…belangten Verband ist sohin nicht auf der Ebene eines Strafausschließungsgrundes, sondern im Bereich der Strafbemessung zu berücksichtigen (siehe unten). Solches wurde vom Gesetzgeber auch nicht übersehen, sondern sogar ausdrücklich in § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG vorgesehen, als die Verbandsgeldbuße insbesondere geringer zu bemessen ist…
…Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der…
…Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesonders in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der…
…diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da…
…11. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße ist auszuführen: Wiederum gelten grundsätzlich die oben dargelegten Argumente, wobei jedoch statt der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Finanzstraftäters diejenigen des belangten Verbandes heranzuziehen sind. Bedenkt man die derzeit angespannte Geschäftslage aufgrund der Einschränkungen durch das Covid-19-Virus, war…
…gilt auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei die Aspekte der finanziellen Anspannung beim Beschuldigten außer Ansatz zu lassen waren. Bei der Ausmessung der Verbandsgeldbuße war zusätzlich zu prüfen, ob und welche Vorkehrungen zur Vermeidung zukünftiger Säumigkeiten bei der Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben getroffen worden wäre…
…21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Verbandsgeldbuße in Höhe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) verhängt wird. Die gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG von der A-KG zu tragenden Verfahrenskosten werden pauschal mit € 400,00 bestimmt. 2. Hingegen…
…hat. Hinsichtlich der Lohnzahlungszeiträume Jänner, Februar und August 2017 war hingegen spruchgemäß das anhängige Finanzstrafverfahren einzustellen. 17. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße: 17.1. Gemäß § 28a Abs. 2 Satz 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten…
…für von der Finanzstrafbehörde zu ahndenden Finanzvergehen von Verbänden die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 5 10, 11 und 12 Abs. 2 VbVG sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen und gelten…
…wobei der Umstand einer schlechten Finanzlage des zu Bestrafenden (wie hier bei K) außer Ansatz zu lassen ist: So gesehen hätte die Ersatzfreiheitsstrafe auch bei weitem höher ausfallen können. Zur Bemessung der Verbandsgeldbußen: Gemäß§ 28a Abs.2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für die…
…besitzt, und einer gleichzeitigen Verhängung einer damit im Zusammenhang stehenden Geldbuße über den belangten Verband nicht auf der Ebene eines Strafausschließungsgrundes, sondern im Bereich der Strafbemessung zu berücksichtigen (siehe unten), indem gemäß § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG die Verbandsgeldbuße insbesondere geringer zu bemessen ist…
…somit der Verband gemäß § 3 A bs. 1 und 2 VbVG iVm § 28a FinStrG für das begangene Finanzvergehen verantwortlich, zumal die Tat zu seinen Gunsten begangen und dadurch Verbandspflichten verletzt worden seien und die Entscheidungsträgerin rechtswidrig und schuldhaft gehandelt habe. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße…
…Geldbuße von € 10.000,00 verurteilten belangten Verband gelten. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen, wobei die in § 5 VbVG geregelten Milderungs- und Erschwerungsgründe sinngemäß anzuwenden sind. …
…bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen (§ 4 Abs. 1 VbVG). Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung…
…Geldstrafe zu bemessen. Ausgehend von einer Vermögenslosigkeit des belangten Verbandes nach Beendigung des Konkursverfahrens mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 16. Februar 2011, welche im erstinstanzlichen Erkenntnis nicht festgestellt wurde und daher unberücksichtigt blieb, sah der erkennende Berufungssenat bei der Neubemessung der Verbandsgeldbuße als…
…VbVG). Weiters ist bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße durch den Spruchsenat der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG dahingehend unberücksichtigt geblieben, dass die Tat bereits gewichtige rechtliche Nachteile für den Verband und seine Eigentümer nach sich gezogen hat. Laut Firmenbuch ist der Bw.…
…unter der im § 23 Abs. 4 FinStrG normierten Mindeststrafe von im gegenständlichen Fall € 4.850,71 liegt, ohne Feststellungen zur Bemessung der Verbandsgeldbuße zu treffen. Gemäß § 5 Abs. 3 Z. 3 VbVG ist zugunsten des Verbandes als mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der…
…die Bemessung der Verbandsgeldbuße enthält das angefochtene Erkenntnis lediglich Ausführungen zu den Milderungsgründen dahingehend, dass die KEG noch nie finanzstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden sei und auch die Schadensgutmachung zu ihren Gunsten zu berücksichtigen wäre. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der…
…wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z. 4 VbVG verwirklicht, welcher bei deren Neubemessung durch das Bundesfinanzgericht zu berücksichtigen war. Laut Firmenbuch halten der Bf1 und die Bf2 alle…
…diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Frage der Richtigkeit der Höhe der Strafbemessung und der Bemessung der Verbandsgeldbuße im Einzelfall (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die…