…einzige Zweck des Vorlageantrages ist die Behelligung des Bundesfinanzgerichtes, da ein weiterer Sinn dieses Anbringens nicht erkennbar ist. Zudem wurde dieses Anbringen trotz Vorhaltes mit Beschluss vom 18.02.2026 in keiner Weise erläutert, sodass von der bewussten Behelligung des Gerichtes als einzigen Grund für…
…BFG 28.7.2016, RM/5100009/2016; BFG 19.07.2018, RM/5100003/2018) behelligt hat und er die weitere Behelligung des Bundesfinanzgerichtes bereits angekündigt hat (vgl. E-Mail vom 26.12.2022). Die Festsetzung der Mutwillensstrafe der Höhe nach ist angemessen, da das Verhalten…
…die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (vgl. VwGH 28.6.2006, 2002/13/0133). Darüber hinaus verlangt das…
…in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (VwGH 28.6.2006, 2002/13/0133). Mit Eingabe vom 28. März 2023 beantragten Sie die Wiederaufnahme der…
…Außerdem wird der Einschreiter darauf aufmerksam gemacht, dass vom Bundesfinanzgericht Mutwillensstrafen verhängt werden können, womit er rechtsmissbräuchlichen Behelligungen entgegentreten kann (vgl. VwGH Ra 2021/10/0088). Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…Behörde vor Behelligung schützen (VwGH 16.2.2012, 2011/01/0271). Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde…
…desen Tätigkeit in Anspruch genommen. Daher kann ein derartiger Vorgang, wenn er im Bewusstsein durchgeführt wurde, das Gericht zweck- und nutzlos zu behelligen, für die Verhängung einer Mutwillensstrafe ausreichender Anlass sein, ohne dass dadurch eine weitere Tätigkeit des Gerichtes bewirkt werden muss (VwGH 4. 3…
…Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (zB VwGH 27.5.1999, 97/02/0345; 28.6.2006, 2002/13…
…Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt (VwGH 28. Juni 2006, 2002/13/0133). Der Mutwille ist offenbar, wenn der…
…Verschleppung der Angelegenheit unrichtige Angaben machen, kann die Abgabenbehörde eine Mutwillensstrafe bis 700,00 € verhängen (§ 112a BAO). Zweck einer Mutwillensstrafe ist, die Behörde vor Behelligung zu schützen. Die Bestimmung des § 112a BAO soll den Abgabepflichtigen nicht davon abhalten, seine Rechte mit allen in der…
…Musterstraße 007, 9999 Musterstadt (geb. am 11.11.1111) melden, grenzt zumindest an Behelligung und es erscheint fraglich, ob ein berechtigtes Rechtsschutzinteresse besteht. Der Bw ist Jurist und es muss ihm daher bewusst sein, dass er mit diesem Verhalten gröblich gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat…
…und der Art der Fragen ging das Finanzamt davon aus, dass dies aus Freude an der Behelligung der Behörde geschehen sei. Auf die weiteren und insgesamt umfangreichen Ausführungen (unter anderem auch zum Auskunftspflichtgesetz) wird verwiesen. Zur Höhe der Mutwillensstrafe verwies das Finanzamt auf die gem. …
…Mutwillensstrafe handelt es sich nicht um die Ahndung eines Deliktes, sondern um ein Mittel zur Sicherung einer befriedigenden, würdigen und rationellen Handhabung des Verfahrens. Die Verhängung einer Mutwillensstrafe soll die Behörde vor Behelligung, die Partei aber vor Verschleppung der Sache schützen (VwGH 16. 2. 2012…
…dass diese auch präventive Wirkung entfalten soll. Unter Berücksichtigung der unbestritten jahrelangen Behelligung der Abgabenbehörde mit aussichtslosen Zahlungserleichterungsansuchen sowie der Tatsache, dass auch der Hinweis auf die Möglichkeit der Festsetzung einer Mutwillensstrafe durch den Unabhängigen Finanzsenat die Beschwerdeführerin nicht von der weiteren mutwilligen Inanspruchnahme der…
…vor Behelligung schützen (z.B. VwGH 15.12.1995, 95/21/0046). Mutwillig nimmt die Behörde in Anspruch, wer sich in dem Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der…
…Ra 2021/10/0088 mwN). Außerdem wird der Beschwerdeführer darauf aufmerksam gemacht, dass vom Bundesfinanzgericht Mutwillensstrafen verhängt werden können, womit es rechtsmissbräuchlichen Behelligungen entgegentreten kann. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…kein gesetzlicher Raum besteht. Außerdem wird der Einschreiter darauf aufmerksam gemacht, dass vom Bundesfinanzgericht Mutwillensstrafen verhängt werden können, womit er rechtsmissbräuchlichen Behelligungen entgegentreten kann (vgl. VwGH Ra 2021/10/0088). Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen Beschlüsse über Ablehnungsanträge, die verfahrensleitende Beschlüsse sind, ist eine abgesonderte…
…genommen werden. Gegenüber dem Antragsteller ist nämlich klargestellt, dass für Eingaben wie die vorliegende kein gesetzlicher Raum besteht. Außerdem wird der Antragsteller darauf aufmerksam gemacht, dass vom Bundesfinanzgericht Mutwillensstrafen verhängt werden können, womit das Gericht rechtsmissbräuchlichen Behelligungen entgegentreten kann. Gemäß § 112a iVm § 269 Abs. 1…