…grundsätzlich auf die Befriedigung eines privaten Bedarfs und hängt von der persönlichen Entscheidung der Arbeitnehmer ab, in die der Arbeitgeber nicht eingreift. Daraus folgt, dass die Dienstleistungen, die in der unentgeltlichen Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bestehen, unter normalen Umständen den privaten Bedarf der Arbeitnehmer…
…Arbeitnehmern zielt daher grundsätzlich auf die Befriedigung eines privaten Bedarfs und hängt von der persönlichen Entscheidung der Arbeitnehmer ab, in die der Arbeitgeber nicht eingreift. Daraus folgt, dass die unentgeltliche Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer unter normalen Umständen den privaten Bedarf der Arbeitnehmer befriedigt. Nur…
…dafür, dass die Beförderung Zwecken diene, die nicht unternehmensfremd seien. Eine Leistung iSd § 3a Abs. 1a Z 2 UStG 1994 liege nur dann vor, wenn Leistungen des Arbeitgebers zwar aus betrieblichem Anlass erfolgen, die Leistung jedoch den privaten Bedarf der Arbeitnehmer befriedige. Anders sei es…
…Arbeitsstatte den Standort seiner Wohnung zu wählen. Die Zurverfügungstellung einer Unterkunft dient daher unter normalen Umständen dem privaten Bedarf des Arbeitnehmers. Lediglich unter besonderen Umständen ist die Überlassung einer Unterkunft als im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegend anzusehen. Das Vorliegen solcher Umstände hat der Verwaltungsgerichtshof…
…Generalsekretär, und Herr E.F., Kassier). "Hinsichtlich der Imame bei den Vereinen ergeht nicht (immer) eine Bedarfsmeldung, sondern gibt der Verein bereits eine Person bekannt. Die Kultusgemeinde prüft dann quasi nur die Qualifikation der Person. In diesem Sinn ist auch die Bezeichnung "Ernennung" des Imams…
…in Salzburg verschiedene Patronen gekauft wurden. Aus diesen Gründen waren auch diese Kosten von vornherein auszuscheiden. Frau AW arbeitet im Bundesdienst und ist Lehrerin an einem Privat-gymnasium - das ein nicht unbeträchtliches Schulgeld einhebt - und wird vom Bund gezahlt. Wenn auch im Bundesdienst nicht unbegrenzte…
…2006/112/EG, werden Dienstleistungen gegen Entgelt folgende Umsätze gleichgestellt: a) die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer bzw…
…Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch dann abzugsfähig, wenn keine ausschließlich oder nahezu ausschließlich berufliche Verwendung erfolgt; bei gemischt genutzter beruflicher und privater Nutzung sind diese in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten (Internet, Telefon ……
…installiert. So spiegelten leider auch die Zeitdatenaufzeichnungen der Firma (soweit überhaupt noch vorhanden) die tatsächlichen Verhältnisse des zeitlichen Aufwandes nicht vollständig wider. Der Arbeitsraum sei berufstypisch eingerichtet und eine private Nutzung faktisch ausgeschlossen gewesen. Der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit habe sich in diesem Arbeitsraum befunden…
…de um Künstlerfarbstifte, auch hier greift wieder die o.a. Defintion für Arbeitsmittel ("Aufwendungen, die ihrer Natur nach in der Regel der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung zu behandeln. Entscheidend ist nicht die konkrete tatsächliche, sondern die typischerweise zu…
…Aus den Akten ist nicht zu entnehmen, dass diese Wohnung nicht objektiv zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Bf geeignet war. Das BFG erachtet daher die Auflösung des Wohnsitzes in Ungarn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten als zumutbar, weshalb die mit der Beibehaltung dieses Wohnsitzes…
…Veranlassung erweist (vgl. Jakom, EStG, § 16, Rz. 2). Wirtschaftsgüter, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind bei gemischter beruflicher und privater Nutzung in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil, erforderlichenfalls im Schätzungswege aufzuspalten (vgl. Jakom, EStG, § 4 Rz. 275). Anderes gilt nur…
…lebensnotwendigen Bedürfnisse nur dadurch befriedigen, dass ihr neben den in Relation bescheidenen Leistungen des Sozialstaates private Mittel vom Bf aus dessen Einkommen und Ersparnissen zur Verfügung gestellt würden. Jeder andere Betroffene, der nicht eine derartige Hilfestellung von elterlicher Seite erhalte, befände sich in einer Situation…
…Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung muss umso höher sein, je mehr sich eine Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen bzw. Neigungen eignet. Eine derart erhöhte Intensität wird daher vor allem dann notwendig sein, wenn die derzeitige Einkünfteerzielung nicht gefährdet ist oder im…
…Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb von Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind bei gemischter beruflicher und privater Nutzung in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Teil aufzuspalten. Diese ist etwa bei Kosten für Computer oder Telefon der…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Die Bestimmung hat den Charakter eines Aufteilungsverbotes. Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die ihrer Natur nach in der Regel der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch in Fällen betrieblicher/beruflicher Mitveranlassung zur…
…des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Die Bestimmung hat den Charakter eines Aufteilungsverbotes. Aufwendungen für Wirtschaftsgüter, die ihrer Natur nach in der Regel der Befriedigung privater Bedürfnisse dienen, sind auch in Fällen betrieblicher/beruflicher Mitveranlassung zur…
…würde nicht vorliegen, da die Liegenschaft nicht privat im Sinne einer Befriedigung eines privaten Wohnbedürfnisses genutzt worden sei. Wenn man überhaupt von notwendigen Privatvermögen sprechen könnte, sei diese Nutzung jedenfalls eine untergeordnete Nutzung im Sinne der Verwaltungspraxis (Einkommensteuerrichtlinien 2000 ***19*** -80/20 % Regel). Die Liegenschaft…
…Gemäß § 13 Abs. 1 TROG 2016 sind Freizeitwohnsitze Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken…
…und der Befriedigung eines persönlichen Wohnbedürfnisses dient. Im Hinblick auf die in den Beschwerdejahren erzielten Werbungskostenüberschüsse ist diese Wohnung zweifelsfrei unter die Vermutung der steuerlich unbeachtlichen Liebhaberei nach § 1 Abs. 2 Z 3 LVO zu subsumieren. 31) Für die Widerlegung dieser Annahme bedarf es nach…