IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Dr. Karin Erika Rest, Rotenturmstraße 12, Tür 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Grund der oben unter Punkt II.3 zitierten Rechtsprechung des VwGH und des BFG ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Verlängerung des Beihilfenbezuges bei Vorliegen eines "langen Studiums" bis zum 25. LJ des Kindes möglich ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Dezember 2019, eingelangt am 11. Dezember 2019, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. November 2019 zu VNR ***1***, mit dem ein Antrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A***** in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamt Graz-Umgebung vom 12.12.2013, betreffend Gewährung der Familienbeihilfe ab Dezember 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 7. April 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
…geltende gesetzliche Bestimmungen gesondert zu informieren, bestand nicht. Auch hätte die belangte Behörde die Bf. über das Erfordernis, dass für einen Beihilfenbezug im Rahmen eines Studiums ein Studienerfolg vorzuliegen hat beziehungsweise, dass Prüfungen abzulegen sind, informiert, wenn die Bf. eine entsprechende Frage an das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Familienbeihilfe 04.2021-10.2022 SVNR.: ***Nr.*** zu…
unterer Rahmensatz, da Freiheit von Doppelbildern | 11.01.03 | 10 | 5 | Schultergürtel - Funktionseinschränkung geringen Grades links bei Zustand nach Schlüsselbeinteilentfernung 2017 | 02.06.01 | 10 | 6 | Leichte Hypertonie | 05.01.01 | 10 Gesamtgrad der Behinderung…
Der Versuch, die Handelsschule in HS-Ort zu besuchen, scheiterte. Auch zwei Lehren bei den Firmen AG1 und AG2 wurden 1984 und 1985 begonnen und wieder abgebrochen (Beilage 1, 1 Rs). Der Bf. wurde schließlich im Heim in ORT untergebracht und absolvierte dort eine Lehre…
Da nach den Feststellungen im Sachverhalt der Unterhalt des Kindes zur Gänze aus Mitteln der Kinder und Jugendhilfe - der öffentlichen Hand - getragen wird, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe (vgl. BFG vom 10.08.2020, RV/7102675/2020). Selbst wenn dem Vorbringen Spendenfinanzierung entscheidungswesentliche Bedeutung beizumessen…
"das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum…
Änderung der Positionsnummer gemäß aktuellem fachärztlichen Befund, Intelligenzminderung fachärztlich nicht mehr angeführt GdB liegt vor seit: 09/2014 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: Gemäß SV-GA FÄ ***1*** seit 09/2014 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies…
…oder fortgesetzt wird. Gemäß § 6 Abs 2 lit a FLAG iVm § 2 Abs. 1 lit. b FLAG ist für Studierende an Universitäten die Aufnahme als ordentlicher Hörer Anspruchsvoraussetzung für einen Beihilfenbezug. Als Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG bzw § 6 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B C, zuvor Adresse_Österreich, nunmehr Adresse_Österreich_neu, vom 9.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf, 1030 Wien…
…25 FLAG 1967), Gutgläubigkeit des Empfangs der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags oder die Verwendung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Gleiches gilt für den gutgläubigen Verbrauch der Beträge (vgl. die bei Wanke…
…zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe dar. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat (vgl. etwa VwGH 19.12.2013, 2012/16/0047)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., E. gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 21.02.2014, XY betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab November 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11.03.2010, betreffend Familienbeihilfe und Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung, zu Recht erkannt: Der Berufung (jetzt: Beschwerde) wird…
…Studienwechsel betriebenen Studium angerechnet werden, verkürzt eine Anrechnung bis 30 ECTS die Wartezeit auf die Familienbeihilfe um ein Semester und ab 30,01 ECTS um 2 Semester. Nach den gesetzlichen Bestimmungen stand der Beihilfenbezug für den Rückforderungszeitraum jedenfalls nicht zu. Wer Familienbeihilfe objektiv zu Unrecht…
…Familienbeihilfe ergibt. Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe, sind demnach für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Entscheidend ist lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat (vgl. etwa VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162 ). Nach der…