…diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da…
…11. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße ist auszuführen: Wiederum gelten grundsätzlich die oben dargelegten Argumente, wobei jedoch statt der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Finanzstraftäters diejenigen des belangten Verbandes heranzuziehen sind. Bedenkt man die derzeit angespannte Geschäftslage aufgrund der Einschränkungen durch das Covid-19-Virus, war…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) verhängt wird. Die gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG von der A-KG zu tragenden Verfahrenskosten werden pauschal mit € 400,00 bestimmt. 2. Hingegen…
…hat. Hinsichtlich der Lohnzahlungszeiträume Jänner, Februar und August 2017 war hingegen spruchgemäß das anhängige Finanzstrafverfahren einzustellen. 17. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße: 17.1. Gemäß § 28a Abs. 2 Satz 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten…
…für von der Finanzstrafbehörde zu ahndenden Finanzvergehen von Verbänden die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5 10, 11 und 12 Abs. 2 VbVG sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen und gelten…
…somit der Verband gemäß § 3 A bs. 1 und 2 VbVG iVm § 28a FinStrG für das begangene Finanzvergehen verantwortlich, zumal die Tat zu seinen Gunsten begangen und dadurch Verbandspflichten verletzt worden seien und die Entscheidungsträgerin rechtswidrig und schuldhaft gehandelt habe. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße…
…wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z. 4 VbVG verwirklicht, welcher bei deren Neubemessung durch das Bundesfinanzgericht zu berücksichtigen war. Laut Firmenbuch halten der Bf1 und die Bf2 alle…
…diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Frage der Richtigkeit der Höhe der Strafbemessung und der Bemessung der Verbandsgeldbuße im Einzelfall (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die…
…VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die und die Höhe der Strafbemessung/Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art. 133…
…2009/16/0099). Hinsichtlich der Bemessung der Verbandsgeldbuße gelten grundsätzlich die oben dargelegten Ausführungen, wobei jedoch statt der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, diejenigen des belangten Verbandes heranzuziehen sind. Aufgrund der festgestellten aktenkundigen Unternehmensdaten geht das Gericht von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des belangten…
…diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des…
…die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch der Aspekt der günstigen Vermögenslage beim Finanzstraftäter außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen ist spruchgemäß lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen. 18. Die obigen Argumente sind auch für die Bemessung der Verbandsgeldbuße bei der ebenfalls sehr…
…Ergebnis gelten somit im gegenständlichen Fall für die Ausmessung der Verbandsgeldbuße dieselben Argumente wie für die Bemessung der Geldstrafe. Auch die Verbandsgeldbuße war daher entsprechend abzumildern, wobei zusätzlich wohl noch von Bedeutung ist , dass das allfällige zukünftige Schadenspotenzial infolge Einstellung der betrieblichen Betätigung weggefallen ist…
…Verantwortung zu ziehen ist. Der Strafrahmen für die Bemessung der Geldstrafe bzw. der Verbandsgeldbuße betrage € 149.809,11, wobei betreffend den Beschuldigten als mildernd seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, sein reumütiges Geständnis und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend eine Wiederholung der Tathandlungen über einen jeweils längeren…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab und hatte die Beurteilung des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im konkreten Einzelfall, die Verbandsverantwortlichkeit dafür sowie die Strafbemessung und Bemessung der Verbandsgeldbuße und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 6. Dezember…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall (Höhe der verkürzten Kraftfahrzeugsteuern, Vorliegen von Vorsatz) sowie die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum…
…10% der Höchststrafe 1 ) und die Verbandsgeldbuße i.H.v. EUR 60.000,00 (entspricht ca. 20% der Höchststrafe 2) aus general- und spezialpräventiven Erwägungen als tat-, schuld- und täterangemessen angesehen wird. Bei der Bemessung der Geldstrafen und der Verbandsgeldbuße wurde auf die persönliche und…
…für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist gemäß § 4 Abs. 1 VbVG über ihn eine Verbandsgeldbuße zu…
…die Verbandsgeldbuße und auch der Kostenausspruch aufzuheben und das gegen den belangten Verband Fa. X-GmbH anhängige Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei Bemessung der…
…11. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße ist auszuführen: Wiederum gelten grundsätzlich die oben dargelegten Argumente, wobei jedoch statt der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Finanzstraftäters diejenigen des belangten Verbandes heranzuziehen sind. Bedenkt man die derzeit angespannte Geschäftslage aufgrund der Einschränkungen durch das Covid-19-Virus, war…