…nicht nachgekommen. Die pauschale Behauptung sämtliche Gläubiger gleich behandelt zu haben (bzw. ab Erkennen der Zahlungsunfähigkeit keine Überweisungen mehr getätigt zu haben), reicht nicht aus, um den organschaftlichen Vertreter zu exkulpieren, vielmehr hat dieser aufgrund der qualifizierten Behauptungs- und Nachweispflicht den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu…
…sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufzustellen. Die bloße Behauptung, es stünden "ausreichende Kontroll- und Aufsichtseinrichtungen zur Verfügung", stellt ein derartiges substantiiertes Vorbringen nicht dar und löst keine (weitere) Ermittlungspflicht der Behörde aus (vgl. beispielsweise zur besonderen Behauptungs- und Nachweispflicht im Haftungsverfahren gemäß § 9 BAO VwGH…
…Verwaltungsgerichtshofes hätte der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG 12. Auflage…
…Grunde und der Höhe nach nachgewiesen, weswegen diese Aufwendungen zuerkannt werden konnten. C.) Sonstige außergewöhnliche Belastungen Bei außergewöhnlichen Belastungen ist zur Behauptungs- und Nachweispflicht das Folgende festzuhalten: Nach der Rechtsprechung des VwGH hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und…
…für die Begünstigung sprechen. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden können. Es besteht diesbezüglich also eine Behauptungs- und Nachweispflicht des Begünstigungswerbers. (Vgl VwGH…
…präsente Mittel vorhanden gewesen seien, um sämtliche Gläubiger zu bedienen, reicht nicht aus um den organschaftlichen Vertreter zu exkulpieren, vielmehr hat dieser aufgrund der qualifizierten Behauptungs- und Nachweispflicht den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen (vgl. VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Zu dem Vorwurf…
…€ an Zahlungsstatt überlassen wurde. Grundsätzlich bestand für den Ehegatten und den Sohn der Verstorbenen eine rechtliche und sittliche Verpflichtung zur Tragung der (im Nachlass nicht gedeckten) Kosten des Begräbnisses der Ehegattin bzw. Mutter. Vor dem Hintergrund der oben dargelegten Behauptungs- und Nachweispflicht des Bf…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG16, …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG12, …
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG12, …
…die durchgeführte Operation unbestritten gegeben sind). Es wäre an der Bf. gelegen gewesen, einen entsprechenden Nachweis (eine geeignete ärztliche Bestätigung) über das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe im gegenständlichen Fall vorzulegen (Behauptungs- und Nachweispflicht bei abgabenrechtlichen Begünstigungen, siehe oben); dies hat sie nicht getan (anzumerken ist…
…das Bundesfinanzgericht nicht abgewichen ist, ist klargestellt, dass derartige Mehrkosten nur dann und insoweit eine außergewöhnliche Belastung darstellen, als hierfür triftige medizinische Gründe vorliegen, für die der Steuerpflichtige konkret behauptungs- und nachweispflichtig ist. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung war daher nicht zu lösen. Wien, am 21…
…2.2022, Ra 2020/13/0062). Auf die Behauptungs- und Nachweispflicht der Beschwerdeführerin wird auch in diesem Zusammenhang verwiesen. Nach Berücksichtigung der gesamten Umstände gelangte der Senat zur Überzeugung, dass folgende Aufwendungen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34…
…für die Begünstigung sprechen. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden können. Es besteht diesbezüglich also eine Behauptungs- und Nachweispflicht des Begünstigungswerbers. (Vgl VwGH…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels“ das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG12, …
…für die Begünstigung sprechen. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden können. Es besteht diesbezüglich also eine Behauptungs- und Nachweispflicht des Begünstigungswerbers. (Vgl VwGH…
…Kosten für den Selbstbehalt bejahen ließen. Es wäre am Bf. gelegen gewesen, einen entsprechenden Nachweis (eine geeignete ärztliche Bestätigung) über das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe im gegenständlichen Fall vorzulegen (Behauptungs- und Nachweispflicht bei abgabenrechtlichen Begünstigungen, siehe oben); dies hat er nicht getan. Es ist daher…
…weshalb die Behauptung und der Beweis des Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichtigen obliegt (vgl. UFS 11.12.2006, RV/0317-G/06; BFG 29.05.2015, RV/7101625/2015; BFG 8.11.2019, RV/7101576/2017)." Dieser bei abgabenrechtlichen Begünstigungen bestehenden ausdrücklichen Nachweispflicht ist der Bf…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und "unter Ausschluss jeden Zweifels" das Vorliegen der Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt werden kann, wobei die Gründe im Einzelnen anzuführen sind (Behauptungs- und Nachweispflicht: Jakom/Peyerl, EStG16, …
…in der Beschwerdevorentscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass mit der pauschalen Behauptung der Gläubigergleichbehandlung der Behauptungs- und Nachweispflicht des zur Haftung herangezogenen Geschäftsführers nicht entsprochen wird. Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Bf. konnte die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.5.1989…