebescheid anzuführen. Auch in der vorgenommenen Niederschrift und dem Prüfungsbericht, auf welche im Wiederaufnahmebescheid verwiesen werde…
…Der verfahrensgegenständliche Wiederaufnahmsantrag ist jedoch insofern mangelhaft, weil die Bezeichnung des Wiederaufnahmegrundes fehlt. Da der Antrag auf Wiederaufnahme mangelhaft war, wurde der Bf. vom Bundesfinanzgericht mittels Beschluss vom 23.08.2021 aufgefordert den Mangel, nämlich die Benennung des Wiederaufnahmegrundes, auf den sich der Antrag stützt…
…können, ob die Ermessensübung fehlerfrei erfolgt sei. Sowohl die Benennung des konkreten Wiederaufnahmegrundes als auch die Ableitung und Begründung der Ermessensübung seien im erstinstanzlichen Bescheid vorzunehmen. Es sei gesetzlich nicht vorgesehen, im Rechtsmittelverfahren ein "Nachschieben" von Wiederaufnahmegründen vorzunehmen oder den Prozess der Ermessensübung nachzuholen. Die…
…werde doch lediglich auf ein Beiblatt zum Bescheid verwiesen. Überdies seien die im Beiblatt angeführten Daten bezüglich des Datums des Kaufvertrages und des Bescheides offensichtlich falsch. Des Weiteren liege der Wiederaufnahmegrund der neu hervorgekommenen Tatsachen nicht vor, sei doch bereits im Kaufvertrag mit B unter…
…dadurch in seinen Rechten nicht belastet/verletzt. Wenn nämlich– wie unter Punkt 1 ausführlich dargelegt- der „Bescheid gemäß § 303 Bundesabgabenordnung (BAO)“ nach seiner ausdrücklichen Benennung und Gestaltung nicht auch den (neuen) Grunderwerbsteuerbescheid umfasste, stand dem angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. September 2014 keine bereits ergangene das…
…Zusammenschau mit dem jeweils neu erlassenen Einkommensteuerbescheid die zusätzlich angesetzten Einkünfte sowohl der Höhe nach als auch unter Benennung des weiteren Arbeitgebers ergeben, stelle daher nach Ansicht des Finanzamtes einen ausreichenden Wiederaufnahmegrund dar. Mit Schreiben vom 26.3.2019 beantragte der steuerliche Vertreter des Bf…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…
…oder nicht vollständig ermittelt hat, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält. Diesfalls kann das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt einen Wiederaufnahmegrund bilden, und zwar dann, wenn bisher unbekannt gebliebene…
…am 3.10.2012 bei der Bf. eingelangten Erkenntnissen vom jeweils 5.09.2012 entschied der Verwaltungsgerichtshof in zwei Grundsatzentscheidungen wie folgt: Soweit eine Personengesellschaft unter Benennung ihrer Gesellschafter dem Finanzamt gegenüber mit dem Begehren auf bescheidmäßige Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO auftritt (insbesondere…
…Behörde. Tatsache sei aber, dass sich § 162 BAO im aktuellen Rechtsbestand befinde. 11.1 Nichtvorliegen von neuen Tatsachen als Wiederaufnahmsgründe: So in der Beschwerde behauptet werde, dass es sich um einen Sachverhalt aus Juli 2018 handle, der am 31.12.2012 noch nicht bestanden habe…
… 93 EStG 1988 der Fall ist. Erschließt sich die konkrete Haftungsnorm bloß auf diese Weise, ist ein solcher Mangel im Rechtsmittelverfahren durch die exakte Benennung der Gesetzesstelle zu sanieren (vgl. zB VwGH 21.04.2016, 2013/15/0290). Spruch und Begründung eines Bescheides bilden eine…
…noch findet sich ein Verweis auf andere Dokumente, in denen Tatsachen oder Beweismittel benannt werden. Neben der mangelnden Benennung neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel lässt sich auch kein Hinweis dazu finden, auf welche Weise und in welcher zeitlichen Abfolge Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien…
…Dezember 2017 enthalten. Der dortige Verweis auf die Textziffer 2 bis 5 des Berichtes beschreibe als Wiederaufnahmegrund die im Zuge der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsache des Vorliegens von Vermittlungsleistungen und die Nichtübereinstimmung von Rechnungsaussteller mit dem Leistungserbringer. Als neu hervorgekommenes Beweismittel stütze sich die Behörde…
…worden. 4. In der Beschwerde vom 05.06.2025, welche ***G*** wiederum selbst und in eigenem Namen erhob, wurde die "systematische Inkonsistenz" in der Benennung des Einschreiters, entgegen den Darlegungen im Bescheid vom 02.05.2025, als relevanter "Identitätsfehler" insofern erachtet, als diese erst nach…
…da sich aus dem Sachverhalt ohnedies nur die lit.b - das Hervorkommen neuer Tatsachen - ergeben kann und dieser Wiederaufnahmegrund ausreichend begründet und nachvollziehbar dargelegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren ist der Verweis im jeweiligen Wiederaufnahmebescheid (USt 2013 und KöSt 2013) auf die über die Feststellungen der…
…Finanzamt hervorgekommen sind. Da außer den nunmehr vorliegenden, berichtigten Lohnzetteln dem Finanzamt keine anderen "neuen" Tatsachen und Beweismittel bekannt waren, war die Benennung dieser Lohnzettel als Wiederaufnahmegründe schlüssig und konsequent. 3. Rechtliche Beurteilung § 261 Abs 2 BAO lautet: "Wird einer Bescheidbeschwerde gegen einen gemäß § 299…
… 4 festgehalten, dass die näheren Regelungen in einem "freien Dienstvertrag" mit dem F getroffen werden. Der Bf. betont, dass trotz der Benennung "freier Dienstvertrag" nach seiner Ansicht ein solcher nicht vorliege, sondern er Arbeitnehmer sei, nicht umsatzsteuerpflichtig sei, eine Mitarbeitervorsorge mit Zugang zu einer Abfertigung…