…Fall einer 100%igen Behinderung ist es aus Sicht des VwGH nicht ausgeschlossen, dass der Behinderte imstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (VwGH 13.12.2012, 2009/16/0325). Im vorliegenden Fall konnte das Bundesfinanzgericht keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauerhafte Erwerbsunfähigkeit…
…es bestand keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr. Das ergibt sich einerseits aus den VGA und aus dem Gutachten Dris *** 7/2008: Generell sieht dieser ganze Bescheid so aus als wäre nur mein Grad der Behinderung relevant, was auch aus dem Schreiben über die Erstellung…
…dem Grad der Behinderung erfolgt sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) idgF haben volljährige Vollwaisen und ihnen gleichgestellte Personen (§ 6 Abs. 5 FLAG 1967) Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres…
…einer körperlichen oder geistigen Behinderung selbst den Unterhalt zu verschaffen, für einen (zeitlich unbegrenzten) Familienbeihilfenanspruch vorliegt. Das Bundesfinanzgericht sieht es als erwiesen an, dass die Bf. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und dies bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten ist.…
…der Behinderung mit 30% und der Beginn der Behinderung mit Juni 2014 anzusetzen ist. Weiters wurde festgestellt, dass der Bf. voraussichtlich nicht dauernd erwerbsunfähig ist. Damit eine Person die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr…
…da Behinderung nicht vor Vollendung des 21. Lebensjahres und auch nicht während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Antragszeitraum und Lebenslauf In einem undatierten Schreiben an das Finanzamt änderte der Bf "den Antrag auf "Erhöhte Familienbeihilfe" auf den Stichtag 2013/10 rückwirkend auf fünf Jahre." Zu…
…das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie Dr. K. zur Frage des Eintritts der psychischen Erkrankung anzuerkennen, wo die Behinderung schon vor dem 21. Lebensjahr festgestellt wurde. E. Begehren Da Frau Bf. im Sinne des § 8 Abs 6 Familienlastenausgleichsgesetz erheblich behindert und voraussichtlich dauernd selbsterhaltungsunfähig ist…
…gem. § 8 Abs. 6 FLAG gebunden sei, festgestellt worden sei, dass der Sohn nicht durch eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen körperliche oder geistige Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sei sich den Lebensunterhalt zu verschaffen, stehe gem. § 2 Abs. 1 lit.c i.V.m…
…dass bei dem Kind eine dauernden Unfähigkeit des Kindes, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vor dem 21. Lebensjahr oder während einer Berufsausbildung aber spätestens vor dem 25. Lebensjahr nicht eingetreten ist, oder eine erhebliche Behinderung (§ 8 Abs. 5) vor dem 25. Lebensjahr während einer…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens zu erfolgen. Bei der Beantwortung der Frage, ob der Bf. bereits vor dem 21. Lebensjahr dauernd außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist die Behörde bzw. das Bundesfinanzgericht an die der Bescheinigung des…
…Begründung wurde im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: 1. Vorliegen einer 50-prozentigen Behinderung vor Vollendung des 21. Lebensjahres Laut dem Sachverständigengutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen sei ein Behindertengrad von 50% rückwirkend ab Juli 2017 bescheinigt worden. Dieser Zeitpunkt ergebe sich aus einem klinisch-psychologischen…
…aus dem Titel der Behinderung der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht, der Grad der Behinderung ohne jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor Vollendung des 21. Lebensjahres (oder - im Beschwerdefall nicht relevant - während einer Berufsausbildung vor Vollendung des 25. Lebensjahres…
…Lebensjahr am ***Dat.2***. In den vorliegenden Sachverständigengutachten wurde bei ihr eine vor Vollendung des 21. Lebensjahres bzw. 25. Lebensjahres zur voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit führende Behinderung nicht bescheinigt. Der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit wurde im Drittgutachten in Übereinstimmung mit dem Vorgutachten mit "06/2016" angenommen…
…das Ausmaß der Beeinträchtigung vor dem 06/1993 (21. Lebensjahr) dokumentieren. Es ist daher schlüssig nachvollziehbar, dass eine weiter zurückreichende Bestätigung einer voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit auf Grund fehlender Befunde nicht möglich war, da ein Arzt die Beeinträchtigung durch eine Erkrankung bzw. Behinderung naturgemäß nur zum…
…eine vor dem vollendeten 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit schließen lassen, vorzulegen. Dies mit einer Fristgewährung bis 7. September 2024. Nach der Beibringung weiterer Beweismittel durch den Bf. stellte die medizinische Sachverständige des Sozialministeriumservice im Aktengutachten vom 4. Dezember 2024 einen Gesamtgrad der Behinderung…
…keine vor dem 21. (25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Besteht eine derartige Unterhaltsunfähigkeit, steht sowohl Grund- als auch Erhöhungsbetrag zu (Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG, 2. Aufl. 2020, § 8, II. Erhebliche Behinderung…
…dauernde Unfähigkeit sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen, nicht auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetreten körperlichen oder geistigen Behinderung erfolgt sei. Gegen diesen Bescheid in seiner hinsichtlich des Antragdatums berichtigten Fassung erhob die Bf. Beschwerde und brachte vor, in den Sachverständigengutachten stehe klar…
…bereits vor dem 21. Lebensjahr vor, was sich auch bereits aus den mit der Beschwerdeschrift vorgelegten Urkunden ergibt. Die Tatsache, dass mein Mandant zunächst einer Berufstätigkeit nachgehen konnte beruhte einzig und allein darauf, dass bei der Beschäftigung bei einem öffentlichen Rechtsträger auf seine Behinderung Rücksicht…
…auf Familienbeihilfe einer volljährigen Person maßgeblichen gesetzlichen Regelungen fordern, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit (EU) zufolge der Behinderung bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres (was beschwerdegegenständlich relevant ist, da keine spätere Berufsausbildung nachgewiesen wurde) oder bei späterer Berufsausbildung vor dem 25. Lebensjahr gem. FLAG idgF (bzw…
…ab wann die festgestellt Behinderung aufgetreten ist erstellt am 2007-08-07 von O PFacharzt für Neurologie und Psychiatrie zugestimmt am 2007-08-14 Leitender Arzt: J K Frau B+ kann jetzt nicht für ihren Unterhalt sorgen!!!Ob sie vor dem21.Lebensjahr für ihren Unterhalt…